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Ein Staatsvertrag ist ein internationaler (= völkerrechtlicher) Vertrag zwischen zwei oder mehreren Staaten. Dementsprechend heißt der Vertrag bilateral oder multilateral. Der älteste noch gültige Staatsvertrag in Europa ist der Salinenvertrag zwischen Österreich und Bayern.

Deutschland


Da in Deutschland die Bundesländer über eigene Gesetzgebungskompetenzen (vgl. Art 70 ff. GG) verfügen, wird der Begriff auch für Verträge zwischen zwei oder mehreren Bundesländern angewandt. Oft werden wirtschaftliche Zusammenarbeit oder Grenzangelegenheiten in solchen Staatsverträgen geregelt. Ein Beispiel für einen solchen Vertrag ist der Rundfunkstaatsvertrag.
Sinn eines innerdeutschen Staatsvertrags ist es also, gesetzliche Regelungen, die aufgrund der Kompetenzen der Bundesländer eigentlich Sache der jeweiligen Landesregierungen wären, in einer bundesweiten Regelung zusammenzufassen und somit eine Rechtseinheit herzustellen.

Das Wesen des Staatsvertrags sieht vor, dass die betroffenen Bundesländer einen einheitlichen Vertragstext übernehmen, ihn sozusagen unterschreiben. Die jeweiligen Länderparlamente haben diesen Staatsvertrag anschließend durch ein sog. Zustimmungsgesetz in ein Landesgesetz zu übernehmen. Erst nach dieser Ratifizierung des Staatsvertrags durch alle beteiligten Landtage kann der Vertrag in Kraft treten.

Österreich


Auch in Österreich gibt es einerseits Staatsverträge zwischen der Republik Österreich und anderen Staaten, andrerseits zwischen einzelnen oder allen seiner Bundesländer.

Der allgemeine Sprachgebrauch meint aber mit Staatsvertrag den Österreichischen Staatsvertrag von 1955, der die Unabhängigkeit des Landes wieder herstellte. Darüber hinaus regelte er die Reparationen an die Sowjetunion, den Rückzug der vier Besatzungsmächte, sowie den Aufbau von Bundesheer, Wirtschaft, Luftfahrt und Rechtswesen.

Einige Themen multilateraler Staatsverträge


Staatsverträge zwischen mehreren Staaten können u.a. betreffen:
  • Verteidigungsbündnisse (NATO, Warschauer Pakt usw.)
  • Wirtschaftskooperationen (z. B. EU, ASEAN, frühere Freundschaftsverträge der UdSSR)
  • Reduktion von Streitkräften (konkret z. B. innert der NATO: von 500.000 Mann auf 370.000 Mann)
  • Verzicht auf Atomwaffen oder insgesamt auf A-B-C-Waffen.
  • Zollabkommen (können auch bilateral sein).
Hingegen sind z. B. Kulturabkommen fast immer bilateral und meist unterhalb der Ebene eines Staatsvertrags.

Siehe auch


Staatsvertrag | Völkerrechtlicher Vertrag | Staats- und Verfassungsrecht | Föderalismus

 

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