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Es ist die neue Praxis der Europäischen Union, mit Staaten, die eine Mitgliedschaft in der EU anstreben, zunächst ein Stabilisierungs- und Assoziationsabkommen (engl. Stability and Association Agreement, SAA) abzuschließen. Dadurch wird die Wirtschaft des jeweiligen Staates an die der Europäischen Union gebunden und man erhofft sich höhere Stabilität, bevor Beitrittsgespräche begonnen werden. Auch politisch soll eine Festigung erreicht werden. Durch das Abkommen sollen unangenehme Überraschungen, wirtschaftliche Schocks im Hinblick auf die zukünftige Marktintegration mit dem europäischen Binnenmarkt bzw. Rückschritte wirtschaftlicher oder politischer Art in den unterzeichnenden Staaten vermieden werden.

Im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziationsabkommens werden Vorgaben gesetzt, welche die Staaten in einem gewissen Zeitrahmen erreichen müssen. Die zukünftigen Beitrittskandidaten können auch einzelne Quoten bzw. Erleichterungen für Produktexporte in die EU, wie auch aus der EU, festlegen. Üblicherweise wird rasch eine Zollunion mit der EU gebildet.

Kroatien und Mazedonien zählten 2001 zu den ersten Kandidatenländern, welche ein Stabilisierungs- und Assoziationsabkommen mit der EU unterzeichnet haben und seitdem aktiv durchführen. 2006 wurde ein Abkommen mit Albanien unterzeichnet.

Die Beitrittsländer des Jahres 2004 schlossen mit der EU ein sogenanntes Europaabkommen, ein Instrument, das inzwischen durch das Stabilisierungs- und Assoziationsabkommen ersetzt wurde.

European Union Association Agreement

 

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