Sterbeurkunde_muster.jpg Die Sterbeurkunde bescheinigt den Tod eines Menschen und wird in Deutschland vom Standesamt ausgestellt. Notwendig ist vorher die Feststellung des Todes durch einen Arzt durch Leichenschau. Die Urkunde weist Geburts- und Sterbedatum (und -zeit) und -orte sowie den Namen des möglicherweise vorhandenen oder vorverstorbenen Ehepartners sowie das Dienstsiegel des ausstellenden Standesamtes und den Namen des zuständigen Beamten aus.
Die Sterbeurkunde ist für zahlreiche, nach dem Tod des Menschen für die Hinterbliebenen anfallende Behördengänge und sonstige Tätigkeiten (zum Beispiel Kündigung von Versicherungspolicen, Abonnements und weiteren Verträgen) notwendig.
Es gibt stets nur ein Original der Urkunde. Darüber hinaus werden von Notaren auf Antrag gerne kostenpflichtig beglaubigte Kopien erstellt, die beispielsweise für Ämter (unter anderem das Finanzamt) unabdingbar sind. Unbeglaubigte Unterlagen werden von Ämtern in der Regel nicht akzeptiert. Aber: Die meist mit der Beisetzungszeremonie bzw. dem Trauergottesdienst betrauten Pfarrer bzw. Pastoren erstellen solcherlei ebenso gültige beglaubigte Kopien aber stets unentgeltlich. Unbeglaubigte Kopien reichen für sonstige Zwecke wie die oben beispielhaft genannten Kündigungen von Verträgen meist aus.
Siehe auch: Geburtsurkunde
This article is licensed under the GNU Free Documentation License.
It uses material from the
"Sterbeurkunde".
Home Page • arts • business • computers • games • health • hospitals • home • kids & teens • news • physicians • recreation• reference • regional • science • shopping • society • sports • world