Die Straßenverkehrsbehörde ist die in Deutschland nach § 44 Straßenverkehrsordnung (StVO) durch Landesrecht bestimmte und zur Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung zuständige Verwaltungsbehörde. Die Straßenverkehrsbehörde ist keine eigenständige organisatorische Einheit, sondern sie ist ein Teil der örtlichen Kommunalbehörden (Stadtverwaltung bzw. Kreisverwaltung).
Sie ist zuständig für die Erteilung von Fahrerlaubnissen, Anordnungen von Verkehrsbeschränkungen (Umleitungen, Sperren, Einbahnstraßen), die Aufstellung von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen, und die Erteilung der Erlaubnis zur besonderen Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis). Sie hat damit ordnungsbehördliche Funktionen.
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