Das österreichische Strafgesetzbuch (Abkürzung StGB) regelt die grundlegenden Materien des österreichischen Strafrechts.
Der Allgemeine Teil ist in zwei Bereiche geteilt. Der Allgemeinen Teil I (AT I) behandelt die Lehre von der Straftat. Er beinhaltet die Rechtsfolgevoraussetzungen wie Vorsatz, Fahlässigkeit, Unterlassung, Beteilung, Versuch und die Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe. Der Allgemeine Teil II (AT II) behandelt die Lehre von den Folgen der Straftat (Strafe und Verjährung).
Im Besonderen Teil sind die einzelnen Delikte beschrieben.
Wie in Deutschland sind zahlreiche Tatbestände, die nicht im StGB erfasst sind, in Nebengesetzen normiert. Das in Nebengesetzen kodifizierte Strafrecht bezeichnet man auch in Österreich als Nebenstrafrecht. Wichtige österreichische strafrechtliche Nebengesetze sind das Jugendgerichtsgesetz (JGG), Mediengesetz (MedienG), Pornographiegesetz (PornoG), Verbotsgesetz 1947 (VerbotsG), Waffengesetz (WaffG), Militärstrafgesetz (MilStG) und dem Finanzstrafgesetz (FinStrG). Darüber hinaus finden sich auch in einigen anderen Gesetzen strafrechtliche Bestimmungen, etwa im Urheberrechtsgesetz (UrhRG).
Eine Besonderheit des österreichischen Strafrechts ist der relativ weite Spielraum bei der Strafbemessung. So reicht der Strafrahmen bei Mord (Strafgesetzbuch (Österreich)/Besonderer Teil#§ 75 Mord) von einem Jahr (Strafgesetzbuch (Österreich)/Allgemeiner Teil#§ 41 Außerordentliche Strafmilderung bei Überwiegen der Milderungsgründe) bis hin zu lebenslanger Haft oder Sicherungsverwahrung.
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"Strafgesetzbuch (Österreich)".
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