Der Firmensitz ist der Standort der Firmen- oder Konzern-Zentrale.
Es kann sich hierbei sowohl um eine große Anlage handeln oder auch nur um ein kleines Büro, das den Hauptbetätigungsort der Firma ausmacht. Nach dem Firmensitz richtet sich der Eintrag ins Handelsregister, soweit dieser sein sollte, und in Zweifelsfällen auch der Gerichtsstand bei Streitigkeiten zwischen Unternehmen oder Vollkaufleuten.
Ein seit Gründung unverändert bestehender Firmensitz wird auch als „Stammsitz“ bezeichnet.
Vom Firmensitz zu unterscheiden sind die Zweigniederlassungen eines Unternehmens, die dadurch entstehen, dass an weiteren Büros oder Einrichtungen Firmenschilder angebracht werden und einschlägige Arbeiten durchgeführt oder Ladenflächen bereitgestellt werden.
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