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Stalking
 

Unter Stalking bzw. Nachstellung wird hierzulande das willentliche und wiederholte Verfolgen oder Belästigen einer Person verstanden, deren physische oder psychische Unversehrtheit dadurch unmittelbar, mittelbar oder langfristig bedroht und geschädigt werden kann.

Begriffsgeschichte


Das englische Wort to stalk bedeutet ursprünglich „jagen, steif gehen, stolzieren“ (aus dem Gälischen „stalc“ oder dem Substantiv „stalcaire“ = Jäger, Falkner. Im Englischen bedeutet to stalk: 1. heranpirschen, jagen; daraus: 2. verfolgen; 3. steif dahergehen, staken; weiterhin: 4. umgehen (Krankheiten, Geister). Wie ein guter Jäger sammelt ein Stalker alle Informationen über sein Opfer, um es zu jeder Zeit stellen zu können. Es lässt sich ins Deutsche mit „Nachstellen, Verfolgen, Psychoterror“ übersetzen. Dabei sind aber nicht nur die einzelnen, nachstellenden Handlungen des Täters von Bedeutung, sondern im besonderen das psychologische Verhältnis zwischen Täter und Opfer. Das unterscheidet das Stalking von anderen, die Selbstbestimmung eines Menschen einschränkenden Handlungen. In den Blickpunkt der Öffentlichkeit ist das Stalking aufgrund einiger betroffener und medial präsenter Prominenter gekommen. Prominente Stalking-Opfer sind beispielsweise Agnetha Fältskog, Steffi Graf, Madonna, Jil Sander oder Steven Spielberg. Erst später wurde wahrgenommen, dass auch Privatpersonen betroffen sein können.

Das Bundesjustizministerium verwendet anstatt des Begriffs "Stalker" das Wort "Nachsteller" .

Mögliche Stalking-Handlungen


  • häufige Telefonanrufe/SMS (zu jeder Tages- und Nachtzeit)
  • häufiger Schriftkontakt per Brief oder E-Mail
  • penetranter Aufenthalt in der Nähe (Herumtreiben)
  • Verfolgen, Nachlaufen, hinterherfahren
  • Kontaktaufnahme über Dritte, auch am Arbeitsplatz
  • unerwünschtes Zusenden von Geschenken, Blumen
  • Verbreitung von Diffamierungen und Unwahrheiten über Internet
  • Nachrichten an der Haustür, am Auto hinterlassen
  • Erkunden der Tagesabläufe
  • Gleiche Freizeitaktivitäten betreiben
  • Waren oder Dienstleistungen auf Namen des Opfers bestellen
  • Eindringen in Wohnung
  • Zerstören von Eigentum

Körperliches Attackieren oder die Ausübung von körperlicher Gewalt kommen nicht häufig vor und werden strafrechtlich durch andere Gesetze erfasst. Häufig sind es die eher leichten Stalking-Handlungen, wie etwa das Telefonieren oder das Sich-Aufhalten in der Nähe des Opfers, die den überwiegenden Anteil der Gesamtheit aller Handlungen ausmachen. Aber bereits diese leichten Formen rufen beim Opfer psychische und physische Reaktionen hervor, die sich im Verlauf des Stalkings entsprechend steigern und individuell zu ernsthaften Erkrankungen führen können.

Opfer und Täter


Auch wenn jeder Mensch Opfer von Stalking werden kann und sich Opfer und Täter nicht notwendigerweise kennen müssen, sind nach bisherigen Erkenntnissen am häufigsten Personen betroffen, die eine Beziehung oder Ehe beendet oder einen Beziehungswunsch zurückgewiesen haben. Aber auch Berufsgruppen mit Kundenverkehr, Patienten oder Klienten können Opfer eines Stalkers werden; wenn dieser sich selbst als Opfer einer Beratung, einer Behandlung oder eines Rechtsstreites - oder ähnlichem - sieht. Ebenso können Konkurrenten in einer speziellen Sparte oder Rivalen, die eine Niederlage nicht verkraften, zu Stalkern werden. Und auch wenn das Phänomen des Stalkings bei Prominenten zuerst aufgefallen ist, so scheinen diese nicht die Mehrheit der Opfer auszumachen.

Täter scheinen meist ehemalige Beziehungspartner oder abgewiesene Verehrer zu sein, aber auch Arbeitskollegen und Nachbarn befinden sich häufig darunter. In einigen Fällen ist dem Opfer der Täter aber überhaupt nicht bekannt und gehört auch nicht zum näheren persönlichen, beruflichen oder wohnlichen Umfeld. In manchen Fällen spielt das Phänomen der Übertragung eine Rolle, wenn ein Täter für empfundene seelische oder körperliche Verletzungen ein Opfer stellvertretend büßen lässt, weil es bestimmte Merkmale aufweist, die für ihn im Bezug zum eigenen Schicksal stehen. Ein Teil der Täter weist erhebliche psychische Erkrankungen auf.

