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Studienkonten sind eine Sonderform von Studiengebühren. Das Grundkonzept der Studienkonten ist die Idee, dass ein gebührenfreies Studium für jeden Studierfähigen zur Verfügung stehen soll, der Staat oder die Gemeinschaft aber nur begrenzte Ressourcen für Bildung zur Verfügung stellen kann. Mit den Studienkonten sollen jeder und jedem Studierenden hinreichend Bildungsressourcen zugewiesen werden. Wer mehr Ressourcen verbraucht als veranschlagt, muss diese selbst finanzieren.

Hintergrund


Studienkonten sind eine besondere Form von Bildungsgutscheinen, wie sie in der Bildungsökonomie schon lange diskutiert werden. Milton Friedman erwähnte bereits 1955 in einem Artikel Bildungsgutscheine. Die FDP beispielsweise forderte im Bundestagswahlporgramm 2002 Bildungsgutscheine für Kindergärten. Mit der Veränderung des Sozialgesetzbuches III durch die Hartz-Gesetzgebung werden Bildungsgutscheine in der Weiterbildung für Arbeitslose eingesetzt.

Umsetzung der Studienkonten


Die Studienkonten wurden von der SPD unter Federführung des Rheinland-Pfälzischen Bildungsministers Prof. Dr. Jürgen Zöllner entwickelt und in den Ländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz eingeführt.

Allerdings unterscheidet sich die Umsetzung in den Ländern deutlich vom theoretischen Konzept. In der Theorie sollte es so sein, dass der Grad der Nutzung der Hochschule die Abbuchung vom Studienkonto beeinflusst: Wer also viele Veranstaltungen besucht, dessen Studienkonto wird stärker belastet als das von jemandem, der nur Teilzeitstudent ist. In der Umsetzung jedoch gibt es in den beiden Bundesländern eine so genannte Regelabbuchung, die unabhängig ist vom tatsächlichen Ressourcen-Verbrauch eines Studenten. Diese Regelabbuchung ist beispielsweise in NRW so berechnet, dass das Studienkonto etwa bei einem Studiengang mit neun Semestern Regelstudienzeit nach vierzehn Semestern leer ist. Ab diesem Zeitpunkt müssen die Studenten 650 Euro Gebühren bezahlen.

Kritik


Gerade von Seiten der Studenten, vertreten beispielsweise durch das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren, werden Studienkonten kritisiert. Die Kritik umfasst im Wesentlichen die selben Punkte, die auch gegen Studiengebühren und gegen Bildungsgutscheine im Allgemeinen vorgetragen werden.

Zusätzlich wird an der aktuellen Umsetzung besonders kritisiert, dass die Studienkonten durch die Regelabbuchung zu auch in anderen Bundesländern üblichen Langzeitstudiengebühren werden. Dadurch würden vor allem die finanziell schwachen Studenten belastet, da diese oftmals nebenher zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts jobben müssen, wodurch sich wiederum das Studium verlängert. Ausgerechnet diese müssten nun auch noch Gebühren bezahlen, während wohlhabendere Studenten von zusätzlichen Kosten verschont bleiben.

Ein weiterer Kritikpunkt, der besonders für die aktuelle Umsetzung zutrifft, weist darauf hin, dass auch ein Student, der für sein Studium länger braucht, nicht mehr Ressourcen der Hochschule benötigt. Ob man die vorgeschriebenen Vorlesungen und Prüfungen in neun, fünfzehn oder zwanzig Semestern ablegt, ändert nichts an der Menge, sondern lediglich an der zeitlichen Verteilung der Ressourcen, so die Kritiker.

Weblinks


Hochschule | Studium

 

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