Unter Steuerprogression in der Einkommensteuer versteht man das Ansteigen des Steuersatzes in Abhängigkeit vom zu versteuernden Einkommen. Dies führt zu einer steigenden steuerlichen Belastung mit steigendem Einkommen.
Berechnung
Bis 1989 wurden für die Festlegung des stetigen Anstiegs des
Grenzsteuersatzes Polynome verwendet, wobei der Anstieg bei höheren zu versteuernden Einkommen abflachte. Seit 1990 werden eine oder mehrere Geradengleichungen benutzt, die zu einem oder mehreren linear ansteigenden Grenzsteuersätzen führen. Die Geradengleichungen sind einfacher zu berechnen. In der politischen Diskussion werden die lineare Progression (derzeitiges Recht) und der
Stufentarif diskutiert.
Tarifgeschichte
Die Verfahren zur Berechnung des
Einkommensteuertarifs sind in der
Tarifgeschichte des Bundesfinanzministeriums mit Formeln und Tabellen beschrieben. Dort ist auch die ab 1990 erfolgte Vereinfachung der Berechnung des Steuersatzes dokumentiert.
Steuersätze für 2006
Der so genannte Eingangssteuersatz beträgt für das Jahr 2006 15%, der Spitzensteuersatz 42%. Der lineare Anstieg dazwischen ist in zwei Geraden aufgeteilt.
Herstellen der Progression
Bei der linearen Progression steigt der Grenzsteuersatz in einem oder mehreren Bereichen zwischen
Eingangssteuersatz und
Spitzensteuersatz linear an.
Beim Stufentarif wird auf einen linearen Anstieg des Steuersatzes verzichtet. Stattdessen gibt es Stufen, ab denen für jeden Euro über der Stufe der höhere Steuersatz zur Anwendung kommt. Im Gegensatz zu weitverbreiteten Annahmen, kann es bei keinem dieser beiden Vorgehen zu Nettoeinkommensverlusten bei Bruttosteigerungen kommen.
Stufentarife setzen sich aus einem oder mehreren konstanten (flach verlaufenden) Grenzsteuersätzen zusammen. Auch hier kommt es aber zu einem einkommensabhängigen Anstieg des "Durchschnittssteuersatzes". Das ergibt sich aus der Art der Berechnung des "Durchschnittssteuersatzes" als Quotient aus Steuer und zu versteuerndem Einkommen.
Selbst bei einem einstufigen Tarif (Einheitssteuer) führt das Zusammenwirken von Freibetrag und Grenzsteuersatz (auch "Grenzbelastung" genannt) zu einem mit dem Einkommen ansteigenden Durchschnittssteuersatz. Mit steigendem zu versteuerndem Einkommen nähert sich die tatsächliche Steuerbelastung (Durchschnittsteuersatz) abflachend dem Grenzsteuersatz an. Man spricht von einer indirekten Progression, da der Grenzsteuersatz selbst nicht progressiv ist, sondern nur der Durchschnittsteuersatz.
Steuerprogression und Steuervereinfachung
Aufwand zur Berechnung des Steuersatzes aus dem zu versteuernden Einkommen
Gemeinsam haben
alle in Deutschland bestehenden und diskutierten Verfahren zur Berechnung des Steuersatzes aus dem zu versteuernden Einkommen, dass sie in wenigen Zeilen beschrieben werden können.
Aufwand zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens
Vor der Berechnung des Steuersatzes aus dem zu versteuernden Einkommen muss erst das zu versteuernde Einkommen selbst ermittelt werden. Komplex wird die Steuerberechnung durch eine Vielzahl von Sonderregelungen und Verordnungen, die bei der Ermittelung des zu versteuernden Einkommens
vor der Berechnung des Steuersatzes zu berücksichtigen sind. Da hierbei der Aufwand zwischen mehreren Stunden und mehreren Tagen beträgt, oft Fehler auftreten und viele Nachweise zu erbringen sind,
hat im Vergleich dazu die Berechnung des Steuersatzes aus dem zu versteuernden Einkommen keine Bedeutung für Maßnahmen zur Steuervereinfachung.
Wirkung der Steuerprogression
Die Progression führt dazu, dass höhere Einkommen nicht nur absolut höher besteuert werden, sondern auch prozentual. Einfach gesagt soll ein Vielverdiener eben die Hälfte seines Einkommens abgeben, ein Geringverdiener z.B. nur ein Fünftel.
Messbarkeit
Da sich die Steuerlast mathematisch exakt aus dem z.v.E ergibt, lässt sich die Wirkung der Progression auch exakt bestimmen. Die Auswirkungen auf die Staatseinnahmen sind allein deshalb unbestimmbar, weil die Bürger in Abhängigkeit der verlangten Steuern ihre Gestaltungsmöglichkeiten nutzen, bzw. ganz in die Schwarzarbeit abwandern.
- Durch progressive Einkommensbesteuerung werden unterschiedlichen Bruttoeinkommen im Netto angeglichen.
- Bei streng proportionaler Einkommensbesteuerung zahlt jeder einen festen Anteil seines Einkommens an den Staat (bspw. 15% in Tschechien).
"kalte Progression"
Wenn der Einkommensteuertarif nicht kontinuierlich angepasst wird, führen allgemeine Lohnerhöhungen zum Kaufkraftausgleich zur sogenannten "Kalten Progression", d.h., der Einkommenzuwachs führt zu einer höheren Steuerlast, obwohl die steuerliche Leistungsfähigkeit real nicht zugenommen hat. Durch diesen Effekt steigen die
Nettorealeinkommen wesentlich langsamer.
In der Schweiz existieren rechtliche Bindungen des Gesetzgebers an einen periodischen Ausgleich der kalten Progression (Art. 128 Abs. 3 BV, Art. 39 DBG).
Siehe auch
Steuerrecht
Progressiv skat | Progressive tax | Progressiivinen vero | Progresszív adó | 累進課税 | 누진세 | Прогрессивное налогообложение