Stabilisiertes De-facto-Regime (Mehrzahl siehe Regime) ist ein von der UNO und deren Mitgliedsländern verwendeter Begriff, mit dem sie im Völkerrecht diejenigen Gebilde bezeichnen, welche alle Merkmale eines Staates (laut Konvention von Montevideo: Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt) aufweisen und somit eigentlich gleichwertige Staaten sind, jedoch aus überwiegend politischen Gründen von der UNO bzw. den meisten UNO-Staaten nicht de jure als Staat anerkannt werden.
Da laut UN-Charta die UN normalerweise nicht berechtigt ist, sich in innerstaatliche Angelegenheiten eines ihrer Mitglieder einzumischen, würde die Charta verletzt, wenn sie z. B. das vom UN-Mitglied Somalia losgelöste Somaliland als Staat ansähe, wenn nicht vorher Somalia dem zugestimmt hat.
Obwohl die UN-Sicht für die Staatlichkeit völkerrechtlich laut Konvention von Montevideo zwar theoretisch irrelevant ist, so führt de facto die Nichtanerkennung durch die UNO dazu, dass im Außenverhältnis der Handlungsspielraum in Bezug zu UNO-Staaten eingeschränkt ist.
Die UNO sieht nur solche Fälle als stabilisierte De-facto-Regime an, die ähnlich ihrer Mitglieder als Staat agieren. Demnach zählen besetzte Länder mangels Territorium und der dort effektiv ausübbaren Staatsgewalt nicht dazu.
Beispiele für stabilisierte De-facto-Regime laut UNO-Sicht sind:
Kleine Gebilde wie Sealand, die sich selbst ebenfalls als Staaten betrachten, werden dagegen als „Mikronationen“ bezeichnet.
„Umstrittener Staat“ ist ein Begriff, der sich sowohl auf okkupierte/annektierte Länder (z. B. Tibet, Demokratische Arabische Republik Sahara) als auch auf (seitens der UNO teils nicht anerkannte) Nicht-UN-Mitgliedsstaaten bezieht (siehe Republik China, Somaliland).
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"Stabilisiertes De-facto-Regime".
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