Die als Staschynskij-Fall bekannt gewordene Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHSt Bd. 18, S.87 ff.) befasste sich am Beispiel der Mordtaten des KGB-Agenten Bogdan Nikolajewitsch Staschynskij (geb. 1932) mit der Problematik der Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme im Strafrecht.
Staschynskij, der im KGB in der Abteilung für Terror
Um Staschynskij, dem lebenslange Freiheitsstrafe nahezu gewiss erschien, zu einer kürzeren Strafe verurteilen zu können, bemühten sich die deutschen Gerichte mit einem Kunstgriff um Abhilfe: Um eine für Gehilfen einer Tat gesetzlich vorgesehene Strafmilderung zu ermöglichen, erklärten sie Staschynskij in seinem Prozess im Jahre 1962 zu einem reinen Gehilfen, der vor Ort – bei seinen in Deutschland begangenen Taten – in Wirklichkeit nur dem eigentlichen Täter – dem in Moskau verbliebenen Chef des KGB – Beihilfe zu dessen 2 Morden geleistet habe und verurteilten ihn deshalb zu einer Freiheitsstrafe von nur 8 Jahren. Das Urteil des Landgerichts wurde vom Bundesgerichtshof bestätigt, der dabei die griffige Formel verwendete, „Täter ist, wer die Tat als eigene will.“ und damit argumentierte, Staschynskij habe seine Taten als fremde, nämlich als Taten des KGB-Chefs gewollt und statt Täterwillen nur Gehilfenwillen gehabt. Diese als „animus-Theorie“ bezeichnete Konstruktion des Bundesgerichtshofs ist nie gänzlich aufgegeben worden, wird aber in dieser Form der reinen Lehre auch nicht mehr vertreten. Entscheidend dürfte gewesen sein, dass die Gerichte mit diesem Urteil auf dem Höhepunkt des Kalten Krieges ein Signal an ausländische Geheimdienstler aller Hierarchiestufen senden wollten, wer bei solchen Taten mit welchen Konsequenzen zu rechnen hat.
Staschynskij lebt seit seiner Haftentlassung unter einer neuen Identität in der Bundesrepublik Deutschland.
2005 erschien in Russland das Buch Wieviel kostet es, die Heimat zu verraten? (Д. П. Прохоров: Сколько стоит продать родину? Санкт Петербург Москва 2005. ISBN 5-7654-4469-5). In dem Buch wird beschrieben, dass Staschynskij (im russischen Text „Сташинский“) mit amerikanischer Hilfe die neue Identität erhält und seit seiner Freilassung in den USA lebt. Das Buch enthält auch den interessanten Hinweis, dass das KGB seit diesem Fall „Mord als gewöhnlichem Mittel zur Erreichung politischer Ziele außerhalb des sozialistischen Lagers“ eine Absage erteilt habe.
Allgemeine Strafrechtslehre Entscheidung des Bundesgerichtshofs
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