Zu Geschlecht und sozialer Herkunft typischer Stalking-Täter und Opfer gibt es bislang nur erste, nicht repräsentative Studien. Anhand derer Ergebnisse wird vermutet, dass in der überwiegenden Mehrheit der leichteren Stalkingfälle (die etwa 97 % ausmachen) Männer als Täter gegenüber Frauen nur leicht überwiegen (60:40). In etwa 3 % der schweren Stalkingfälle, in denen es zur Anwendung körperlicher Gewalt kommt, sollen Männer als Täter dominieren und Frauen mit über 80 % die Mehrheit der Opfer sein. Nach einer US-amerikanischen Studie wurden acht Prozent der amerikanischen Frauen und zwei Prozent der Männer im Laufe ihres Lebens schon einmal von einem Stalker verfolgt.

Bei der Interpretation dieser Zahlen sind jedoch die Schwierigkeiten der empirischen Erfassung des Tatgeschehens zu berücksichtigen. Neben der fehlenden einheitlichen Definition des Stalking-Begriffes fällt es den Beteiligten an so genannten Beziehungstaten erfahrungsgemäß schwer, sich offen darüber zu äußern.

Psychologische Einteilung in Gruppen


Die australischen Wissenschaftler Mullen, Pathe und Purcell teilen die Stalker in sechs Gruppen ein, ausgehend von deren Motivation und Beziehungsverhältnis:

Gruppe Motivation Beziehungsverhältnis
1 Zurückgewiesene Stalker Gefühl der Demütigung, Zurückweisung u.a. meist Ex-Partner
2 Beziehungssuchende Stalker Fehlwahrnehmungen der Beziehungsbereitschaft des Opfers, häufig Liebeswahn Persönliches und weiteres Umfeld des Opfers
3 Intellektuell retardierte Stalker Ungenügende Sozialkompetenz, überschreiten Grenzen Persönliches und weiteres Umfeld (Nachbarschaft)
4 Rachsüchtige Stalker sehen sich fälschlicherweise selbst als, oder sind, Opfer der von Ihnen gestalkten Opfer weiteres, temporäres Umfeld (beispielsweise Arzt oder Rechtsanwalt als Opfer)
5 Erotomane, morbide, krankhafte Stalker Kontrolle/Dominanz - meist psychopathische Persönlichkeit Persönliches und weiteres Umfeld (Nachbarschaft)
6 Sadistische Stalker Gefühl der Befriedigung Persönliches und weiteres Umfeld

Quelle: Mullen, P. E., Pathé, M. & Purcell: "Stalkers and their victims", Cambridge University Press, Cambridge

Gesundheitliche und soziale Folgen


Ein Großteil der Opfer leidet unter vegetativen Erscheinungen, wie etwa Unruhe (Schreckhaftigkeit), Kopfschmerzen, Angstsymptomen, Schlafstörungen und Magenbeschwerden und der daraus resultierenden geistigen und körperlichen Erschöpfung. Viele sind schnell gereizt und reagieren dann situationsbedingt unbegründet aggressiv. Ein nicht geringer Teil der Opfer leidet unter depressiven Verstimmungen, einige darunter unter Depressionen.

Vor allem bei Opfern, denen aufgelauert wird, oder die körperlich verfolgt werden, zeigen sich rasch tendenziell pathogene Verhaltensmuster, wie etwa Vermeidungsverhalten, Abkapselung (Vereinsamung) oder Kontrollverhalten. So, wie der Täter auf sein Opfer fixiert ist, ist durch die als lästig und als unberechenbare Bedrohung empfundenen Situation auch das Opfer auf den Stalker fixiert.

Nach langer und intensiver Verfolgung kann in seltenen Fällen eine posttraumatische Belastungsstörung auftreten, wie sie vergleichsweise bei Soldaten nach unmenschlichen Kriegserlebnissen vorkommen kann, die diese psychisch nicht verarbeiten konnten.

Fallzahlen


Eine quantitative Erfassung von Stalkingopfern und Tätern gibt es bisher noch nicht, da Stalking im Strafrecht bisher nicht berücksichtigt wurde.

Der Bundesgerichtshof * hat sich mit der in diesem Zusammenhang nicht selten auftauchenden Problematik der verminderten Schuldfähigkeit des Stalkers befasst.

