Die Steyr Mannlicher GmbH & CO.KG ist ein österreichischer Schusswaffenhersteller, der aus der ehemaligen Österreichischen Waffenfabriksgesellschaft, einst Teil des Steyr Daimler Puch-Konzerns, hervorgegangen ist. Der Ingenieur Ferdinand Karl Adolf Josef, Ritter von Mannlicher hatte großen Anteil am Erfolg der Österreichischen Waffenfabriksgesellschaft, da er mit an der Entwicklung eines sehr erfolgreichen Repetiergewehrs (System Mannlicher) beteiligt gewesen war. Nach dem Tod des Gründers der Österreichischen Waffenfabriksgesellschaft, Josef Werndl, übernahm Mannlicher die Firma, die dann im Laufe der Zeit seinen Namen erhielt.
Nach den verlorenen Kriegen 1918 und 1945 kam die Waffenproduktion jeweils zum Erliegen. Nach dem Ersten Weltkrieg wurde zusammen mit der schweizerischen Waffenfabrik Solothurn AG die Produktion von Waffen wieder aufgenommen. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden in Absprache mit dem US-Hochkommissar die Produktion von Jagdwaffen ab 1950 wieder aufgenommen. Mit der Einführung des österreichischen Bundesheeres wurden auch wieder Kriegswaffen produziert.
Mannlicher war vor allem berühmt für seine Jagdwaffen, mit denen bis heute die Welt versorgt wird. Hauptsächlich produziert die Firma aber von Anfang an militärische Waffen, die auch heute noch weltweit eingesetzt werden (und interessanterweise sogar in die USA verkauft werden).
Das bekannteste Produkt der Firma ist das Sturmgewehr STEYR AUG. Als österreichischer Rüstungshersteller unterliegt das Unternehmen den strengen Bestimmungen des Österreichischen Neutralitätsgesetzes aus dem Staatsvertrag. Da der Gesetzestext jedoch nicht exakt definiert ist, gibt es in der österreichischen Politik regelmäßig Debatten darüber, ob Waffenmaterial in ein bestimmtes Land geliefert werden darf, oder nicht. So dürfen laut Entscheidung des Innenministeriums keine Gewehre nach Südamerika geliefert werden, aber dem Export von 800 Präzisionsgewehren des Typs: Punkt 50 in den Iran wurde zugestimmt. Dieser Export, der im Jahre 2005 erfolgte, war jedoch Anlass für die USA ein Waffenembargo gegen das Unternehmen zu verhängen.
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