Der mittlerweile eher antiquierte Begriff Stadtbad oder Städtische Badeanstalt bezeichnet ein Schwimmbad, das sich fast immer im Besitz der jeweiligen Gemeinde oder Stadt befindet und nicht einem Schwimmverein angehört. Aufgrund der Sparzwänge zahlreicher Kommunen sind sie teilweise in die Trägerschaft von Unterstützungsvereinen übergegangen.
Es unterscheidet sich in der Regel von den immer weiter verbreiteten Spaßbädern durch eine eher zweckmäßige Ausstattung ohne die so genannten Erlebnisbereiche. Bei einem Stadtbad kann es sich sowohl um ein Hallenbad wie auch um ein Freibad handeln.
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"Stadtbad".
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