Der Strafprozess bezeichnet in den Vereinigten Staaten das Verfahren zur Ermittlung und Verurteilung strafbarer Handlungen. Aufgrund der stark föderalen Staatsform gibt es bedeutende prozessrechtliche Unterschiede sowohl zwischen den Bundesstaaten untereinander als auch zwischen dem Bund und den Bundesstaaten allgemein.
Nach dem Ermittlungsverfahren kann die Staatsanwaltschaft abhängig von der Straftat auf zwei verschiedenen Wegen Anklage erheben. In den meisten Fällen erfolgt die Anklage (engl. indictment) direkt von der Staatsanwaltschaft mittels einer Bill of Information oder einem ähnlichem Dokument. Allerdings verlangt der 5. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten, dass in schwerwiegenden Straffällen auf der Bundesebene die Anklage durch die Grand Jury erfolgen muss. Diese Bedingung existiert auch in einigen Bundesstaaten.
Nachdem die Anklage eingereicht wurde, muss die Jury ausgewählt werden, da alle Angeklagten in den Vereinigten Staaten ein vom gleichen Zusatzartikel verbrieftes Recht auf ein Geschworenengericht haben. Der Angeklagte hat aber auch die Möglichkeit, auf dieses Recht zu verzichten, so dass die Verhandlung nur vor einem Richt stattfindet. Die Jury wird von der Staatsanwaltschaft und dem Beklagten (oder seinem Rechtsbeistand) gemeinsam ausgewählt.
Die Beweislast liegt wie in allen anderen Rechtordnungen auch bei der Staatsanwaltschaft. Sie muss über einen berechtigten Zweifel hinaus (engl. beyond a reasonable doubt) die Schuld des Angeklagten beweisen. Dabei findet die Verhandlung in mehreren Stufen statt. Zuerst präsentiert die Staatsanwaltschaft ihre Seite, in dem sie belastende Beweismittel einreicht und Zeugen vorlädt. Nach der Staatsanwaltschaft hat die Verteidigung die Möglichkeit, beim Richter einen Antrag auf Verfahrenseinstellung mangels ausreichender Bewesie zu stellen oder aber seine Seite zu präsentieren und Entlastungszeugen zu vernehmen. Zeugen können immer von der gegnerischen Seite ins Kreuzverhör genommen werden. Allerdings hat der Angeklagte kraft des 5. Zusatzartikel ein unbeschränktes Zeugnisverweigerungsrecht. Sollte der Angeklagte von diesem Recht nicht Gebrauch machen, um zum Beispiel in eigener Sache als Entlastungszeuge aufzutreten, muss er auch die Fragen der Staatsanwaltschaft beantworten.
Nachdem beide Parteien ihre Beweise vorgelegt haben, geben beide ihr abschließendes Plädoyer ab, wobei der Angeklagte immer das letzte Wort hat. In einem Verfahren mit Jury verlässt diese nun den Gerichtssaal und berät geheim über die Schuld oder Unschuld des Angeklagten. Der Jurybeschluss muss dabei einstimmig erfolgen und wird nach dem Ende der Beratungen im Gerichtssaal und in der Anwesenheit beider Parteien von einem Juror (ein Mitglied der Jury) verkündet.
Wenn der Angeklagte für schuldig befunden wird, folgt anschließend das Bestrafungsverfahren. Dies geschieht meist zu einem späteren Zeitpunkt und oft unter einem anderen Richter. In Fällen, die die Todesstrafe zur Folge haben können, muss nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten die Jury auch an diesem Verfahren beteiligt werden. Wie auch im Erkenntnisverfahren muss hier die Staatsanwaltschaft Beweise vorlegen, warum ein bestimmtes Strafmaß angebracht ist. Der Angeklagte hat auch hier die Möglichkeit, Beweise einzubringen und Zeugen vorzuladen, um das Strafmaß zu verringern.
Nach dem Bestrafungsverfahren ist das Urteil vorläufig rechtskräftig. Der Angeklagte hat allerdings die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen und das Urteil damit anzufechten. Dabei wird in der Berufung der Prozess nicht neu aufgelegt, sondern nur überprüft, ob die Rechte des Angeklagten und anderes geltendes Recht während der Verhandlung beachtet wurden. Das Berufungsgericht kann dann abhängig von den Umständen einen vollständig neuen Prozess, eine Wiederholdung des Bestrafungsverfahrens oder den Freispruch des Angeklagten anordnen. Sollte ein Angeklagter in der ersten Instanz freigesprochen werden, kann die Staatsanwaltschaft keine Rechtsmittel einlegen, das Urteil ist also in diesem Fall endgültig rechtskräftig. Dies ist auch der Fall, wenn dem Antrag der Verteidigung auf Verfahrenseinstellung mangels Beweise nach Beginn des Erkenntnisverfahrens stattgegeben wird.
Diese Methode erlaubt es in unbedeutenden Fällen, die Arbeitslast der Gericht entscheidend zu verringern. Auch bietet es dem Angeklagten die Möglichkeit, eine geringere Bestrafung zu erlangen. In diesem Sinne ist das Plea Bargaining auch substantiell mit dem deutschen Instrument des Strafbefehls vergleichbar, der dem Angeklagten ebenfalls ein Strafmaß ohne Verhandlung vorschlägt. Allerdings wird Plea Bargaining bedeutend öfter angewandt und ist auch bei schweren Verbrechen zulässig.
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"Strafprozess (Vereinigte Staaten)".
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