article

Ein Streik ist eine kollektive Arbeitsniederlegung (Verweigerung), mit dem Ziel, den im Rahmen eines Arbeitskampfes erhobenen Forderungen Nachdruck zu verleihen. Die Arbeitnehmer üben ihr Zurückbehaltungsrecht der Arbeitskraft gegenüber den Arbeitgebern aus.

StreikMuell2006.jpg 2006)]]

Arbeitgeber können mit Aussperrung antworten.

Historisches


"Wir sind hungrig!" Dieser Schlachtruf ist in einem Papyrus des Schreibers Neferhotep (heute in Turin unter der Nummer 1875 aufbewahrt) somit als erster bekannter Streik der Geschichte 1156 v. Chr. dokumentiert. Die mit dem Bau des Totentempels in Medinet Habu in Ägypten von Ramses III. beschäftigten Arbeiter legten am zehnten Tag, im zweiten Monat der Winterzeit im Jahr 29 (etwa Mitte November) der Regentschaft des Pharao Ramses III die Arbeit nieder, weil sie zwei Monate lang nicht entlohnt worden waren.

Der erste Streik Deutschlands fand 1329 in Breslau statt: damals streikten die Gürtlergesellen für ein Jahr.

Der bisher längste Streik in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland begann am 7. Oktober 2005 und dauerte genau ein halbes Jahr bis zum 7. April 2006. Bestreikt wurde von der Gewerkschaft NGG die deutsche Niederlassung der Catering-Firma GateGourmet, eine Tochterfirma der Texas Pacific Group, am Flughafen Düsseldorf.

Allgemeines


Ein Streik ist tatbestandlich in der Regel eine Erpressung oder Nötigung. Das Streikrecht wird in Deutschland jedoch aus Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes hergeleitet, somit ist ein Streik gerechtfertigt und meist nicht strafbar. Träger dieser Arbeitskampfmaßnahme dürfen seit neuestem nur die Gewerkschaften sein. Von nicht anerkannten Arbeitnehmervertretungen, welche nicht notwendigerweise Gewerkschaften sein müssen, getragene Streiks - also spontane Arbeitsniederlegungen - werden häufig als "wilde Streiks" bezeichnet. In Deutschland sind diese seit einiger Zeit rechtswidrig. Gleichwohl werden sie als Kampfmittel eingesetzt, wenngleich auch anders deklariert (etwa als betriebliche Informationsveranstaltungen), so zuletzt im Oktober 2004 bei Opel in Bochum. 1975/76 dauerte ein sog. wilder Streik und eine begleitende Werksbesetzung in einer Zementfabrik in Erwitte (Westfalen) 449 Tage. Sowohl der Streik als auch die Gegenmaßnahmen der Firma (Kündigungen) wurden später vom Bundesarbeitsgericht als rechtswidrig verworfen. Dessen Rechtsprechung war in solchen Fragen oft starken Schwankungen unterworfen.

Man unterscheidet zwischen dem Warnstreik, einer relativ kurzen Arbeitsniederlegung, und einem regelrechten Streik. Ein solcher ist erst nach Auslaufen des gültigen Tarifvertrags zulässig. Erst wenn die Tarifverhandlungen offiziell für gescheitert erklärt und - in den meisten Tarifbereichen - der Schlichtungsspruch einer neutralen Schlichtungskommission abgelehnt worden ist, erlischt die Friedenspflicht. Die Einleitung eines Streiks bedarf zudem noch von gewerkschaftlicher Seite des Streikbeschlusses des Hauptvorstands. In der Regel wird zuvor auch eine Urabstimmung durchgeführt, in der 75 Prozent der betroffenen Gewerkschaftsmitglieder für den Streik stimmen müssen.

Vor den Toren der bestreikten Betriebe stehen in der Regel sog. Streikposten. Diese sollen zum einen zum Ausdruck bringen, dass der Betrieb bestreikt wird, zum anderen sollen sie arbeitswillige Arbeitnehmer von der Arbeit abhalten, was aber über das Zurückbehaltungsrecht hinausgeht.

