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Unter Stadtverwaltung versteht man die Gesamtheit der alt: Ämter-neu: Referate und amtlichen Organisationseinheiten, die zur Verwaltung der öffentlichen Agenden einer Stadt dienen. In der Regel wird die Verwaltung in Vorstandsbereiche untergliedert. (früher: Dezernate)

bereich OB bürgermeister, Verwaltungsführung und Sport und Verbraucherschutz
Vorstands- Ober-
Vorstands-bereich 1 Personal und Organisation, Wirtschaftsförderung, Recht, Ordnung und Bürgerservice
Vorstands- bereich 2 Finanzen, Immobilienmanagement, Abfallwirtschaft und Feuerwehr
Vorstands- bereich 4 Kultur, Bildung, Jugend
Vorstands- bereich 5 Arbeit und Soziales, Gesundheit
Vorstands- bereich 6 Planen, Bauen und Umwelt

Strukturelle Unterschiede in Deutschland


Im allgemeinen Verständnis wird meist auch der Bürgermeister und seine Stadtregierung zur Verwaltung gezählt, wobei die Kompetenzverteilung zufolge einer breiten Vielfalt von Gemeindeverfassungen sehr unterschiedlich sein kann. So ist z.B. in Deutschland zwischen den

Siehe auch


Stadt | Öffentliche Verwaltung | Kommunalrecht

 

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