Das Stefan-Boltzmann-Gesetz ist ein physikalisches Gesetz, das die von einem Schwarzen Körper thermisch abgestrahlte Leistung in Abhängigkeit von seiner Temperatur angibt.
Stefan-Boltzmann-Gesetz
Jeder Körper, dessen Temperatur über dem absoluten Nullpunkt liegt, sendet
Wärmestrahlung aus. Ein Schwarzer Körper ist ein idealisierter Körper, der alle auf ihn treffende Strahlung vollständig absorbieren kann (Absorptionsgrad = 1). Nach dem
kirchhoffschen Strahlungsgesetz erreicht daher auch sein
Emissionsgrad den Wert 1 und er sendet die bei der betreffenden Temperatur maximal mögliche thermische Leistung aus. Das Stefan-Boltzmann-Gesetz gibt an, welche Strahlungsleistung
ein Schwarzer Körper der Fläche
und der
absoluten Temperatur emittiert. Es ist
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mit der Stefan-Boltzmann-Konstanten . Die Strahlungsleistung eines Schwarzen Körpers ist also proportional zur vierten Potenz seiner absoluten Temperatur: eine Verdopplung der Temperatur bewirkt, dass die abgestrahlte Leistung um den Faktor 16 ansteigt.
Die Stefan-Boltzmann-Konstante ist eine Naturkonstante und ihr Zahlenwert beträgt gemäß CODATA 2000
.
Dabei sind k die (nicht mit zu verwechselnde) Boltzmann-Konstante, h das plancksche Wirkungsquantum und c die Lichtgeschwindigkeit.
Herleitung
Zur Herleitung gehe man von der
spektralen Strahldichte eines Schwarzen Körpers aus und integriere sie sowohl über den gesamten Halbraum, in den das betrachtete Flächenelement abstrahlt, als auch über alle Frequenzen, um die
spezifische Ausstrahlung zu erhalten:
- .
Der Kosinusfaktor berücksichtigt dabei den Umstand, dass bei Abstrahlung in eine beliebige durch
und
gegebene Richtung nur die auf dieser Richtung senkrecht stehende Projektion
der Fläche
als effektive Strahlfläche auftritt. Der Term
ist ein Raumwinkelelement.
Da der Schwarze Körper grundsätzlich ein diffuser Strahler und seine spektrale Strahldichte daher richtungsunabhängig ist, hat das Integral über den Halbraum den Wert . Für die Integration über die Frequenzen ist zu beachten, dass
- .
Integriert man die so erhaltene spezifische Ausstrahlung noch über die abstrahlende Fläche, erhält man das Stefan-Boltzmann-Gesetz in der oben angegebenen Form.
Nicht-schwarze Körper
Das Stefan-Boltzmann-Gesetz gilt nur für Schwarze Körper. Ist ein nicht-schwarzer Körper gegeben, der richtungsunabhängig strahlt (so genannter
Lambert-Strahler) und dessen Emissionsgrad
für alle Frequenzen denselben Wert hat (so genannter
Grauer Körper), dann ist die von diesem abgegebene Strahlungsleistung
Grauer Lambert-Strahler.
Ist der Emissionsgrad temperaturabhängig, so ist wegen dieser zusätzlichen Temperaturabhängigkeit die gesamte Strahlungsleistung nicht mehr streng proportional zur vierten Potenz der absoluten Temperatur.
Für einen Strahler, bei dem die Richtungsunabhängigkeit und/oder die Frequenzunabhängigkeit der Emission nicht gegeben ist, muss zur Bestimmung des hemisphärischen Gesamtemissionsgrads das Integral individuell unter Zugrundelegung der betreffenden Gesetzmäßigkeiten berechnet werden. Viele Körper weichen nur wenig vom idealen Lambert-Strahler ab; wenn der Emissionsgrad in dem Frequenzbereich, in dem der Körper einen merklichen Anteil seiner Strahlungsleistung abgibt, nur wenig variiert, läßt sich das Stefan-Boltzmann-Gesetz zumindest näherungsweise anwenden.
Geschichtliches
Das Stefan-Boltzmann-Gesetz wurde im Jahr
1879 von
Josef Stefan experimentell entdeckt und
1884 von
Ludwig Boltzmann theoretisch durch thermodynamische Überlegungen aus der klassischen elektromagnetischen Theorie der Strahlung hergeleitet. Im Jahre
1900, also 21 Jahre nach dem Stefan-Boltzmann-Gesetz, entdeckte
Max Planck das nach ihm benannte
plancksche Strahlungsgesetz, aus dem das Stefan-Boltzmann-Gesetz einfach durch
Integration über alle Richtungen und
Wellenlängen folgt. Das plancksche Strahlungsgesetz konnte mit der Einführung des Wirkungsquantums
auch erstmals die Stefan-Boltzmann-Konstante auf fundamentale Naturkonstanten zurückführen.
Beispiel
EffectiveTemperature_300dpi.png
Außerhalb der Erdatmosphäre empfängt eine zur Sonne ausgerichtete Fläche eine Bestrahlungsstärke von
S = 1.367 W/m
2 (
Solarkonstante). Man bestimme die Temperatur
der Sonnenoberfläche unter der Annahme, dass die Sonne in hinreichender Näherung ein Schwarzer Körper sei. Der Sonnenradius beträgt
R = 6,963·10
8m, der mittlere Abstand zwischen Erde und Sonne ist
D = 1,496·10
11 m.
Die von der Sonnenoberfläche abgegebene Strahlungsleistung P durchdringt eine konzentrisch um die Sonne gelegte Kugelschale des Radius D mit der Bestrahlungsstärke S, beträgt also insgesamt P=4πD2·S = 3,845·1026 W (Leuchtkraft der Sonne). Nach dem Stefan-Boltzmann-Gesetz beträgt die Temperatur der abstrahlenden Oberfläche
-
Die so bestimmte Temperatur der Sonnenoberfläche heißt Effektivtemperatur. Es ist die Temperatur, die ein gleich großer Schwarzer Körper haben müßte, um dieselbe Strahlungsleistung abzugeben wie die Sonne.
Siehe auch
Das Stefan-Boltzmann-Gesetz macht eine Aussage über die von einem Schwarzen Körper auf allen Frequenzen insgesamt abgegebene Strahlungsleistung. Die Aufteilung auf einzelne Frequenzen bzw. Wellenlängen wird vom
planckschen Strahlungsgesetz beschrieben.
Literatur
- Stefan, J.: Über die Beziehung zwischen der Wärmestrahlung und der Temperatur, in: Sitzungsberichte der mathematisch-naturwissenschaftlichen Classe der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Bd. 79 (Wien 1879), S. 391-428.
- Boltzmann, L.: Ableitung des Stefan'schen Gesetzes, betreffend die Abhängigkeit der Wärmestrahlung von der Temperatur aus der electromagnetischen Lichttheorie, in: Annalen der Physik und Chemie, Bd. 22 (1884), S. 291-294
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