Strafrechtliche Aspekte


Gegenwärtige Gesetzeslage

Ein eigener Straftatbestand „Stalking“ existiert in der Bundesrepublik Deutschland zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht. Lediglich einzelne mögliche Elemente des Nachstellens werden von speziellen Tatbeständen - beispielsweise Körperverletzung, Hausfriedensbruch und Nötigung - erfasst.

In Österreich trat mit 1. Juli 2006 der § 107a Strafgesetzbuch (Beharrliche Verfolgung) in Kraft. Darin wurde Stalking zum Offizialdelikt und damit gerichtlich strafbar.

Strafrechtliche Praxis

Opfer von Stalking haben allerdings die Möglichkeit, bei Gericht Schutzanordnungen gegen den Stalker zu erwirken, die auf Grundlage des Gewaltschutzgesetzes erlassen werden können und beispielsweise aus der Anordnung bestehen können, sich der Wohnung des Opfers nicht zu nähern. Ein Beispiel aus der obergerichtlichen Spruchpraxis bildet die Entscheidung des OLG Sachsen-Anhalt *.

Soweit auf Grundlage des Gewaltschutzgesetzes eine Unterlassungsverfügung gegen einen Stalker erlassen wird und dieser gegen die in der Verfügung festgelegten Verbote verstößt, stellt dieser Verstoß ein strafbares Verhalten nach Gewaltschutzgesetz dar. Streng genommen handelt es sich dabei dann nicht um die Strafbarkeit von Stalking an sich, sondern vielmehr um die Strafbarkeit wegen Missachtung einer gerichtlichen Anordnung.

Entwicklung

Im August 2005 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf verabschiedet, der einen neuen §241b für das Strafgesetzbuch (StGB) vorsieht. Der Absatz 1 des im „Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellung“ dargelegten Paragraphen lautet wie folgt:

"Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich
 1. seine räumliche Nähe aufsucht,
'' 2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakte zu ihm herzustellen versucht,
 3. unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen, oder
 4. ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahestehenden Person bedroht,
und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend und unzumutbar beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Jedoch wird die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes kontrovers diskutiert, da man der Ansicht ist, die bestehenden Gesetze würden den Betroffenen ausreichende Möglichkeiten zur Strafverfolgung bieten. Vielmehr sollten die bestehenden straf-, zivil- und polizeirechtlichen Möglichkeiten konsequenter angewendet werden. Außerdem wird konkrete Kritik am dargestellten Gesetzentwurf geübt, beispielsweise hinsichtlich der Verfassungskonformität infolge der Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe.

Rechtliche Mittel


Das Problem „Stalking“ tritt bei Gerichten, Staatsanwälten und der Polizei erst allmählich ins Bewusstsein. In den USA ist das Phänomen Stalking weitaus bekannter als in Deutschland. Es existieren nur wenige Kliniken, die sich auf die Behandlung von Stalkern spezialisiert haben. Ein durchschnittlicher Stalkingfall dauert etwa ein Jahr. Es sind Fälle bekannt, wo ein Stalker sein Opfer zehn Jahre belästigte. Oft hatten Stalker und Opfer eine mittel- oder langfristige Liebesbeziehung vor Beginn des Stalking.

Literatur


Sachbücher
  • Andrea Weiß und Heidi Winterer: Stalking und häusliche Gewalt, Lambertus-Verlag 2005. ISBN 378411587X
  • Sandra Fiebig: Stalking. Hintergründe und Interventionsmöglichkeiten. Tectum Verlag 2005. ISBN 3828888763
  • Harald Dreßing und Peter Gass: "Stalking!". Verlag Hans Huber 2005. ISBN 3456841965
  • Julia Bettermann und Moetje Feenders: "Stalking", Verlag für Polizeiwissenschaft 2004. ISBN 3935979363
  • Susanne Schumacher: Stalking. Geliebt, verfolgt, gehetzt. Hainholz 2004. ISBN 3932622898
  • Pechstaedt, Volkmar von: Rechtsschutz gegen Stalking: Rechtliche Grundlagen und Probleme. Göttingen: Hainholz, 2004. ISBN 3-932622-97-9
  • Jens Hoffmann und Hans-Georg W. Voss (Hrsg.): Psychologie des Stalking. Frankfurt a.M.: Verlag für Polizeiwissenschaft 2005. ISBN 3-935979-54-1
  • Rasso Knoller: "Stalking. Wenn Liebe zum Wahn wird''. Berlin: Schwarzkopf & Schwarzkopf 2005. ISBN 3-89602-675-5
Romane
  • Annemarie Schoenle: Du gehörst mir. Droemer - Knaur 2004, ISBN 3426196220
  • McEwan, Ian: Liebeswahn. Zürich: Diogenes 1998

Siehe auch


Weblinks


Kriminologie | Aggression

Stalking | ストーカー | Stalking

 

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