Die Startbahn West, genaue Bezeichnung Startbahn 18 West, ist eine 4000 Meter lange reine Startbahn auf dem Flughafen Frankfurt am Main, die sich im westlichen Teil des Flughafens befindet und von Norden nach Süden verläuft. Ihr Bau führte zu Konflikten zwischen Bürgern und dem Staat.
Doch das Flughafengelände ist ausschließlich von Wald umgeben, darunter sogenannter unantastbarer (da für das Ökosystem und die Luftreinhaltung Frankfurts unabdingbar) Bannwald. Hinzu kam ein weiteres Problem: Im Norden verläuft in Ost-West-Richtung die Bundesautobahn 3, im Osten verläuft in Nord-Süd-Richtung die Bundesautobahn 5, im Westen verläuft ebenfalls in Nord-Süd-Richtung eine oberirdische Hauptstromtrasse und im Süden machte die amerikanische Rhein-Main Air Base einen unkomplizierten Ausbau ebenfalls unmöglich. Lediglich in der südwestlichen Ecke des Geländes bestand die Möglichkeit einer neuen Piste in Nord-Süd-Richtung.
Dies bedeutete jedoch einerseits einen immensen Holzeinschlag und andererseits die Ausdehnung des Flughafengeländes auf eine nicht mehr zum Stadtgebiet gehörende Gemarkung. Doch noch stand der Ausbau des Flughafens als wichtiger Wirtschaftsfaktor weit vor ökologischen Argumenten.
Am 28. Dezember 1965 beantragte die Flughafen AG die Genehmigung für den Bau der Startbahn 18 West. Im Mai 1966 wurde im Hessischen Landtag dem Neubau der 4000 Meter langen Startbahn in Nord-Süd-Richtung stattgegeben. Angesichts der politischen Freigabe beschloss im November 1967 die Flughafen Frankfurt/Main AG (FAG) den Neubau des 78 Mio. DM teuren Projekts. Einem ständigen Ausbau für immer mehr Aufschwung standen in einer Zeit des beginnenden Umweltbewusstseins immer mehr Bürger skeptisch gegenüber. Nach dem im März 1968 vom Verkehrsminister erlassenen Planfeststellungsbeschluss wurden 44 Anfechtungsklagen erhoben.
Im Juli 1978 verwies das Bundesverwaltungsgericht die Klagen der Startbahngegner zurück an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof. Im Dezember desselben Jahres verkaufte das Land Hessen 303 Hektar Land an die FAG zum Bau der neuen Startbahn. Der zu erwartende Holzeinschlag betrug dabei 129 Hektar.
Auf dem Gelände der geplanten Startbahn West errichteten Gegner ab Mai 1980 mehrere Hütten, um mittels eines symbolischen Dorfes mit Wald-Uni und Kirche den Bau zu verhindern. Im Juli ordnete der hessische Minister für Wirtschaft und Verkehr, Heinz-Herbert Karry, den „Sofortvollzug“ für den Bau der Startbahn an. Den Widerspruch dagegen wies der hessische Verwaltungsgerichtshof im Oktober zurück. Die Baumfällarbeiten begannen aus technischen Gründen noch vor und im Winter. Am 2. November demonstrierten am Waldrand in Walldorf 15.000 Menschen, hauptsächlich Umweltschützer und Studenten, aber auch sehr viele ältere Menschen über fünfzig, die zuvor die Bewohner des Hüttendorfes unterstützt hatten. Im Februar 1981 sagte der Ministerpräsident und gelernte Dachdecker Dr. Holger Börner im Hessischen Landtag, dass man „früher solche Leute mit Dachlatten bearbeitet hätte“.
Im Mai 1981 ordnete das Darmstädter Regierungspräsidium die Geländeenteignung an. Am 6. Oktober wurde das Hüttendorf auf Anordnung von Innenminister Ekkehard Gries unter schweren Krawallen geräumt. Später entstanden drei weitere Hüttendörfer, die ebenfalls geräumt wurden. Am 2. November begannen – unter massivem Polizeischutz – die Bau- bzw. Rodungsarbeiten. Währenddessen kam es immer wieder zu Übergriffen der Demonstranten, aber auch der Polizei. Bereits wenige Wochen nach Beginn des Baus wurde ein 2,50 Meter hoher Betonzaun zur Sicherung der Arbeiten errichtet.
Ein Antrag auf ein Volksbegehren – was die letzte legale Möglichkeit darstellte, den Bau der Startbahn zu verhindern – endet 1982 mit negativem Bescheid und der Zurückweisung wegen Nichtzuständigkeit des Hessischen Staatsgerichtshofs.
Einen unrühmlichen Höhepunkt findet die Auseinandersetzung jedoch erst nach Eröffnung der Startbahn. Am 2. November 1987 werden anlässlich einer Begehung zum Jahrestag der Räumung des Hüttendorfs zwei Polizeibeamte, Thorsten Schwalm und Klaus Eichhöfer, mit einer zuvor in Hanau geraubten Polizeidienstwaffe erschossen. Der Täter wird verurteilt, doch die Startbahn-Bewegung bricht nach diesem Ereignis auseinander.
Von den Auseinandersetzungen ist die Betonmauer um die Startbahn übriggeblieben.
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