Im Steuertarif wird die Höhe (Steuersatz) und Berechnung einer Steuer beschrieben.
Der Steuertarif ist die für eine Steuer vorgenommene vollständige und eindeutige Zuordnung von Bemessungsgrundlage (X) und Steuerbeträgen (T) über eine Steuerbetragsfunktion T = T(X). Je nach Entwicklung der Steuerbelastung bei Variation einer monetären Bemessungsgrundlage spricht man von proportionalen, progressiven und regressiven Steuertarifen. Bei einer in Mengeneinheiten gemessenen Bemessungsgrundlage ist der Tarif bei Stabilität des Preises und Inflationsfreiheit immer proportional (siehe Mengensteuer).
Sieht ein Steuertarif einen festen Betrag pro Besteuerungseinheit vor, so ist die Rede von einem Steuerbetragstarif. Sieht ein Steuertarif einen Prozentsatz pro Besteuerungseinheit vor, so ist die Rede vom Steuersatztarif.
Tarifbeispiele für die . . .
1) Mineralölsteuer (ab 1. Januar 2003):
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