Als Stille Reserven wird im Rechnungswesen die aus einer externen Unternehmensbilanz nicht ersichtliche Differenz zwischen dem Gesamt-Buchwert und dem wirklichen (höheren) Wert bezeichnet. Sie entstehen durch eine niedrigere Angabe von Aktiva oder einer höheren Angabe von Passiva.
Hauptsächlich in der Schweiz ist das Arbeiten mit Stillen Reserven rechtskonform und üblich, während es in den meisten anderen europäischen Staaten als unzulässig gilt. Insbesondere in der angelsächsischen Welt ist das Vorkommen von Stillen Reserven unbekannt oder sogar strafbar, da nicht vereinbar mit der True and Fair View.
Arten von stillen Reserven
Absichtsreserven
Absichtsreserven entstehen durch eine aktive Entscheidung der
Geschäftsführung und werden gebildet durch:
Diese Art von Stillen Reserven ist mit Standards wie IAS oder US-GAAP nicht vereinbar und einzig in der Schweiz erlaubt.
Ermessensreserven
Ermessensreserven entstehen dadurch, dass
Abschreibungen,
Wertberichtigungen und
Rückstellungen übervorsichtig vorgenommen wurden. Es ist somit eine Ausnützung von Freiräumen im Rahmen der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung.
Von verschiedenen Seiten wird jedoch angemerkt, Ermessensspielraum sei nur das vornehmere Wort für Manipulationsspielraum. Stille Reserven seien demnach abzulehnen. Tatsächlich entstehen aber immer dort ganz legal und legitim Stille Reserven, wo die Standards keine genauen Werte vorgeben.
Schätzungsreserven
Schätzungsreserven entstehen durch verschiedene
Schätzungen des selben Bilanzposten, wobei sich der Bilanzierende für die vorsichtigere Bewertung entscheidet.
Zwangsreserven
Zwangsreserven werden auch
marktbedingte stille Bewertungsreserven,
gesetzlich vorgeschriebene Reserven oder
aktienrechtlich gebundene Stille Reserven genannt. Solche entstehen, wenn die Rechnungslegung auf nominalen Werten beruht und so beispielsweise
Immobilien höchstens zum Anschaffungspreis in der Bilanz geführt werden, der effektiv höhere Wert aber nicht abgebildet werden darf. Diese entstehen also ohne Zutun einer Person.
Entstehung
Unabhängig von der Art sind Stille Reserven also immer eine Abweichung der tatsächlichen zur dargestellten Vermögenssituation. Dadurch sind sie
Rücklagen und als Teil des
Eigenkapitals zu führen, da sie der Unternehmung zu mehr Substanz verhilft.
Die Höhe der stillen Reserven ist im Gegensatz zu den offenen Rücklagen aus der externen Bilanz nicht ersichtlich.
Auflösung
Als Auflösung ist jede Abnahme des Bestandes an stillen Absichtsreserven während einer Rechnungsperiode zu betrachten und erfolgt durch die Höherbewertung von
Aktiva oder Tieferbewertung resp. Auflösung von
Passiva, sprich dem umgekehrten Vorgang zur Bildung. Die Abnahme von
marktbedingten stillen Bewertungsreserven stellt keine Auflösung von stillen Reserven dar.
Wichtig: Die Auflösung von stillen Absichtsreserven führt dem Unternehmen keine Liquidität zu sondern ist lediglich eine buchhalterische Maßnahme.
Wird ein Aktivposten, auf dem Stille Reserven gebildet wurden, verkauft, so muss die Differenz zwischen dem Bilanzwert und dem Verkaufspreis als Außerordentlicher Gewinn bilanziert werden.
