Herzogtum ist der stammesbezogene bzw. territoriale Amts- und Herrschaftsbereich eines Herzogs.
Stammesherzogtümer
Im
Frühmittelalter entstanden im germanischen Siedlungsraum teils erbliche
Stammesherzogtümer. Vermutlich gehen sie auf die Versuche einflussreicher Adliger zurück, im jeweiligen Stammesgebiet zu Vizekönigen aufzusteigen und damit die Stammesverbände der Völkerwanderungszeit unter der eigenen Führung in das Königreich einzugliedern. Dies gelang jedoch nicht vollständig, da sich der Adel der Territorien nur teilweise den Herzögen anschloss. Die Macht der Stammesherzöge war jedoch so groß, dass die Könige sie anerkennen musste. Dies geschah durch die Bestätigung der Herzogswürde als verliehenes Amt. Die Stammesherzogswürde war dadurch einerseits doppelt abgesichert, durch die adlige Gefolgschaft von "unten" und durch das verliehene Amt von "oben", konnte sich aber andererseits in den Territorien nie vollkommen durchsetzen, insbesondere den
Grafen gegenüber. Bis ins
11. Jahrhundert wurden die
Stammesherzogtümer mehr oder weniger abhängig von der königlichen Zentralgewalt geführt und dienten den konkurrierenden
Fürsten als Machtbasis im Kampf um das Königtum.
Stammesherzogtümer im Ostfrankenreich
Allerdings erlosch das Stammesherzogtum in Franken bereits früh. In Sachsen und Niederlothringen spielte das Amt dann eine Rolle, wenn besonders einflussreiche Adlige es bekleideten.
Amtsherzogtümer
Unter den
Karolingern wurden die
Stammesherzogtümer im
Frankenreich für historisch kurze Zeit aufgehoben und durch vom König bzw. Kaiser abhängige
Amtsherzogtümer ersetzt. Kaiser
Otto der Große unternahm im
10. Jahrhundert den Versuch die deutschen Stammesherzogtümer in abhängige Verwaltungsbereiche seines Reiches umzuwandeln und die Amtsherzogtümer der Karolingerzeit wieder zu erneuern. Er hatte damit letztlich keinen Erfolg.
Territorialherzogtümer
Im
12. Jahrhundert begann
Friedrich Barbarossa mit der Errichtung neuer, teils räumlich zerrissener
Territorialherzogtümer. Dabei griff er auch auf Einfluss- und Hoheitsgebiete alter
Stammesherzogtümer zurück und beschleunigte den Erosionsprozess der Stammesbezogenheit. Dieser Prozess führte im
13. Jahrhundert unter Kaiser
Friedrich II. zur völligen
Territorialisierung des
Heiligen Römischen Reichs. An die Stelle der
Stammesherzogtümer waren mehr oder weniger bedeutende
Territorialherzogtümer und
Titularherzogtümer getreten.
Territorial- und Titular- Herzogtümer des Heiligen Römischen Reichs
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