Der Staatssekretär ist in mehreren Ländern ein gebräuchlicher Titel des höchsten Beamten. Er dient zumeist in einem Ministerium, hier nimmt er häufig die Schnittstelle zwischen den politischen Ämtern und den beamteten Funktionen ein.
Auf diese Weise gab es im deutschen Kaiserreich zwischen 1871 und 1918 z.B. keinen "Reichsaußenminister", sondern - bei ziemlich identischer Funktion - lediglich einen "Staatssekretär des Auswärtigen". Die obersten Reichsbehörden wurden deshalb auch nicht als Ministerien sondern als Ämter bezeichnet wie zum Beispiel das Reichsmarineamt. Bis heute hat sich diese Bezeichnung beim Auswärtigen Amt erhalten.
Diese herabstufende Nutzung des "Sekretärs"-Titels für ministerähnliche Regierungsfunktionen erinnert an die ähnliche Praxis in den USA, die noch heute fortbesteht. Auch dort gibt es keine Ministerien sondern Departments, also "Regierungsabteilungen".
In der Weimarer Republik wurde die deutsche Reichsexekutive 1919 zur vollwertigen "Reichsregierung" aufgewertet. Seither besaßen die Ressortchefs bis zum Untergang des Deutschen Reiches 1945 Ministerrang und -rechte (Reichsminister). Der Titel "Staatssekretär" diente seit 1919 daher zur Bezeichnung des dem Minister zugeordneten ranghöchsten Beamten eines Ressorts.
In einigen Landesministerien gibt es jedoch die Bezeichnung Staatssekretär nicht. Hier ist der ständige Vertreter des Ministers dann meist ein Ministerialdirektor. In Baden-Württemberg ist der Staatssekretär Vertreter des Ministers in politischen Angelegenheiten und der Ministerialdirektor Vertreter des Ministers in Verwaltungsangelegenheiten.
Der beamtete Staatssekretär unterliegt den Vorschriften der Beamtengesetze. Seine Amtsdauer ist insoweit unabhängig von der Amtsdauer seines vorgesetzten Ministers. Da beamtete Staatssekretäre jedoch politische Beamte sind, können sie jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden.
Die politischen Staatssekretäre sind in der Regel nicht Mitglied im Kabinett, sind aber dort meist beratend tätig. In Baden-Württemberg und Bayern hingegen sind die politischen Staatssekretäre Regierungsmitglieder.
Der Grundgehaltssatz der Besoldungsgruppe B 11 für beamtete Staatssekretäre in Bundesministerien beläuft sich ab dem 1. Januar 2005 auf monatlich 10.815,15 Euro.
Auf Vorschlag des Bundeskanzlers im Einvernehmen mit dem zuständigen Bundesminister kann der Bundespräsident einem Parlamentarischen Staatssekretär für die Dauer seines Amtsverhältnisses oder für die Wahrnehmung einer bestimmten Aufgabe das Recht verleihen, die Bezeichnung Staatsminister zu führen. Im Hinblick auf die internationalen Gepflogenheiten wurde hiervon beim Bundeskanzleramt und beim Auswärtigen Amt Gebrauch gemacht. In den anderen Ministerien heißen sie "parlamentarische Staatssekretäre".
Die parlamentarischen Staatssekretäre sind im Gegensatz zu den beamteten Staatssekretären in Baden-Württemberg keine Regierungsmitglieder. Der Ministerrat kann jedoch dem Parlamentarischen Staatssekretär Sitz und Stimme im Ministerrat (Bezeichnung für das Kabinett in Baden-Württemberg) verleihen.
Die ursprüngliche Vorstellung, dass sich talentierte Bundestagsabgeordnete als parlamentarische Staatssekretäre für ein künftiges Ministeramt profilieren könnten, erfüllt sich in der Praxis zumeist nicht. Das Amt ist stark in die Kritik geraten, da es oft missbraucht wird, um Parteimitglieder, die bei der Besetzung von Ministerposten zu kurz gekommen sind, ruhig zu stellen. Oft nehmen Sie nur unbedeutende Aufgaben wahr. So klagte zum Beispiel Ludger Volmer im Zuge der Visaaffäre, dass er von den Abläufen im Hause völlig abgeschnitten gewesen sei. Er habe keine Weisungsbefugnis gehabt und ihm stand kein Beamtenapparat zur Verfügung. "Der Job ist ein Unding", so Volmer wörtlich.