Arbeitnehmer, die gleichwohl in dem bestreikten Betrieb arbeiten, werden von den Streikenden als Streikbrecher bezeichnet. Sie erhalten gelegentlich vom Arbeitgeber eine sogenannte "Streikbrecherprämie".

In der Schweiz gilt der "Arbeitsfrieden". Er ist begründet auf ein Friedensabkommen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden aus dem Jahr 1937. Ganz ähnlich ist die Situation in Österreich mit der sogenannten "Sozialpartnerschaft". Streiks finden daher in der Schweiz und in Österreich nur selten statt.

Politische Streiks


In Italien ist der Streik ein anerkannter Ausdruck der politischen Willensäußerung (etwa gegen Berlusconi). Der Generalstreik nach dem Kapp-Putsch 1920 in Deutschland führte zur Niederschlagung des Putsches. In diesem Falle war die Demokratie bedroht und wurde durch den Generalstreik verteidigt. Die Pariser Mai-Unruhen von 1968 und der anschließende Generalstreik führten zu Neuwahlen, Lohnerhöhungen und einer Hochschulreform in Frankreich.

In Deutschland sind politische Streiks verboten. Begründet wird dies damit, dass in einer Demokratie die politische Willensentscheidung durch die dafür vorgesehenen Organe in dem verfassungsmäßig vorgesehenen Verfahren frei von Zwängen zu treffen sei. Aus diesem Grund schützt das Grundgesetz in Art. 9 (3) explizit "Arbeitskämpfe, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen" geführt werden.

Von den im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien fordert lediglich die Die Linkspartei.PDS ein politisches Streikrecht.

Streiks außerhalb des Arbeitslebens


Es gibt auch Streiks außerhalb des Arbeitslebens. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sich die Beteiligten den üblichen Abläufen oder Geschehnissen bewusst und gezielt verweigern oder diese behindern, um bestimmte Forderungen deutlich zu machen oder ihnen Nachdruck zu verleihen. So werden bei Studentenprotesten häufig Betrieb der Universität und Lehrveranstaltungen bestreikt, obwohl ja eigentlich die Studenten selbst das "Produkt" der Universität sind. Einen Konsum-Streik stellen der Boykott und der Kauf-Nix-Tag dar.

Streikformen


  • Generalstreik: Streik aller Arbeitnehmer einer Volkswirtschaft
  • Vollstreik: Streik aller Beschäftigten eines Wirtschaftszweiges
  • Flächenstreik: siehe Vollstreik
  • Totaler Streik: siehe Vollstreik
  • Teilstreik: Nur bestimmte Arbeitnehmergruppen oder Betriebsabteilungen streiken.
  • Punktstreik: Abwechselnd werden Abteilungen oder Produktionsstandorte bestreikt.
  • Schwerpunktstreik: Betriebswichtige Arbeitnehmer streiken.
  • Betriebsstreik: Erfasst alle Beschäftigten eines bestimmten Betriebes.
  • Abwehrstreik: Verhinderung von Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen oder der sozialen Sicherheit.
  • Warnstreik: nur 1-7 Stunden, Aussperrung lohnt dann nicht
  • Proteststreik: Befristet, gegen einen konkreten Vorfall gerichtet
  • Bummelstreik: Es wird langsamer als normal gearbeitet. Siehe auch Dienst nach Vorschrift.
  • Solidaritätsstreik: zum Ausdruck der Solidarität für Kollegen eines anderen Betriebes
  • Sympathiestreik: siehe Solidaritätsstreik
  • Wilder Streik: "unorganisierter", spontaner Streik, ohne Unterstützung einer Gewerkschaft.
  • politischer Streik: Streik gegen oder für politische Ziele, in Europa meist erlaubt in Deutschland verboten
  • Sitzstreik (auch "sit-in"): Die Streikenden bleiben untätig am Arbeitsplatz; kann auch in Form von Straßenblockaden geschehen, um für bestimmte politische Ziele zu demonstrieren. Siehe auch Sitzblockade.
  • Verbraucherstreik: Wortschöpfung für eine Form des Boykotts von Waren oder Dienstleistungen.
  • Steuerstreik: Revolte der Steuerzahler gegen als nicht legitimiert wahrgenommene Ausgaben-, Einnahmenpolitik
  • Hungerstreik: Essenverweigerung
  • Schüler-/Studentenstreik: Die Schüler oder Studenten boykottieren die Lehrveranstaltungen.
  • Organisierter Streik ( gewerkschaftl. genemigter Streik)

