Steffisburg ist eine politische Gemeinde im Bezirk Thun des Kantons Bern in der Schweiz. Der Name Steffisburg bildet sich aus dem Heiligennamen Stephan und dem althochdeutschen Gattungswort Burg.
Aus dem 12. Jahrhundert stammt der romanische Turm der Dorfkirche als heute ältestes Baudenkmal unserer Gemeinde.
1385 - Das „Freie Gericht an der Louwinen“ mit den heutigen Gemeinden Steffisburg, Heimberg, Brenzikofen, Herbligen, Fahrni, Unter- und Oberlangenegg, Eriz, Horrenbach-Buchen, Homberg, Teuffenthal, Schwendibach, Goldiwil, Heiligenschwendi und Sigriswil kommt an Bern.
1405 - Das „Frygricht Landrächt“ hält schriftlich altüberlieferte Freiheiten und Rechte fest und regelt die Verwaltung des Freigerichts. 1471 und 1535 Erneuerung des Landbriefes.
1449 - Die zwei grossen Grundherren von Steffisburg, das Kloster Interlaken und der Ritter Heinrich Matter, übertragen der Dorfgemeinde die Rechte, über die Allmend und den Wald zu wachen (Heinrich Matter gehören u.a. das Höchhus, einige Mühlen, viele grosse Höfe, Rebberge und mehrere Häuser im Dorf).
1471 - Trennung der Freigerichte Steffisburg und Sigriswil.
1539 - Die Steffisburger, vorab Statthalter Peter Surer, kaufen die Matterschen Güter mit den Herrschaftsrechten. In Surers Amtszeit fällt der Bau des „Landhauses“ als Gerichtshaus der Landschaft Steffisburg (heute Gasthof „Landhaus“).
1653 - Die gereizte Stimmung der Steffisburger gegen die überhebliche Obrigkeit zeigt sich im Bauernkrieg, in welchem Hauptmann und Statthalter Hans Berger eine bedeutende Rolle spielt. Der Hinrichtung entzieht er sich durch Flucht ins Ausland.
1798 - Statthalter Kaspar Schweizer wehrt sich entschieden gegen die übertriebenen Forderungen der einmarschierten Franzosen. Er wird während der Helvetik für kurze Zeit erster Distriktsleiter unserer Landschaft.
1825 - Die Dorfversammlung beschliesst Trennung der Burger- und Einwohnergemeinde. Der Einwohnergemeinde werden das Waisen-, Armen-, Strassen-, Schwellen- und Polizeiwesen übertragen.
1831 - Nach dem Inkrafttreten der neuen Verfassung wird das „Frygricht Landrächt“ endgültig durch kantonale Gesetze abgelöst.
1861 - Abschluss des sogenannten Ausscheidungsvertrages zwischen der Einwohnergemeinde und der Burgergemeinde.
1947 - Durch eine neue Gemeindeorganisation treten an Stelle der Gemeindeversammlung die Urnenabstimmung und der Grosse Gemeinderat mit dem nun hauptamtlich Gemeindepräsidenten an der Spitze.
Ort in der Schweiz | Ort im Kanton Bern | Schweizer Gemeinde
Steffisburg | Steffisburg | Steffisburg | Steffisburg | Steffisburg (kommun, CH-BE)
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