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Die Steuerpacht ist ein Verfahren zur Steuererhebung, bei dem der Staat Steuern und Abgaben nicht selbst einzieht, sondern über Privatleute (Steuerpächter), an die die Steuereinnahme gegen Vorkasse oder laufende Zahlungen verpachtet werden. Die Zahlungen der Steuerpächter können vom Staat festgesetzt sein oder das Recht zur Steuererhebung kann im Vorhinein ersteigert werden. Von besonderem historischen Interesse ist die Steuerpacht im absolutistischen Frankreich sowie bei den altrömischen publicani. Zu Vor- und Nachteilen der Steuerpacht siehe publicani.

Wirtschaftsgeschichte | Sozialgeschichte | Finanzwissenschaft | Steuerrecht | Zoll

 

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