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Die Studienstiftung des deutschen Volkes ist eine Organisation zur Begabtenförderung in Deutschland, welche an begabte Studenten und Doktoranden Stipendien vergibt. Die Studienstiftung ist Deutschlands größtes Begabtenförderwerk, politisch, konfessionell und weltanschaulich unabhängig. Ihre Geschäftsstelle befindet sich in der Bundesstadt Bonn.

Geschichte der Stiftung


1925 als Wirtschaftshilfe der Deutschen Studentenschaft e. V. gegründet, wurde die Studienstiftung des Deutschen Volkes in der Zeit des Nationalsozialismus, 1934, aufgelöst und durch die Reichsförderung des Reichsstudentenwerks (RSW) ersetzt. 1948 erfolgte die Neugründung als Studienstiftung des deutschen Volkes in Köln und 1990 dann die Ausdehnung der Aktivitäten auf die neuen Bundesländer.

Aufnahme in die Studienstiftung


Die Studienstiftung des deutschen Volkes hat es sich zur Aufgabe gemacht, "Persönlichkeiten" zu unterstützen, weswegen sich die Auswahl nach den Kriterien Leistung, Initiative und Verantwortung orientiert. Eine Selbstbewerbung um eine Aufnahme in die Studienstiftung zur Unterstützung des Studiums ist in der Regel nicht möglich. Die Aufnahme geschieht hauptsächlich über vier Wege:

  1. Durch Schulvorschlag: Für jeweils ca. 50 Abiturienten darf die Schulleitung eines Gymnasiums oder einer Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe mit der Unterstützung zweier (Leistungs-)Fachlehrer einen Schüler, der sich durch herausragende Leistungen in fachlicher Hinsicht, aber auch durch soziales Engagement etc. hervorgetan hat, für die Aufnahme in die Studienstiftung vorschlagen. Die vorgeschlagenen Schüler besuchen ein dreitägiges Auswahlseminar, bei dem durch Einzelgespräche und in Gruppendiskussionen versucht wird, die Förderungswürdigkeit des angehenden Studenten / Studentin festzustellen. Von den Vorgeschlagenen werden ca. 20% in die Studienstiftung aufgenommen, wobei die Aufnahme eines Stipendiaten unabhängig von evtl. "Mitbewerbern" geschieht, weswegen sich auch keine genaue Quote angeben lässt.
  2. Durch Professorenvorschlag: Während des Studiums schlägt ein Professor einen Studenten, den er für besonders förderungswürdig hält, in Kooperation mit einem Kollegen für die Aufnahme in die Studienstiftung vor. Nach einem vereinfachten Auswahlverfahren (zwei Professorengespräche) werden im Durchschnitt 30% der so vorgeschlagenen Studenten in die Stiftung aufgenommen.
  3. Durch Prüfungsamtvorschlag: Analog zum Schulvorschlag wird ein Student pro 50 Absolventen der Zwischenprüfung des jeweiligen Studienganges vorgeschlagen, ein Professor muss den Vorschlag unterstützen. Das Auswahlseminar ist ähnlich organisiert wie in der Schulauswahl, allerdings spielt die Prüfung der fachlichen Exzellenz eine größere Rolle. Durchschnittlich 30% der Vorgeschlagenen werden aufgenommen.
  4. Als Sieger eines Bundeswettbewerbes (z.B. Bundeswettbewerb Informatik, Bundeswettbewerb Mathematik, Bundeswettbewerb Fremdsprachen, Jugend forscht) oder als Mitglied der deutschen Mannschaft bei einem internationalen Wettbewerb (z.B. Internationale Mathematik-Olympiade, Internationale Physik-Olympiade) nach einem gesonderten Auswahlverfahren.

Geschieht die Aufnahme eines Stipendiaten vor der Zwischenprüfung, so wird dieser zunächst einmal für drei Semester gefördert und dann, bei überdurchschnittlich hohen Leistungen und nachgewiesenen nichtuniversitären Interessen und Engagement, unterstützt von unabhängigen Gutachten zweier Professoren, endgültig in die Studienstiftung aufgenommen.

Förderungen


Stipendiaten der Studienstiftung des deutschen Volkes werden sowohl finanziell als auch ideell gefördert.

Finanzielle Förderung

Die finanzielle Förderung beläuft sich auf ein konstantes, zweckgebundenes Büchergeld (derzeit 80 ) sowie auf ein persönliches Lebenshaltungsstipendium, welches sich etwa an den Sätzen des BAföG orientiert, aber nach dem Studium nicht zurückzuzahlen ist. Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr werden zusätzlich durch Stipendien bzw. Auslandszuschläge und der Teilübernahme von Studiengebühren gefördert. Nach Einkommensteuergesetz §3.11 gelten Zahlungen aus dem Stipendium als steuerfreies Einkommen und unterliegen auch nicht dem Progressionsvorbehalt. In der Wochenzeitung Die Zeit kündigt der Generalsekretär der Studienstiftung Dr. Gerhard Teufel Anfang 2006 an, er könne sich vorstellen, ein pauschales Stipendium für jeden Stipendiaten, unabhängig von der Finanzlage der Eltern, auszuzahlen. Ferner fordert Teufel eine Befreiung der besten Studenten von den nahenden Studiengebühren.

Ideelle Förderung

Zum ideellen Förderprogramm der Studienstiftung gehören Sommerakademien, Sprachkurse, Kurztagungen sowie die Betreuung durch örtliche Vertrauensdozenten, die dies in der Regel ehrenamtlich für die Studienstiftung übernehmen. Jedes Semester müssen die StipendiatInnen einen Bericht über ihre Studienergebnisse und ihr sonstiges Engagement abgeben.

Die Studienstiftung des deutschen Volkes in Zahlen


  • Die Studienstiftung des deutschen Volkes fördert etwa 5200 Stipendiaten als Studienförderung. Dies sind etwa 0,26% aller Studenten.
  • Die Studienstiftung des deutschen Volkes fördert etwa 600 Stipendiaten als Promotionsförderung.
  • Etwa 1500 Stipendiaten werden jedes Jahr neu aufgenommen. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche Förderdauer von etwa 4 Jahren.
  • Etwa 50% der Stipendiaten erhalten als Studienförderung lediglich das Büchergeld, etwa 16% der Stipendiaten erhalten jeweils ein Vollstipendium.
  • Die Studienstiftung des deutschen Volkes selbst wird zu etwa 75% (von 36,6 Millionen Euro pro Jahr) aus Mitteln des Bundes finanziert.

Prominente Mitglieder und Alumni der Studienstiftung


Literatur


  • Rolf-Ulrich Kunze: Die Studienstiftung des deutschen Volkes seit 1925. ISBN 3050036389
  • Thomas Röbke: Beitrag über die Studienstiftung des deutschen Volkes. in der ZEIT'': http://www.zeit.de/2002/33/200233_c-studienstiftun_xml

Weblinks


Stiftung | Begabtenförderungswerk | Organisation in Bonn

Studienstiftung | Studienstiftung des deutschen Volkes

 

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