Wikipedia:Qualitätssicherung
Die Diskussion über diesen Antrag findet auf der Qualitätssicherung/10. Juli 2006# statt.
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Im Bereich der Lehramtsausbildung / Lehrerausbildung tragen die Anwärter in den meisten Bundesländern die Dienstbezeichnung "Studienreferendar", sofern sie auf den höheren Dienst (Gymnasium) "vorbereitet" werden, im Übrigen meistens die Bezeichnung "Lehramtsanwärter". Der Vorbereitungsdienst (Referendariat) ist der zweite Teil der Ausbildung zur Lehrerin / zum Lehrer, nachdem ein erster, vorwiegend fachlicher an der Universität stattgefunden hat.
Die Referendariatsausbildung besteht aus unterschiedlichen Stufen, die sich am Anfang auf den sog. Ausbildungsunterricht und Hospitationen in der Ausbildungsschule konzentriert. Nach einem halben Jahr (in Baden-Württemberg bei Referendaren mit nach einem Jahr) folgt der sog. Bedarfsdeckende Unterricht (BDU), der selbstständig durchgeführt wird. Insgesamt müssen die Referendare 12 Unterrichtsstunden pro Woche absolvieren. Klassischerweise gehen die Referendare in die Klassen verschiedener Lehrer und übernehmen unter deren Aufsicht den Unterricht für einige Monate. In Baden-Württemberg ist der Unterricht in den zugewiesenen Klassen im zweiten Jahr selbstständig für das ganze Schuljahr zu halten. Der Oberreferendar, so die Amtsbezeichnung im zweiten Jahr, unterrichtet dann also wie ein normaler Lehrer. Dabei sollen möglichst alle Stufen unterrichtet werden, falls dies vom Fach her möglich ist (ein Lehrer der z.B. Chemie und Gemeinschaftskunde unterrichtet kann dies nicht, wenn Chemie erst mit dem 9. und Gemeinschaftskunde mit dem 10. Schuljahr beginnt; er unterrichtet dann nur in der Mittel- und Oberstufe). Der Anteil an eigenverantwortlichem Unterricht ist unterschiedlich hoch, umfasst häufig die Hälfte der gesamten Ausbildungsstunden. Das Ausbildungspersonal umfasst ausgewählte Lehrer, die jeweils ein Fach betreuen (Fachseminarleiter) oder allgemein pädagogische und schulorgansiatorische Betreuungsarbeit leisten (Hauptseminarleiter).
Lehramtsanwärter der Grund- und Hauptschulen halten während ihres Vorbereitungsdienstes eigenverantwortlichen Unterricht, hospitieren aber auch bei anderen Lehrkräften der Schule und werden von einem Betreuungslehrer während des ersten Jahres unterstützt. An Seminartagen werden Lehrbeispiele unter bestimmten Schwerpunkten analysiert oder theoretische Grundlagen für den Lehrerberuf gelegt (z.B. Schulrecht und Staatsbürgerkunde). Durch Beratungsbesuche der Seminarleiter, während des Vorbereitungsdienstes, erhält der Junglehrer eine Rückmeldung über seine Leistung. Die abschließende Bewertung im zweiten Staatsexamen setzt sich aus den Noten der zwei Lehrproben, einer Hausarbeit, einer schulpädagogischen Klausur, mehreren mündlichen Prüfungen sowie einer Seminarnote zusammen.
Der eigenverantwortliche Unterricht erfüllt tatsächlich spezifische Funktionen im Lernprozess der Anwärter, die sich in dem sogenannten Ausbildungsunterricht (d.h. unter Aufsicht gehaltenen Unterricht) nicht selten bevormundet fühlen. Dies vor allem dann, wenn sie zwischen den oft nicht offen ausgesprochenen, aber sich gelegentlich diametral widersprechenden Auffassungen der Fachleiter und der Ausbildungslehrer ihren eigenen Stil finden sollen. Er wurde hauptsächlich aus fiskalischen Gründen eingeführt.
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"Lehramtsreferendariat".
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