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Wikipedia:Qualitätssicherung Die Diskussion über diesen Antrag findet auf der Qualitätssicherung/10. Juli 2006# statt.
Hier der konkrete Grund, warum dieser Artikel auf den QS-Seiten eingetragen wurde: muss bearbeitet und weiter verlinkt werden, Quelle fehlt Im Bereich der Lehramtsausbildung / Lehrerausbildung tragen die Anwärter in den meisten Bundesländern die Dienstbezeichnung "Studienreferendar", sofern sie auf den höheren Dienst (Gymnasium) "vorbereitet" werden, im Übrigen meistens die Bezeichnung "Lehramtsanwärter". Der Vorbereitungsdienst (Referendariat) ist der zweite Teil der Ausbildung zur Lehrerin / zum Lehrer, nachdem ein erster, vorwiegend fachlicher an der Universität stattgefunden hat.

Ablauf der Ausbildung


Das Referendariat dauert in allen Bundesländern in der Regel zwei Jahre, ausgenommen in Baden-Württemberg und Niedersachsen. Dort dauert das Referendariat für Bewerber die im Studium ein Praxissemester absolviert und das Studium nach dem 1. Oktober 2000 begonnen haben nur 18 Monate. Die Referendare unterrichten - in den Bundesländern unterschiedlich - selbstständig bis zum Umfang etwa einer halben regulären Stelle und absolvieren zusätzlich verschiedene Seminarveranstaltungen, in denen didaktische und pädagogische Kompetenzen erworben werden sollen. Meistens werden in den Seminaren verschiedene sog. „Bausteine“, die sich aus unterschiedlichen pädagogischen Themen zusammensetzen, erarbeitet bzw. besprochen. Ein Baustein wäre z.B. Medienkompetenz oder Handlungsorientierung.

Die Referendariatsausbildung besteht aus unterschiedlichen Stufen, die sich am Anfang auf den sog. Ausbildungsunterricht und Hospitationen in der Ausbildungsschule konzentriert. Nach einem halben Jahr (in Baden-Württemberg bei Referendaren mit nach einem Jahr) folgt der sog. Bedarfsdeckende Unterricht (BDU), der selbstständig durchgeführt wird. Insgesamt müssen die Referendare 12 Unterrichtsstunden pro Woche absolvieren. Klassischerweise gehen die Referendare in die Klassen verschiedener Lehrer und übernehmen unter deren Aufsicht den Unterricht für einige Monate. In Baden-Württemberg ist der Unterricht in den zugewiesenen Klassen im zweiten Jahr selbstständig für das ganze Schuljahr zu halten. Der Oberreferendar, so die Amtsbezeichnung im zweiten Jahr, unterrichtet dann also wie ein normaler Lehrer. Dabei sollen möglichst alle Stufen unterrichtet werden, falls dies vom Fach her möglich ist (ein Lehrer der z.B. Chemie und Gemeinschaftskunde unterrichtet kann dies nicht, wenn Chemie erst mit dem 9. und Gemeinschaftskunde mit dem 10. Schuljahr beginnt; er unterrichtet dann nur in der Mittel- und Oberstufe). Der Anteil an eigenverantwortlichem Unterricht ist unterschiedlich hoch, umfasst häufig die Hälfte der gesamten Ausbildungsstunden. Das Ausbildungspersonal umfasst ausgewählte Lehrer, die jeweils ein Fach betreuen (Fachseminarleiter) oder allgemein pädagogische und schulorgansiatorische Betreuungsarbeit leisten (Hauptseminarleiter).

Lehramtsanwärter der Grund- und Hauptschulen halten während ihres Vorbereitungsdienstes eigenverantwortlichen Unterricht, hospitieren aber auch bei anderen Lehrkräften der Schule und werden von einem Betreuungslehrer während des ersten Jahres unterstützt. An Seminartagen werden Lehrbeispiele unter bestimmten Schwerpunkten analysiert oder theoretische Grundlagen für den Lehrerberuf gelegt (z.B. Schulrecht und Staatsbürgerkunde). Durch Beratungsbesuche der Seminarleiter, während des Vorbereitungsdienstes, erhält der Junglehrer eine Rückmeldung über seine Leistung. Die abschließende Bewertung im zweiten Staatsexamen setzt sich aus den Noten der zwei Lehrproben, einer Hausarbeit, einer schulpädagogischen Klausur, mehreren mündlichen Prüfungen sowie einer Seminarnote zusammen.

Der eigenverantwortliche Unterricht erfüllt tatsächlich spezifische Funktionen im Lernprozess der Anwärter, die sich in dem sogenannten Ausbildungsunterricht (d.h. unter Aufsicht gehaltenen Unterricht) nicht selten bevormundet fühlen. Dies vor allem dann, wenn sie zwischen den oft nicht offen ausgesprochenen, aber sich gelegentlich diametral widersprechenden Auffassungen der Fachleiter und der Ausbildungslehrer ihren eigenen Stil finden sollen. Er wurde hauptsächlich aus fiskalischen Gründen eingeführt.

Besoldung der Lehramtsanwärter


Die Anwärterbezüge liegen (2005) je nach Laufbahngruppe zwischen 992€ (Grundschullehrer) und 1052€ (West) (Gymnasiallehrer) brutto zzgl. Familienzulagen bei Verheirateten. Als Beamte auf Widerruf haben Lehramtsanwärter für sich und ihre Angehörigen Anspruch auf Beihilfen in Krankheitsfällen, die einen Teil (mind. 50%) der Krankheitskosten abdecken. Der Rest muss privat versichert werden. Soweit Anwärterinnen und Anwärter in einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis (Angestellte) ausgebildet werden, gelten für sie die allgemeinen sozialversicherungsrechtlichen Regelungen.

Siehe auch


Studienseminar

Weblinks


  • - Wiki der Zentrale für Unterrichtsmedien - Alles zum Thema Schule und Unterrichtsvorbereitung

Pädagoge (Ausbildung und Beruf)

 

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