Das Sterbegeld ist eine Geldleistung, die die Aufwändungen der Bestattung eines Verstorbenen ersetzen soll. Es war bis 2004 insbesondere eine Leistung der Gesetzlichen Krankenkassen.
Arbeitgeber
In manchen Fällen zahlt der
Arbeitgeber (vor allem im
öffentlichen Dienst) beim Tod eines Betriebsangehörigen eine Sterbebeihilfe. Im Zweifel gibt der
Arbeitsvertrag darüber
Auskunft.
Gesetzliche Unfallversicherung
Verstirbt ein Versicherter an den Folgen eines
Arbeitsunfalles, erhalten die Hinterbliebenen ein Sterbegeld in Höhe von einem Siebtel der im Zeitpunkt des Todes geltenden
Bezugsgröße. Es kommt also weder auf die Höhe des
Arbeitsverdienstes des Verstorbenen noch auf die Höhe der tatsächlichen Bestattungskosten an. Das bedeutet zugleich: Sterbegeld in gleicher Höhe gibt es aus der gesetzlichen Unfallversicherung auch dann, wenn ein
Student während seiner Anwesenheit in der
Hochschule, ein
Schüler in der
Schule oder ein
Kind im
Kindergarten einen tödlichen
Unfall erleidet. Auch die Unfälle im Zusammenhang mit dem Studium, der Schule und dem Besuch des Kindergartens (einschließlich der direkten Wege zur und von der Einrichtung) sind Arbeitsunfällen gleichgestellt. Gezahlt wird das Sterbegeld von den
Berufsgenossenschaften sowie den Gemeinde-Unfallversicherungsverbänden/Landesunfallkassen.
Private Unfallversicherung
Ist ein privat Unfallversicherter durch einen
Unfall ums Leben gekommen, wird Sterbegeld gezahlt. Dieses entspricht der vereinbarten Versicherungssumme. Das Geld gibt es auch dann, wenn ein Arbeits-, Studenten-, Schüler- oder Kindergarten-Unfall die Todesursache war und aus der gesetzlichen Unfallversicherung ebenfalls Sterbegeld zusteht.
Gesetzliche Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt zwar kein ausgewiesenes Sterbegeld. Aber: War der Verstorbene bereits Rentenbezieher, so wird im ersten Vierteljahr Witwen- oder Witwerrente nicht nur in Höhe von 25 bzw. 60 Prozent der Rente des verstorbenen Versicherten sondern 100 Prozent gezahlt.
Private Krankenversicherung
Die Privaten Krankenversicherer zahlen kein Sterbegeld. Hintergrund: Der
Tod ist kein Versicherungsfall, der Leistungen aus einer Krankenversicherung auslöst. Allerdings werden Sterbegeld
policen angeboten.
Versorgungsrecht
Nach dem
Bundesversorgungsgesetz wird für Kriegsopfer und deren Hinterbliebene Sterbegeld geleistet (§ 37 Bundesversorgungsgesetz).
Es gibt zwar auch hier kein Sterbegeld, aber
Aufwendungen für ein Begräbnis sind im Sinne des Steuerrechts "außergewöhnliche Belastungen", die die Hinterbliebenen in ihrer Steuererklärung geltend machen können. Das führt aber erst dann zu einer Steuerersparnis, wenn die Bestattungskosten aus dem Nachlass nicht finanziert werden können und ein evtl. Sterbegeld nicht ausreicht
Sozialleistung | Bestattung