In der Sterbebegleitung geht es darum, Menschen in ihren letzten Tagen und Stunden Beistand zu leisten. Der Fachbegriff für die medizinische Versorgung von Sterbenden lautet Palliativmedizin. Es ist also zu unterscheiden zwischen dem privaten Abschiednehmen und Trostspenden der Angehörigen und Freunde einerseits und den beruflich bedingten Diensten und Pflichten von Pflegekräften, Ärzten und Seelsorgern.
Rechtliche Rahmenbedingungen sind in der Bundesrepublik Deutschland insbesondere die Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung, die im Mai 2004 neu gefasst wurden (siehe unten Weblinks). Daneben hat der Bundesgerichtshof am 17. März 2003 grundsätzliche Aussagen dazu gemacht.
Sterbebegleitung wird meist von kirchlichen oder sozialen Verbänden angeboten. Auf der katholischen Seite übernehmen meist die Caritas und der Malteser-Hilfsdienst, auf der evangelischen Seite die Diakonie und die Johanniter-Unfall-Hilfe diese Aufgabe. Auch kirchenfernen Menschen ist es während des Sterbeprozesses oft ein Anliegen, sich über Glauben, Religion, Sinn des Lebens etc. zu unterhalten und darüber nachzusinnen. Die Weltanschauung oder religiöse Überzeugung des Sterbenden wird dabei sehr ernst genommen. Die meist ehrenamtlichen Sterbebegleiter erhalten von den jeweiligen Verbänden zunächst eine gründliche Vorbereitung auf ihren Dienst.
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