Beispiele
- Ein Unternehmen beschafft eine Maschine zu 40'000 Euro. Diese hat eine Lebensdauer von 8 Jahren. Die Geschäftsleitung beschliesst, die Maschine innerhalb von 5 Jahren abzuschreiben. Dadurch werden über 5 Jahre jährlich 8'000 Euro abgeschrieben anstelle von nur je 5'000 Euro über 8 Jahre. Dadurch entstehen pro Jahr 3'000 Euro an Stillen Reserven.
- Hat ein Wertpapierpaket, welches in der Bilanz mit einem Betrag von 200.000 Euro steht, einen Verkaufswert von 220.000 Euro, so besteht eine Stille Reserve in Höhe von 20.000 Euro, da wegen des Realisationsprinzips in der Bilanz nach HGB nicht über die Anschaffungskosten hinaus bewertet werden darf. Für das Unternehmen stellt dies eine Rücklage in gleicher Höhe dar, die in der Bilanz nicht erscheint.
Bedeutung
Allgemein
Die Bildung von Stillen Reserven ist eine schwer wiegende Abweichung von den
Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und verfälscht sowohl die Vermögens- als auch die Ertragslage. Durch die Bildung stiller Reserven kann die Entstehung von Gewinn nicht verhindert, sondern lediglich hinausgeschoben werden. Durch die Auflösung stiller Reserven fließen der Unternehmung keine Mittel zu. Somit ändern die Stillen Reserven nichts an der Realität der Unternehmenslage - sie verschleiern lediglich die tatsächliche Lage, indem ausgewiesene Gewinne willkürlich dann anfallen, wenn sie für die Unternehmensleitung Vorteile bringen, resp. dann tief ausfallen, wenn ansonsten hohe
Gewinnsteuern drohen.
Schweiz
Die meisten Schweizer
Revisionsgesellschaften betrachten die Stillen Reserven in jeder Form als wichtig für die
Bilanzpolitik privater
Aktiengesellschaften, insbesondere um die steuerliche Belastung niedrig zu halten.
Für börsenkotierte Unternehmungen besteht die Pflicht, mindestens nach Swiss GAAP FER zu bilanzieren. Diese Standards lassen zwar weiterhin die Bildung von stillen Reserven zu, schreiben aber vor, deren Auflösung im Anhang offenzulegen. Für die Kotierung am Haupttableau der Swiss Exchange ist jedoch eine Rechnungslegung nach IAS/IFRS oder US-GAAP Pflicht, womit in solchen Unternehmen keine Stillen Absichtsreserven mehr gebildet werden dürfen.
Vor der Revision der Zulassungsbestimmungen zur Swiss Exchange war es in Schweizer Aktiengesellschaften gang und gäbe, Beispielsweise sämtliche Immobilien auf 1 CHF abzuschreiben. Dadurch wurden in solchen Unternehmen zum Teil Millionenbeträge den Aktionären verschwiegen. Diese Praxis ist heute nur noch in nicht kotierten Aktiengesellschaften zulässig.
Deutschland
Das deutsche Handelsgesetzbuch lässt die Bildung von Stillen Rücklagen für Einzelkaufleute, Personengesellschaften und Genossenschaften gemäß § 253 Abs. 4
HGB zu: "
...Abschreibungen sind außerdem im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zulässig...".
Willkürrücklagen sind danach verboten, können jedoch durch großzügige Ermessensrücklagen umgangen werden, wenn auch weniger ausgeprägt als nach Schweizer Recht. Weiter können deutsche Gesellschaften hohe Beträge in Rückstellungen einstellen und so Stille Reserven bilden.
Dass diese Vermutung zutreffend ist, zeigte die Kotierung der Aktien von DaimlerChrysler AG an der NYSE mit der einhergehenden Pflicht, nach US-GAAP zu bilanzieren. Nun betrug das Eigenkapital plötzlich 40% mehr als nach HGB bilanziert.
USA
Im angelsächsischen Raum sind die Stillen Reserven weitgehend unbekannt, da in US-Unternehmungen eher die Tendenz besteht, zu hohe Gewinne auszuweisen.
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