Stempel_01_KMJ.jpg Ein Stempel (oder auch Stampiglie) ist ein Werkzeug, das auf der einen Fläche mit erhabenen oder vertieften Figuren, Buchstaben und dergleichen versehen ist, um mittels aufgetragener Farbe die Figur abzudrücken oder sie vermittels eines Drucks in eine weichere Masse einzudrücken, wie beispielsweise die Stempel zur Verfertigung der Münzen und Medaillen.
Auch das mit einem solchen Werkzeug aufgedrückte Zeichen, das als Merkmal der erprobten Güte einer Ware, ihres Ursprungs oder einer bezahlten Abgabe dient, wird als Stempel oder auch als Stempelabdruck bezeichnet.
In erster Linie dient der Stempel zur Vereinfachung von Schreibarbeit. Dadurch lassen sich mit ihm mit einer Handbewegung Texte auf Papier bringen, für die man handschriftlich wesentlich länger brauchen würde (z. B. die Adresse eines Unternehmens, aber auch einfach nur das aktuelle Datum oder der Preis des zu bestempelnden Gegenstandes).
Im Zahlungsverkehr wird der Stempel (eigentlich: die Stempelung) als Mittel benutzt, um bequem und kostengünstig eingezogene Entgelte, Gebühren und Steuern zu quittieren (Gebührenstempel, Steuerstempel). Solche Gebührenstempel sollen zuerst im verkehrsreichen Holland (seit 1624) in Gebrauch gekommen sein. Sie sind überall dort anwendbar, wo der Zahlungspflichtige ein Schriftstück über die Zahlungen überreicht oder empfängt. In diesen Fällen können sowohl Stempelbogen (gestempeltes Papier) als auch aufzuklebende Stempelmarken benutzt werden. In anderen Fällen bedient man sich auch gestempelter Umschläge (Banderolen, z. B. bei Tabakverpackungen), die vor Gebrauch zerrissen werden, während der Stempelbogen durch das Beschreiben, die Stempelmarke durch Durchstreichen oder Ausdrücken eines Zeichens für weitere Verwendungen unbrauchbar gemacht (nullifiziert, kassiert) wird. Außerdem kann auch ein Gegenstand (z. B. Edelmetall, Zeitung, Kartenspiel) unmittelbar durch Aufdrücken des Stempels gestempelt und damit der Beweis der Steuer- oder Gebührenzahlung geliefert werden. Ein Beispiel für eine Anwendung von Stempeln im Zahlungsverkehr ist das Entwerten von Briefmarken durch Poststempel.
Gegen Stempelfälschungen schützt man sich durch künstliche Herstellung der Stempelzeichen (geschöpftes Papier, Wasserzeichen etc.), gegen Umgehungen dienen Kontrolle und Strafe. Die Strafe kann dadurch verschärft werden, daß das vorgenommene Rechtsgeschäft für nichtig erklärt wird. Da hierdurch jedoch auch leicht Unschuldige getroffen werden, begnügt sich die Stempelgesetzgebung meist mit Geldstrafen, während die Gültigkeit des Rechtsgeschäfts nicht weiter angefochten wird.
Eine weitere, weit verbreitete Anwendung des Stempels ist die Kennzeichnung von Leuten, die bei gebührenpflichtigen Veranstaltungen wie den Besuch von Diskotheken schon ihren Eintritt bezahlt haben. Hierfür erhalten die Personen nach Zahlung des Eintritts einen Stempel auf die Hand, der auch nur unter UV-Licht sichtbarer Spezialfarbe bestehen kann. Dieser Stempel berechtigt im Regelfall zum wiederholten Betreten der Veranstaltung ohne erneute Zahlung des Eintrittsgeldes und wird vom Türsteher an der Kasse kontrolliert.
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"Stempel (Papier)".
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