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Ein Statut (von lat.: statutum Festsetzung) ist eine Rechtsordnung, die in einem bestimmten Gebiet oder bezüglich eines bestimmten Gegenstands Anwendung findet. Oft wird der Begriff in der Mehrzahl benutzt, Statuten, und hat dann dieselbe Bedeutung. Statut ist auch Synonym für Satzung einer Vereinigung oder Körperschaft.

Völkerrecht


Im Völkerrecht versteht man meist unter Statut ein Abkommen, das ein internationales Gericht oder sonstiges außenpolitisches Instrument konstituiert und gleichzeitig seine Satzung bzw. Verfahrensordnung oder das Recht auf eigene Geschäftsordnung, so etwa:

Internationales Privatrecht


In der Terminologie des Internationalen Privatrechts ist ein Statut eine Rechtsordnung, die nach der einschlägigen Kollisionsregel des Forums, also des Staates des angerufenen Gerichts, zur Klärung der jeweiligen materiellrechtlichen Frage berufen ist.

Aufgrund verschiedener Anknüpfungspunkte kann es zur Anwendung verschiedener Rechtsordnungen zur Klärung eines einzelnen Rechtsstreits kommen. In diesem Fall wird das anwendbare Statut je nach Regelungsgebiet konkret bezeichnet. So spricht man z.B. von Personalstatut, Vertragsstatut, Sachstatut oder Formstatut.

Kommunalrecht


Im österreichischen Kommunalrecht ist ein Statut meist eine Satzung mit rechtsverbindlichem Charakter, kann aber auch eine Rechtsverordnung der staatlichen Exekutive bezeichnen.

siehe: Statutarstadt, Satzung

Statute | Ustawa | Статут (устав организации)

Völkerrecht | Internationales Privatrecht | Kommunalrecht

 

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