Karte Gemeinde Staatswald Galm.pngDer Staatswald Galm ist neben den grösseren Seen das einzige Gebiet der Schweiz, das keiner Gemeinde zugeordnet ist.
Geographie
Das Gebiet Galm steht unter der direkten Oberhoheit des
Kantons Freiburg. Es hat eine Fläche von 256 ha (2.56 km²) und liegt im
Seebezirk. Die
BFS-Nr. lautet: 2391 (bis 31. Dezember 2003: 2285)
Geschichte und Entstehung
Der Galmwald wurde im Jahr
1342 durch den damaligen Landesherrn, den
Grafen von Savoyen, zur Nutzung freigegeben. Dies führte jedoch zu schwerwiegenden Verwüstungen durch übermässigen Holzschlag und Waldweide (besonders mit Schweinen). Unter dem Einfluss neuer forstwirtschaftlicher Lehren nahmen die eidgenössischen Orte
Bern und
Freiburg das Gebiet des Galmwaldes im
18. Jahrhundert unter gemeinsame Verwaltung und kontrollierten und erlaubten nur noch die partielle Nutzung. Letztendlich musste später ein Drittel des Waldes eingezäunt und von jeglicher Nutzung ausgeschlossen werden. Mit der
Mediationsakte teilte
Napoléon Bonaparte den Galmwald im Jahr
1803 dem Kanton Freiburg zu. So wurde er zum Staatswald und letztlich zum Schweizer Unikum. Denn bis heute ist das Gebiet keiner Gemeinde zugeteilt worden.
Siehe auch
Literatur
- Remund, Barbara: Der Staatswald Galm. In: Freiburger Volkskalender, Fribourg, Jg. 85, 1994, S.172-175.
Schweizerische Geschichte | Freiburg (Kanton)
Foresta statale di Galm