Stabsstellen sind spezialisierte Leitungshilfsstellen mit fachspezifischen Aufgaben und ohne Fremdentscheidungs- und Weisungskompetenzen. Sie werden gebildet, um Instanzen bezüglich der Entscheidungsvorbereitung und Kontrolle zu entlasten. Neben der Assistenz- und der Dienstleistungsstelle zählen sie zu den unterstützenden Stellen im Unternehmen, d.h. sie dienen im Gegensatz zu Linienstellen nur indirekt der Erfüllung einer betriebswirtschaftlichen Hauptaufgabe.
- Informationelle Macht der Stäbe
- Stab als funktionale Autorität untergräbt Position der Linienstelle
- Keine direkte Ergebnisverantwortung
- Evtl. Motivationsmängel wegen fehlender Weisungskompetenz
Nach dem Umfang der zu erfüllenden Aufgabe wird unterschieden in:
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"Stabsstelle".
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