Unterstützung erhält er vom Bund der Steuerzahler, der ebenfalls für eine Abschaffung der parlamentarischen Staatssekretäre plädiert.
In den neunziger Jahren stieg die Zahl der Parlamentarischen Staatssekretäre auf 33, wurde dann auf 27 gesenkt und von der Regierung Merkel wieder auf 30 erhöht. Die Bezahlung der Parlamentarischen Staatssekretäre orientiert sich an der Bezahlung der Minister und deren Bezahlung richtet sich wiederum nach der der beamteten Staatssekretäre. Parlamentarische Staatssekretäre erhalten 75 Prozent des Amtsgehalts und der Dienstaufwendungsentschädigung eines Bundesministers. Im Jahre 2005
beläuft sich das Amtsgehalt auf monatlich 9850 Euro, 5910 Euro Weihnachtsgeld und eine Aufwandsentschädigung von 2760 Euro. Laut Steuerzahlerbund kostet jeder einzelne Parlamentarische Staatssekretär die Steuerzahler jährlich eine halbe Million Euro, wenn Amtsgehälter, Sekretariat, Personal, Sachbearbeiter und Dienstwagen eingerechnet werden.
Laut Bundesministergesetz hat ein ausgeschiedenes Mitglied der Bundesregierung Anspruch auf ein Ruhegehalt, „wenn es der Bundesregierung mindestens zwei Jahre angehört hat; eine Zeit im Amt des Parlamentarischen Staatssekretärs bei einem Mitglied der Bundesregierung wird berücksichtigt” auch eine „vorausgegangene Mitgliedschaft in einer Landesregierung”.
Die Parlamentarischen Staatssekretäre im Kabinett Merkel gehören ausnahmslos der Fraktion/Partei des jeweiligen Ministers an. Eine Kontrollfunktion (wie z.B. in Österreich) über Partei/Fraktionszugehörigkeit ist somit nicht gegeben.
Gemäß dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre ist die Anzahl an Parlamentarischen Staatssekretären nicht begrenzt. Die Auswahl obliegt dem Minister. Die Kontrolle liegt allein im polititischen Bereich innerhalb der jeweiligen Bundesregierung.
Bereits seit 1950 wurde jedoch - in Anlehnung an die Regierungsorganisation in der Sowjetunion - eine zweite Gruppe von Staatssekretären geschaffen, die als Leiter eigenständiger, keinem Ministerium zugeordneter Ressorts ("Staatssekretariate") zugleich dem DDR-Ministerrat als vollberechtigte Mitglieder angehörten. Das heute bekannteste Ressort dieser Art war vermutlich das 1957 gebildete Staatssekretariat für Kirchenfragen.
Den beamteten Staatssekretär wie in Deutschland gibt es nicht. Der höchste Ministerialbeamte ist stattdessen der Sektionschef oder der Sektionsleiter, der allerdings lediglich dem deutschen (Haupt-)Abteilungsleiter vergleichbar ist. Der Sektionsleiter wird auf fünf Jahre bestellt, dann muss er in dieser Funktion bestätigt werden. Ist dies geschehen, bleibt er in dieser Funktion bis zur Pensionierung.
Zur Zeit (Stand 2006) bestehen die folgenden Staatssekretariate:
Im englischsprachigen Raum gibt es den Titel Secretary of State, der aber ein anderes Amt bezeichnet, nämlich:
Die dem Staatssekretär entsprechende Position wird im Vereinigten Königreich mit Under Secretary of State bezeichnet. In den Vereinigten Staaten gibt es die Bezeichnungen Deputy Secretary (Vizeminister) und Under Secretary, die sich vage mit den parlamentarischen und beamteten Staatssekretären in Deutschland in Analogie bringen lassen.
In der Vatikanstadt gibt es einen Kardinalstaatssekretär, welcher die päpstliche Oberbehörde leitet.
Politischer Begriff | Staatssekretär
Secretary of State | Secrétaire d'État | Sekretaris Negara | Staatssecretaris (Nederland) | Statssekretær | Sekretarz stanu | Statssekreterare
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