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Ein Statut (von lat.: statutum Festsetzung) ist eine Rechtsordnung, die in einem bestimmten Gebiet oder bezüglich eines bestimmten Gegenstands Anwendung findet. Oft wird der Begriff in der Mehrzahl benutzt, Statuten, und hat dann dieselbe Bedeutung. Statut ist auch Synonym für Satzung einer Vereinigung oder Körperschaft.
Im
Völkerrecht versteht man meist unter
Statut ein Abkommen, das ein internationales Gericht oder sonstiges außenpolitisches Instrument konstituiert und gleichzeitig seine Satzung bzw. Verfahrensordnung oder das Recht auf eigene
Geschäftsordnung, so etwa:
In der Terminologie des
Internationalen Privatrechts ist ein
Statut eine Rechtsordnung, die nach der einschlägigen
Kollisionsregel des
Forums, also des Staates des angerufenen Gerichts, zur Klärung der jeweiligen materiellrechtlichen Frage berufen ist.
Aufgrund verschiedener Anknüpfungspunkte kann es zur Anwendung verschiedener Rechtsordnungen zur Klärung eines einzelnen Rechtsstreits kommen. In diesem Fall wird das anwendbare Statut je nach Regelungsgebiet konkret bezeichnet. So spricht man z.B. von Personalstatut, Vertragsstatut, Sachstatut oder Formstatut.
Im
österreichischen Kommunalrecht ist ein
Statut meist eine Satzung mit rechtsverbindlichem Charakter, kann aber auch eine
Rechtsverordnung der staatlichen
Exekutive bezeichnen.
siehe: Statutarstadt, Satzung
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