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Eine Statutarstadt (auch als Stadt mit eigenem Statut bezeichnet) ist eine Stadt, die sie von den übrigen Städten durch ein eigenes Stadtrecht (Stadtstatut) unterscheidet.

Österreich


In Österreich sind die Gemeinden in der Bundesverfassung grundsätzlich gleich organisiert. Dies unabhängig davon, ob die Gemeinde etwa eine industrielle Großstadt oder eine landwirtschaftliche Kleingemeinde ist (Fiktion der Einheitsgemeinde). Diese Fiktion war zum einen für die Bundeshauptstadt Wien, die zugleich als Bundesland eingerichtet ist, und zum anderen für die Städte mit eigenem Statut nicht zu halten.

In Österreich kann einer Gemeinde auf Antrag ein eigenes Statut durch Landesgesetz verliehen werden, wenn sie mindestens 20.000 Einwohner hat, Landesinteressen hiedurch nicht gefährdet werden und die Bundesregierung zustimmt.

Die Städte mit eigenem Statut weisen gegenüber den Einheitsgemeinden rechtliche Besonderheiten auf. Dies ist zunächst das eigene Stadtrecht (Statut) als Sonderorganisationsgesetz, in dem der Stadt eine maßgeschneiderte Verfassung verliehen werden kann. Etwa kennen die Statute für Linz, Wels und Steyr verglichen mit der Oö Gemeindeordnung eine wesentlich weniger strenge Gemeindeaufsicht durch das Land Oberösterreich, insbesondere die einzelnen Mitglieder des Stadtsenates und den Magistrat als zusätzliche Organe und eine gänzlich andere Zuständigkeitsordnung.

Der auffallendste Unterschied ist, dass für Städte mit eigenem Statut keine Bezirkshauptmannschaft zuständig ist, sondern der Bürgermeister mit der Besorgung bestimmter Bezirksverwaltungsaufgaben betraut wurde. Er ist daher - wie für Einheitsgemeinden der Bezirkshauptmann - etwa für die Bewilligung von Betriebsanlagen und die Durchführung bestimmter Verwaltungsstrafverfahren zuständig. Mit Ausnahme der Städte Krems an der Donau und Waidhofen an der Ybbs sind in Städten mit eigenem Statut Bundespolizeidirektionen eingerichtet, an die die Besorgung bestimmter sicherheitspolizeilicher Bezirksverwaltungsaufgaben wie insbesondere Vollzug des Sicherheitspolizeigesetzes, Versammlungsrecht, Vereinsrecht, Waffengesetz übertragen worden ist. Die Bezirksverwaltungsaufgaben sind daher grundsätzlich auf Städte mit eigenem Statut und Bundespolizeidirektionen verteilt.

Als Hilfsorgan ist in den Städten mit eigenem Statut der Magistrat eingerichtet mit dem Magistratsdirektor als beamtete Spitze.

Die 15 Statutarstädte Österreichs mit eigenem Stadtstatut sind:

Stadt Bundesland seit Bemerkung
Eisenstadt Burgenland 1921 vorher seit 1648 ungarische Freistadt
Graz Steiermark
Innsbruck Tirol
Klagenfurt Kärnten 1850
Krems Niederösterreich 1938
Linz Oberösterreich 1866
Rust Burgenland 1921 vorher seit 1681 ungarische Freistadt
Salzburg Salzburg 1869
St. Pölten Niederösterreich 1922
Steyr Oberösterreich 1867
Villach Kärnten 1932
Waidhofen an der Ybbs Niederösterreich 1868
Wels Oberösterreich 1964
Wien Wien 1850 vor 1921 Teil des Bundeslandes Niederösterreich
Wiener Neustadt Niederösterreich 1866

Tschechien


Auch in Tschechien gibt es diese Stadtform. Im Jahr 2003 gab es 19 Städte.

Statutarstädte bis 1918 im heutigen Tschechien

Es folgt eine Übersicht der 10 Statutarstädte auf dem heutigen Staatsgebiet Tschechiens zur Zeit des Kaiserreiches Österreich-Ungarn.

Damaliger deutscher Ortsname Heutiger tschechischer Name Damalige Verwaltungseinheit
Prag Praha Königreich Böhmen
Reichenberg Liberec Königreich Böhmen
Brünn Brno Markgrafschaft Mähren
Iglau Jihlava Markgrafschaft Mähren
Kremsier Kroměříž Markgrafschaft Mähren
Olmütz Olomouc Markgrafschaft Mähren
Ungarisch Hradisch Uherské Hradiště Markgrafschaft Mähren
Znaim Znojmo Markgrafschaft Mähren
Troppau Opava Herzogtum Schlesien
Friedek Frýdek-Místek Herzogtum Schlesien

In Deutschland tragen vergleichbare Städte die Bezeichnung Kreisfreie Stadt oder Stadtkreis. Diese Städte übernehmen im Vergleich zu den kreisangehörigen Städten zusätzlich Aufgaben, die ansonsten der (Land-)Kreis erledigt (die Städte bilden insofern "eigene Kreise", daher die Bezeichnung "Stadtkreis"). Welche Aufgaben dies sind, ist in der jeweiligen Kommunalverfassung bzw. Gemeindeordnung des Bundeslandes geregelt.

Ort in Österreich | Ort in Tschechien

Kommunalrecht | Statutární město | Statutory City

 

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