article

Armoiries Hainaut-Bavière.png Das wittelsbachische Teilherzogtum Straubing-Holland (auch Niederbayern-Straubing-Holland, Niederbayern-Straubing, Bayern-Straubing-Holland oder Bayern-Straubing) bestand von 1353 bis 1425/29. Es umfasste Teile des heutigen Niederbayern sowie die niederländischen Grafschaften Hennegau, Holland, Seeland und Friesland. Das Herzogtum entstand in der Folge der wittelsbachischen Erbteilungen nach dem Tod des römisch-deutschen Kaisers Ludwigs des Bayern und zerfiel, als die Straubinger Linie im Mannesstamm ausstarb.

Entstehung


HRR 14Jh.jpg Nachdem 1345 Wilhelm von Avesnes, der letzte Graf von Hennegau, Holland, Seeland und Friesland, im Kampf gegen aufständische Friesen gefallen war, sicherte Kaiser Ludwig der Bayer seiner Dynastie im Rahmen einer intensiven Hausmachtpolitik die freiwerdenden Territorien, indem er kurzerhand seine zweite Ehefrau Margaretha, die älteste Schwester Wilhelms, mit ihnen belehnte. Die Erbansprüche der anderen Schwestern und die Tatsache, dass Frauenerbrecht nur im Hennegau, aber nicht in den Grafschaften Holland und Seeland üblich waren, überging der Wittelsbacher. Es kam dann auch erwartungsgemäß zu Schwierigkeiten und Margaretha musste ihren erst fünfzehnjährigen Sohn Wilhelm als Stellvertreter einsetzen, um die aufgebrachten Stände zu beruhigen. 1346 erließ Ludwig der Bayer eine Erbschaftsregelung, in der er festlegte, dass Wilhelm beim Tod seiner Mutter die Herrschaft in den neu erworbenen Territorien übernehmen sollte. Für den Fall seines Ablebens würden die Länder an Albrecht fallen, seinen dritten Sohn mit Margaretha. Ludwig starb bereits im darauf folgenden Jahr auf der Jagd in der Nähe des Klosters Fürstenfeld.

Daraufhin teilten seine Söhne im Landsberger Vertrag von 1349 das Erbe ihres Vaters unter sich auf, wobei Stephan II., Wilhelm I. und Albrecht I. Niederbayern und die niederländischen Besitzungen erhielten. Die beiden jüngeren Brüder Wilhelm und Albrecht verlangten von Stephan bald eine genauere Abgrenzung ihres niederbayerischen Erbes. Diese erfolgte am 3. Juni 1353 im Regensburger Vertrag: Stephan II. erhielt den Süden Niederbayerns mit der Hauptstadt Landshut, während Wilhelm und Albrecht das sogenannte „Straubinger Ländchen“ zugewiesen bekamen. Dieses Gebiet erstreckte sich als ein breites Band zu beiden Seiten der Donau von Kelheim im Westen bis Schärding im Osten und von Furth im Wald im Norden bis Dingolfing im Süden und zeichnete sich durch eine im Vergleich zu anderen Territorien jener Zeit erstaunliche Geschlossenheit aus. Es mag sich zwar vom finanziellen Ertrag her vom reicheren Landshuter Gebiet unterschieden haben, war aber räumlich gesehen nicht kleiner als dieses. Die Grafschaften Hennegau, Holland und Seeland waren nicht Gegenstand dieses Vertrages, weil sie ja schon 1346 von Ludwig dem Bayern ausdrücklich an Wilhelm und Albrecht vererbt worden waren. Dies war die Geburtsstunde des Herzogtums Niederbayern-Straubing-Holland.

Politische Entwicklung


Guillaume III de Hainaut.png | Albert de Bavière.png Zwischen den beiden Brüdern Wilhelm und Albrecht kam es zu keiner weiteren Landesteilung. Sie vereinbarten lediglich eine faktische Trennung ihrer Interessenbereiche: Während sich Wilhelm ganz auf die niederländischen Territorien konzentrieren wollte, in den er schon seit einigen Jahren als Statthalter seiner Mutter regierte, übernahm Albrecht Niederbayern-Straubing. Der junge Herrscher hatte gerade begonnen, eine neue, standesgemäße Herzogsburg errichten zu lassen, als er 1357 in die Niederlande abberufen wurde. Sein Bruder, der seit dem Tod Margarethas 1356 als Wilhelm I. über Hennegau, Holland und Seeland herrschte, hatte einen Schlaganfall erlitten, von dem er sich nicht wieder erholte. Er galt von da an als geisteskrank und regierungsunfähig.