Zwangsschlichtung


Eine Alternative zum Streik ist die Zwangsschlichtung, bei der die Konfliktparteien den Spruch eines gemeinsam bestimmten Schlichters von vornherein anerkennen. In US-Bundesstaaten, wo Streiks zugunsten von Zwangsschlichtung im Arbeitskampf verboten sind, sind die Löhne nicht niedriger als in den streikenden Bundesstaaten. Befürworter der Zwangsschlichtung weisen darauf hin, dass durch die geringeren Produktivitätsverluste der Zwangsschlichtung langfristig sogar höhere Löhne gezahlt werden könnten (aber nicht werden).

Oben Genanntes lässt offensichtlich keinen Rückschluss auf die Nichtnotwendigkeit von Streiks zu. In Deutschland erhalten viele Nichtgewerkschaftler denselben Lohn wie Tarifgebundene, eben damit sie keine Gewerkschaftsmitglieder werden.

Medien


  • Statschka *, Regie: Sergeij M. Eisenstein, UDSSR 1924
  • Brüder, Regie: Werner Hochbaum, Deutschland 1929 - Über den Generalstreik im Hamburger Hafen 1896/97
  • 7 Tage im Oktober, Dokumentarfilm über den Streik der Bochumer Opelbelegschaft im Oktober 2004
  • Salt of the Earth, Regie: Herbert J.Biberman, USA 1953, Langer Streik der Bergarbeiter in Silver City
  • La Reprise du travail aux usines Wonder, Regie: Jacques Willemont Frankreich 1968 - Kurzer Film über die Wiederaufnahme der Arbeit nach dem Mai 68
  • Harlan County, U.S.A., Regie: Barbara Kopple, USA 1976
"Die Kumpels streikten dreizehn Monate, um den Minenbesitzern den ersten Tarifvertrag in der Geschichte des Kohlebergbaus in ihrem County abzuringen. Dabei mussten sich die Kumpels nicht nur gegen die Besitzer und Aktionäre durchsetzen, sondern auch gegen bewaffnete Streikbrecher und Provokateure sowie nicht zuletzt gegen eine korrupte Gewerkschaftsführung." Daniel Krönke
  • facing reality - Standortsicherungsstreik (2004, 11 min, deutsch). Kurz-Doku über den wilden Streik im Oktober 2004 bei Opel Bochum 106MB, MPEG, downloadbar
  • Der Fernsehfilm "Shada" aus der Serie Doctor Who konnte wegen eines Streiks in den Studios nicht fertiggestellt werden und blieb Fragment. Im Wesentlichen wurden nur die Außenaufnahmen fertig. Auf der Videokasette mit dem Fragment wird der Streik "industrial action" (industrielle Aktion) genannt.
  • wir streiken - der Song als MP3, 5.5MB

Weblinks


Siehe auch


Streik | Arbeiterbewegung | Politischer Widerstand

Vaga | Strike action | Striko | Huelga | Lakko | Grève | Sciopero | ストライキ | Streikas | Staking | Streik | Strajk | Greve | Strejk | Забастовка

 

This article is licensed under the GNU Free Documentation License. It uses material from the "Streik".

Home Pageartsbusinesscomputersgameshealthhospitalshomekids & teensnewsphysiciansrecreationreferenceregionalscienceshoppingsocietysportsworld