Eine Steuerbilanz ist eine Aufstellung über das Betriebsvermögen unter Beachtung steuerlicher Grundsätze. Mit ihr wird der steuerliche Gewinn eines bilanzierenden Unternehmens ermittelt (nach §§ 4 EStG ff. ). Siehe auch Einkunftsarten. Das Gesetz selbst kennt allerdings den Begriff der Steuerbilanz nicht. Lediglich Abs. 2 S. 2 EStDV weist auf diesen Begriff hin.
Der Aufbau der Steuerbilanz gleicht dem der Handelsbilanz (siehe HGB). Die Steuerbilanz eines Unternehmens weist nicht zwingend die gleichen Posten wie in der entsprechenden Handelsbilanz auf, dennoch ist eine Annäherung aufgrund des Maßgeblichkeitsprinzips gegeben. Zur Aufstellung der Steuerbilanz muss aufgrund des sog. Grundsatzes der Maßgeblichkeit die Handelsbilanz zugrundegelegt werden (§ 5 Abs. 1 EStG).
Zur Überleitung von einer reinen Handelsbilanz auf eine Steuerbilanz wird häufig eine sog. Mehr- und Weniger-Rechnung verwendet.
Alternativ kann eine Einheitsbilanz erstellt werden, die mit entsprechenden Ergänzungen versehen wird (§ 60 Abs. 2 S. 1 EStDV). Diese sind häufig nötig, da z.B. handelsrechtliche Passivierungswahlrechte in der Steuerbilanz Passivierungsverbote darstellen (so genannte Zweischneidigkeit der Bilanz).
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