Die niederländischen Stände wandten sich nun hilfesuchend an Albrecht, den nächsten Erbberechtigten. Der scheint nicht gezögert zu haben, sein Straubinger Territorium zu verlassen und reiste Richtung Den Haag, begleitet von einer Gruppe niederbayerischer Adeliger, die im Norden hohe Verwaltungsposten einnehmen sollten. Albrecht fand dort alles andere als geordnete Zustände vor, doch es gelang ihm durch eine kluge, auf Ausgleich und Wirtschaftsförderung bedachte Politik, die Herrschaft der Wittelsbacher im Norden sowohl gegen aufständische Friesen zu sichern als auch die Parteikämpfe zwischen altadligen „Hoeks“ und städtischen „Kabeljaus“ zum Abklingen zu bringen. Sein regierungsunfähiger Bruder Wilhelm fristete den Rest seines noch recht langen Lebens eingeschlossen in eine Kammer im hennegauischen Schloss Le Quesnoy, bevor er 1389 starb.

Außenpolitisch bemühte sich Albrecht um Neutralität und möglichst vielseitige Bündnisse mit den Nachbarn seiner Territorien. Seinen jüngsten Sohn Johann III. ließ er fast noch als Kind auf den Bischofsstuhl von Lüttich wählen, wo dieser mehr als 30 Jahre als Fürstelekt regierte, ohne jemals die Bischofsweihe empfangen zu haben. Insbesondere Albrechts ehrgeizige Heiratspolitik fand allenthalben Beachtung. Die Doppelhochzeit von Cambrai im Jahr 1385, bei der sein ältester Sohn Wilhelm II. eine Tochter des mächtigen Burgunderherzogs Philipps des Kühnen heiratete und sich dessen Sohn Johann Ohnefurcht gleichzeitig mit Albrechts Tochter Margaretha vermählte, war ein Großereignis von europäischem Rang. Die gut 20.000 geladenen Gäste, die sich in den Straßen von Cambrai drängten, feierten acht Tage lang und konnten dabei auf so hochrangige Gratulanten wie den französischen König Karl VI. treffen.

Albrechts zweiter Sohn Albrecht II. übernahm ab 1387 die Statthalterschaft in Niederbayern-Straubing. Er starb jedoch bereits nach 10-jähriger Regierungszeit im Jahr 1397, sodass die Statthalterschaft an Johann III. überging. Da sich dieser aber höchst selten in Straubing aufhielt, weil er von turbulenten Ereignissen in den Niederlanden in Atem gehalten wurde, begann in Niederbayern-Straubing wieder das Regiment der Pfleger und Viztume. Als Albrecht I. 1404 nach 50-jähriger Herrschaftszeit starb, befand sich sein Herzogtum in einem sowohl innenpolitisch stabilen als auch wirtschaftlich prosperierenden Zustand. Die Regierung über Niederbayern-Straubing ging nun endgültig an Johann III., während Wilhelm II. die Grafschaften Hennegau, Holland und Seeland erbte.

Das Ende des Herzogtums Straubing-Holland


Holyromanemperorsigismund.jpg Nach dem unerwarteten Tod Wilhelms II. im Jahr 1417 kam es zu erbitterten Machtkämpfen. Wilhelm hatte seine Tochter Jakobäa als Erbin der niederländischen Gebiete eingesetzt, Johann erkannte ihre Ansprüche jedoch nicht an und wollte die alleinige Macht im Herzogtum Straubing-Holland übernehmen. Reichsrecht, die Gebräuche in Holland und Seeland sowie die Hausverträge der Familie Wittelsbach waren dabei auf seiner Seite und auch die städtisch-bürgerliche Partei der „Kabeljaus“ unterstützte ihn in der Hoffnung auf mehr politisches Mitspracherecht. Nachdem Johann gezeigt hatte, dass er seine Forderungen auch militärisch durchsetzen konnte, musste ihm die hartnäckig um ihr Erbe kämpfende Jakobäa stückweise die Macht über ihre Länder einräumen. Ihre wechselnden Ehebündnisse mit Frankreich, Brabant und England hatten der selbstbewussten Fürstin nicht die Hilfe eingebracht, die sie sich erhofft hatte.

