Strafgefangene sind Personen, die eine Haft- bzw. Freiheitsstrafe wegen einer entsprechend im Gesetz geahndeten Straftat in einer Justizvollzugsanstalt verbüßen.
Die Strafhaft (oft auch „Freiheitsstrafe“ genannt) ist eine Maßnahme der Rechtspflege und wird mit dem Strafrecht, Strafverfahrens- bzw. Strafvollzugsrecht geregelt. Sie ist von anderen Arten des Freiheitsentzugs zu unterscheiden, zu denen Ordnungshaft (ab 1 Tag), Zwangs- und Untersuchungshaft („U-Haft“) gehören, ferner die Auslieferungshaft und die Abschiebungshaft. Sie haben im Allgemeinen einen zeitlich begrenzten Rahmen.
Manchmal mündet eine Verurteilung zu einer Geldstrafe ebenfalls zu einer Freiheitsstrafe, wenn der Verurteilte nicht zahlungsfähig ist. Sie wird auch „Ersatzfreiheitsstrafe“ genannt.
In demokratisch regierten Ländern unterliegen die Haftanstalten einer staatlich geregelten Aufsicht; Jugendliche oder geistig abnorme Rechtsbrecher werden in jeweils speziellen Anstalten verwahrt, vielfach auch weibliche Häftlinge.
Strafgefangene haben gewisse Rechte und Pflichten, letztere bestehen u.a. in einem der Hausordnung entsprechenden Verhalten und im Verrichten der zugewiesenen Arbeit. Zu ihren Rechten zählen in freiheitlich verfassten Ländern unter anderem die Möglichkeit für Briefe und zeitweilige Besuches, das Recht auf Erfüllung der körperlichen Grundbedürfnise, auf tägliche Bewegung im Freien usw., und meist auch ein Appellationsrecht. Für Minimalregelungen siehe auch die Menschenrechte.
Gegen Ende der Haft besteht meist die Möglichkeit des tageweisen oder längeren Freigangs, damit sich die Häftlinge auf die Zeit in Freiheit einstellen und sich eine Arbeitsstelle suchen können. In dieser Zeit – und nach der Haftentlassung – steht ihnen meist ein Bewährungshelfer zur Seite, der etwa Personen zu betreuen hat.
Für die Arbeit im Gefängnis oder in externen Arbeitsstätten gebührt den Strafgefangenen seit etwa 150 Jahren eine geringe Entschädigung, in der Schweiz Pekulium genannt. Sie beträgt in den deutschsprachigen Ländern derzeit zwischen 1,20 (Gehaltsstufe 1) und 2,10 (Gehaltsstufe 7) Euro pro Stunde und damit mehr, als ein von der Arbeitsagentur zum 1-Euro-Job herangezogener Empfänger von Arbeitslosengeld II zu erwarten hat. Ende 1920 wurde sie beispielsweise in Deutschland deutlich erhöht: Zuchthaus-Gefangene bekamen nun 1 Mark statt vorher 20 Pfennig, andere Gefangene 1,50 Mark statt 30 Pfennig.
Vielfach wird davon aber nur ein Teil ausbezahlt und der Rest für jeden Gefangenen auf ein Sparbuch gelegt, um für eine gewisse Zeit nach der Entlassung vorzusorgen.
Die Häftlinge haben Anspruch auf eine medizinische Grundversorgung und im Regelfall auf etwas Freizeitgestaltung. In den meisten Anstalten sind auch Besuche eines speziell ausgebildeten Gefangenen-Seelsorgers vorgesehen.
Eine neuere Entwicklung für die Besserung von Gewalttätern ist eine Art Mediation mit den Opfern, wenn sie zustimmen und das Gericht dies für sinnvoll ansieht. Sie besteht in einer (fachkundig begleiteten) Kontaktaufnahme der Beteiligten, die insbesondere bei Jugendlichen vorwiegend positiv verlaufen. Den Opfern ermöglicht sie eine gezieltere Verarbeitung des Erlebten, andererseits den Tätern eine klarere Einsicht in ihre Tat und die Folgen. Auch Versuche zur Einbindung in die Gesprächstherapie und die Seelsorge finden statt (siehe z.B. Clemens Kleine in der JVA Berlin).
Prinzipiell verläuft ein Gefängnisaufenthalt und die Zeit nachher positiver, wenn Täter zu motivieren sind, an der eigenen "Besserung" aktiv mitzuarbeiten und möglichst auch Verantwortung für die weitere Prävention zu übernehmen. Bisher erlebten das die Betroffenen vorwiegend als Abwertung bzw. als Druck. Einige Ausbildungszweige in der Sozialpädagogik bzw. Bewährungshilfe beginnen dagegenzusteuern, indem das häufige Missverständnis zwischen Sozialarbeiter(in) und Täter(in) nicht als (vorwiegend negative) Bewertung erlebt wird. Psychologisch gesehen, sind in diesem Spannungsfeld der Sozialarbeit im Gefängnis auch die guten Seiten des Strafgefangenen und ihre sog. Ressourcen einzubeziehen.
Für Freizeitaktivitäten besteht die Möglichkeit zu ad-hoc Gruppenbildungen – etwa im sportlichen oder im kulturellen Bereich. So gibt es z.B. verschiedenorts Theaterprojekte mit jugendlichen Strafgefangenen, die teilweise von renommierten Künstlern geleitet werden. Zu erwähnen ist hier etwa Dortmund, wo sich die freie Schriftstellerinund Regisseurin Ursula Krechel (* 1947 Trier, heute Frankfurt) stark eingebracht hat.
Meist denkt man beim Stichwort „Lager“ an die Zwangsarbeiter oder die vielen Arbeitslager bei den Bergwerken Sibiriens – die z.B. an der Kolyma und im Tscherskigebirge erst um 1990 aufgelöst wurden. Es waren jedoch oft weniger Straftäter als vielmehr politische und Kriegsgefangene, die dorthin verbracht wurden.
Seit sich die die europäische Seefahrt von den Küsten der Kontinente löste, wurden auf vielen Inseln sog. Strafkolonien gegründet. Bekannte Beispiele solcher Gefängnisinseln sind - von Ost nach West:
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