Als Stammkapital bezeichnet man die bei Gründung einer GmbH von den Gesellschaftern zu erbringende Einlage. Es ist zu unterscheiden von Grundkapital, das bei der Gründung einer Aktiengesellschaft aufzubringen ist.
Da der Europäische Gerichtshof in einigen Entscheidungen wiederholt die Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU und die Anwendung der Rechtsvorschriften des Gründungsstaates von Kapitalgesellschaften bestätigt hat, ist es in Deutschland zu einer Gründungswelle von Niederlassungen so genannter private company limited by shares nach britischem Recht, kurz "Limited", gekommen, deren Mindeststammkapital nur 1 britisches Pfund beträgt. Um die deutsche GmbH im internationalen Wettbewerb der Rechtsformen zu stärken und Neugründungen von Unternehmen zu erleichtern, hat es mehrere Versuche gegeben, die Höhe des Stammkapitals im GmbHG zu senken. In der letzten Legislaturperiode scheiterte ein Gesetzentwurf von SPD und Grünen, das Stammkapital auf 10.000 EUR zu senken. Am 1. Februar 2006 wurde eine Gesetzesinitiative des nordrhein-westfälischen Justizministeriums für ein "Gesetz zur Vereinfachung der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GVGG)" veröffentlicht, das in einen Referentenentwurf einfließen soll, nach der künftig eine "Basisgesellschaft mit beschränkter Haftung" (BGmbH) als Sonderform der GmbH eingeführt werden könnte. Das Stammkapital soll 2.500,- EUR betragen, die voll eingezahlt werden müssen.
Wie der Name sagt, handelt es sich beim Stammkapital um das "Kernvermögen" der Gesellschaft. Das Stammkapital ist demnach vom Gesellschaftvermögen zu unterscheiden. Letzteres ist eine sich stetig verändernde Größe, die je nach Gewinnen bzw. Verlusten vermehrt bzw. verringert wird. Das Stammkapital ist hingegen eine relativ konstante Größe, die nur durch Kapitalerhöhung oder Kapitalherabsetzung erhöht oder gesenkt werden kann. Beide Vorgänge stellen Veränderungen des Gesellschaftsvertrages dar und benötigen damit einen Beschluss der Gesellschafter und eine notarielle Beurkundung.
Wenngleich das Stammkapital an sich keine direkten Rückschlüsse auf das aktuelle Gesellschaftsvermögen erlaubt, steht hohes Stammkapitel in der Regel für höhere Kreditwürdigkeit der Gesellschaft, da das Vermögen im Stammkapital in der Gesellschaft gebunden ist.
Veränderungen des Stammkapitals in der Form der Kapitalerhöhung oder in der Form der Kapitalherabsetzung sind, wie oben bereits erwähnt, nur durch Änderung des Gesellschaftsvertrages (Beschluss mit Dreiviertelmehrheit) und notarieller Beurkundung möglich. Es ist zu unterscheiden:
Siehe auch: Grundkapital
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