König Sigismund belehnte den ehemaligen Lütticher Elekten, der inzwischen sein Bistum aufgegeben und die kaiserliche Nichte Elisabeth von Görlitz geheiratet hatte, gerne mit den niederländischen Territorien, denn er befürchtete nicht zu Unrecht, dass sie unter Jakobäa allzu sehr unter die Vorherrschaft Frankreichs und Burgunds geraten würden. Johann sollte allerdings der letzte Herzog von Straubing-Holland sein. Im Januar 1425 wurde er unter ungeklärten Umständen vergiftet, ohne einen Erben hinterlassen zu haben. Die umkämpften Grafschaften fielen jetzt aber nicht etwa an seine Nichte, sondern an deren Vetter Philipp III. von Burgund weiter, gegen den sich Jakobäa abermals nicht behaupten konnte. Im Haager Vertrag von 1433 erhielt Philipp die vollständigen Herrschaftsrechte über Hennegau, Holland und Seeland, nachdem ihm schon in den Verträgen von Douai (1425) und Delft (1428) weitreichende Vollmachten überschrieben worden waren.

Auch das „Straubinger Ländchen“ war nach der Ermordung Johanns III. Gegenstand heftiger Streitigkeiten unter den bayerischen Wittelsbachern, an denen sich auch Albrecht von Österreich als Neffe Johanns beteiligte. Die Straubinger Landstände, die einen Bürgerkrieg zwischen den wittelsbachischen Linien befürchteten, riefen schließlich König Sigismund um Hilfe an. Dieser verfügte 1429 im Preßburger Schiedsspruch die Aufteilung der niederbayerischen Gebiete zwischen Ludwig VII. dem Gebarteten von Bayern-Ingolstadt, Heinrich dem Reichen von Bayern-Landshut sowie Ernst und Wilhelm III. von Bayern-München. Die Hauptstadt Straubing fiel an Bayern-München. Ernst setzte seinen Sohn, den späteren Herzog Albrecht III., als Statthalter in Straubing ein. Das Herzogtum Straubing-Holland hatte damit aufgehört zu existieren.

Liste der Herzöge von Bayern-Straubing


Name Regierungszeit Abstammung
Wilhelm I. 1347–1388 Herzog von Straubing-Holland, seit 1357 wegen einer Geisteskrankheit regierungsunfähig Sohn Kaiser Ludwigs IV.
Albrecht I. 1347–1404 Herzog von Straubing-Holland, 1347–1358 Herzog in Straubing, 1358–1388 Regent der Niederlande Bruder Wilhelms I.
Albrecht II. 1387–1397 Statthalter in Straubing Sohn Albrechts I.
Wilhelm II. 1404–1417 Herzog von Straubing-Holland, Herzog in den Niederlanden Sohn Albrechts I.
Johann III. 1404–1425 Herzog von Straubing-Holland, 1404–1417 Herzog in Straubing Sohn Albrechts I.
Jakobäa 1417–1433 Erbin der Niederlande, von Johann III. 1420 entmachtet Tochter Wilhelms II.

Literatur


  • Laetitia Boehm: Das Haus Wittelsbach in den Niederlanden. In: ZBLG 44 (1981), S. 93–130 (hier online).
  • Michaela Bleicher: Das Herzogtum Niederbayern-Straubing in den Hussitenkriegen. Kriegsalltag und Kriegsführung im Spiegel der Landschreiberrechnungen. Diss., Regensburg 2006 (hier online).
  • Alfons Huber, Johannes Prammer (Hrsg.): 650 Jahre Herzogtum Niederbayern-Straubing-Holland. Vortragsreihe des Historischen Verein für Straubing und Umgebung, Straubing 2005.
  • Max Kirnberger: Das Herzogtum Straubing-Holland 1353–1429. Stadtverwaltung, Straubing 1968.
  • Dorit-Maria Krenn, Joachim Wild: „Fürste in der Ferne“. Das Herzogtum Niederbayern-Straubing-Holland 1353–1425. Haus der Bayerischen Geschichte, Augsburg 2003, ISBN 3-927233-86-2 (Hefte zur bayerischen Geschichte und Kultur 28).
  • Joachim Wild: Holland. Die Wittelsbacher an der Nordsee (1346–1436). In: Alois Schmid, Katharina Weigand (Hrsg.): Bayern mitten in Europa. Vom Frühmittelalter bis ins 20. Jahrhundert. Beck, München 2005, S. 92–106, ISBN 3-406-52898-8.

Weblinks


Bayern | Weltliches Fürstentum | Straubing-Holland

Bavaria-Straubing | Bavière-Straubing

 

This article is licensed under the GNU Free Documentation License. It uses material from the "Straubing-Holland".

Home Pageartsbusinesscomputersgameshealthhospitalshomekids & teensnewsphysiciansrecreationreferenceregionalscienceshoppingsocietysportsworld