Die Strafe ist eine Sanktion gegenüber einem bestimmten Verhalten, das in der Regel als Unrecht qualifiziert wird. Der Begriff der Strafe wird insbesondere im Bereich der Rechtswissenschaft, jedoch auch in Theologie, Philosophie und Erziehungswissenschaften abgehandelt.
Die Strafe ist ein aggressiver Akt gegenüber dem zu Strafenden, der als Folge eines normenverletzenden Verhaltens durch den zu strafenden vollzogen wird und deshalb im Gegensatz zu anderen Formen von Aggression als legitim angesehen wird. In der Regel erfolgt Strafe mit der Motivation von Erziehung zum Besseren oder dem Ziel des Schutzes der sonstigen Bevölkerung. In demokratischen Staaten geschieht die Bestrafung i.d.R. durch die Organe des Staats (Gewaltmonopol des Staates), eine Ausnahme sind Strafen im Kontext der kindlichen Erziehung durch die Erziehungsberechtigten.
Kein aggressiver Akt ist Strafe, wenn sie als Ausbleiben eines Gewinns oder Ausbleiben einer Belohnung realisiert wird. Ein Beispiel dafür sind Ultimatum-Spiele, in denen ein Spieler dadurch bestraft wird, dass er bei Fehlverhalten eine Nutzfunktion nicht realisieren kann. In diesen Spielen stellt sich Strafe sowohl für den Bestraften wie auch für den Bestrafenden als Ausbleiben eines Gewinns dar.
Der Strafende kann auch selbst einen Verlust einfahren, der aber seiner Reputation dient. Beispielsweise werden Gerichtsverhandlungen geführt, die wesentlich teurer sind als der zu verhandelnde Streitwert. Die Reputation wiegt dabei eventuell den materiellen Verlust auf, wenn der harte Standpunkt bekannt wird.
Eine Strafe kann gegenüber einer Person (dem Täter) nur verhängt werden, wenn dem ihr - im Prozess als Angeklagter bezeichnet - eine tatbestandsmäßige, rechtswidrige und schuldhafte Handlung nachgewiesen werden kann. Der Begriff der Strafe setzt sich damit von dem der Maßregel der Besserung und Sicherung ab, für die eine tatbestandsmäßige und rechtswidrige Tat ausreicht.
Das Strafrecht unterscheidet die Strafen nach Haupt- und Nebenstrafen sowie Nebenfolgen.
Die Strafzumessung erfolgt vor allem nach der Schwere der Schuld sowie unter Berücksichtigung von Begleitumständen und mit Blick auf die Täterpersönlichkeit. Die im Einzelfall schuldangemessene Strafe stellt die absolute Höchstgrenze dar. Eine Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorschriften bei der Strafzumessung kann Revisionsgrund sein.
Außer durch ein Urteil kann auch durch einen Strafbefehl eine Strafe verhängt werden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlässt das Gericht ohne Hauptverhandlung einen Strafbefehl, wenn seine Beurteilung der Schuld- und der Straffrage mit der Auffassung der Staatsanwaltschaft übereinstimmt.
Die Strafgerichtsbarkeit ist Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit. In erster Instanz entscheidet in der Regel das Amtsgericht durch den Strafrichter oder durch ein Schöffengericht oder aber das Landgericht durch die große Strafkammer, die bei Kapitaldelikten als Schwurgericht bezeichnet wird. In seltenen Ausnahmen - etwa in Staatsschutzssachen - ist erstinstanzlich das Oberlandesgericht zuständig.
Keine Strafen im juristischen Sinne sind Geldbußen oder Bußgelder. Ordnungsstrafen werden heute in der Regel als Ordnungsmittel bezeichnet, weil sie nicht die Qualität des Strafrechts erreichen. Ordnungsmittel sind die Ordnungshaft und das Ordnungsgeld.
Innerhalb von Vereinen sind auch so genannte Vereinsstrafen, also Sanktionen gegenüber Vereinsmitgliedern möglich. Zivilrechtlich sind solche Strafen auf die Ordnungsgewalt aufgrund der Vereinssatzung zurückzuführen. Diese kann auch eine Schiedsgerichtsbarkeit innerhalb des Vereins vorsehen.
Der Versuch, ein Völkerstrafrecht zu etablieren, begann nach 1945 mit den Nürnberger Prozessen und wird gegenwärtig (2004) in den Haag zur Ahndung von (u.a.) "Völkermord" während der postjugoslawischen Bürgerkriege fortgesetzt.
Zur philosophischen Diskussion siehe auch: Beccaria, Anselm von Feuerbach, Franz von Liszt, Immanuel Kant.
Die Lernpsychologie versteht seit Thorndike und B. F. Skinner unter Strafe die Präsentation eines unangenehmen Reizes oder die Entfernung/Vorenthaltung eines angenehmen Reizes (= Induktion einer unangenehmen Erfahrung).
Das Gegenteil von Strafe ist Verstärkung, d. h. die Präsentation eines angenehmen Reizes (positive Verstärkung) oder die Entfernung/Vorenthaltung eines unangenehmen Reizes (negative Verstärkung), mithin die Induktion einer angenehmen Erfahrung).
Verstärkung bewirkt, dass das der Verstärkung voraus gezeigte Verhalten künftig an Wahrscheinlichkeit gewinnt. Strafe bewirkt das Gegenteil. Beides kann man Lernen nennen, das zweite allenfalls Verlernen. Empirische Forschung hat aber gezeigt, dass Strafe eher zur Verhaltensunterdrückung führt, denn: Sobald keine Strafe mehr in Aussicht steht, gewinnt das (an sich unerwünschte) Verhalten wieder an Wahrscheinlichkeit.
In der experimentellen Sozialpsychologie wurden Spiele entwickelt, mit denen zum Beispiel die Bedeutung von Bestrafung bei der Regelung des Egoismus und Altruismus weltweit untersucht werden konnte.
Pena | Trest | Straf | Punishment | Pena | ענישה | सज़ा | Pena | 刑罰 | Bausmė | Straf | Kara (prawo) | Straff