Stedingen (Stedingerland), fruchtbarer Landstrich in der oldenburgischen Wesermarsch, umfasst im wesentlichen das ehemalige Amt Berne und ist berühmt durch seine freiheitsliebenden und tapferen Bewohner, die Stedinger.
Das jetzige Stedingerland liegt zwischen der Ochtum, Weser und Hunte, wird von mehreren kleinen Flüssen, der Berne, Hörspe und Ollen, durchströmt und ist an zwei Seiten von der Geest umgeben. Der Boden, dessen obere Lage von dem fetten Wasserschlamm gebildet wurde, ist fruchtbar und der Landstrich unter allen Marschdistrikten Oldenburgs der gesündeste; wegen seiner niedrigen Lage bedarf er aber der Eindeichung und Entwässerung.
Ursprünglich zu Zehnten verpflichtet, wussten sie sich bei der Schwäche mehrerer Erzbischöfe allmählich jeder Zahlung zu entziehen und wahrten ihre Grenzen ebenso energisch gegen die Grafen von Oldenburg, deren Burgen Lichtenberg und Liene sie 1187 zerstörten. Auch Erzbischof Hartwig II., dem der Papst schon gestattete, einen Kreuzzug gegen die Stedinger zu predigen, konnte sie nicht unterwerfen (1207).
Einer seiner Nachfolger, Gerhard II. zur Lippe, verklagte sie 1232 beim Papst Gregor IX. als Ketzer; die Folge waren Bann und Interdikt und ein neuer Kreuzzug, für dessen Zustandekommen besonders Konrad von Marburg tätig war (der Stedingerkrieg). Kaiser Friedrich II. ließ sich außerdem zur Achtserklärung herbei.
Bald war unter Anführung des Herzogs Heinrich von Brabant, der Grafen von Holland, von der Mark, von Kleve und von Oldenburg ein Heer von 40.000 (?) Mann gesammelt, welches teils zu Land, teils auf der Weser 1234 gegen die bei Oldenesch (Altenesch) 11.000 (?) Mann stark in Schlachtordnung stehenden Stedinger anrückte. Letztere wurden am 27. Mai in der Schlacht bei Altenesch nach tapferem Widerstand in die Flucht geschlagen. Tausende kamen um, und gegen die Gefangenen wurde schrecklich gewütet und das Land verwüstet.
Die Sieger teilten sich daraufhin dasselbe, der größte Teil fiel dem Erzbischof von Bremen und den Grafen von Oldenburg zu; doch überließen diese das Erworbene meist den Besiegten oder neuen Kolonisten wieder zu Meierrecht. Erzbischof Nikolaus von Bremen (1422-35) sicherte die Stellung der Stedinger durch ein besonderes Landrecht.
Auf dem Schlachtfeld von Altenesch wurde an der Stelle einer verfallenen Kapelle am 27. Mai 1834 ein Denkmal ("Stedingsehre") errichtet.
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