Die Staatsverschuldung bezeichnet die vom Staat akzeptierten Gesamtforderungen der kreditgebenden Gläubiger an den Staat. Beispielsweise in Deutschland die zusammengefassten Schulden von Bund, Länder, Kommunen, gesetzlicher Sozialversicherung und Sondervermögen. Die Staatsverschuldung wird dabei in der Regel netto betrachtet, das heißt die Verbindlichkeiten des Staates gegenüber Privaten werden um die Forderungen des Staates gegenüber Privaten vermindert.
Bei den Schulden eines Staates unterscheidet man interne Schulden, d.h. Staatsschulden in eigener Währung, und externe Schulden, das ist die Verschuldung in ausländischer Währung.
Die Höhe und die Bedeutung öffentlicher Verschuldung kann anhand einer ganzen Reihe von Kennzahlen gemessen werden:
1.) Schuldenstand und Nettokreditaufnahme (ersteres ist eine Bestandsgröße, letzteres die dazugehörige Stromgröße): Laut Angaben des Bundes der Steuerzahler beträgt der aktuelle Schuldenstand des der Bundesrepublik Deutschland 1418 Mrd. Euro (Januar 2005), das entspricht 65,9% des Bruttoinlandsproduktes (zum Vergleich: 1960 waren es noch 18,5%) und ca. 17.200 € pro Kopf. Dem steht eine kontinuierliche Nettokreditaufnahme bzw. Nettoneuverschuldung (also die Differenz zwischen den Staatsausgaben und den Staatseinnahmen) gegenüber: 2001 lag sie im Bund bei 154 Mrd. €. Seit 1962 kam es mit Ausnahme von 1989 in jedem Jahr zu einer Nettoneuverschuldung des Bundes; nur im Zeitraum von 1950 bis 1961 war in acht Jahren eine Nettotilgung der Bundesschuld möglich. Der Bund der Steuerzahler hat errechnet, dass die Gesamtverschuldung des Staates der Bundesrepublik derzeit um ca. 1714 € pro Sekunde steigt (Januar 2005). Das bedeutet, dass die Geldvermögen der Privaten, soweit sie das Gegenstück der Staatsverschuldung sind, ebenfalls je Sekunde um ca. 1714 € pro Sekunde zunehmen. Die Privaten können dabei Inländer oder Ausländer sein.
2.) Explizite Verschuldung und implizite Verschuldung: Neben dieser heute schon explizit vorliegenden Verschuldung, die sich aus den in aller Regel verbrieften Staatsverbindlichkeiten (Bundesanleihen, -schatzbriefe, Kommunalanleihen etc.) ergibt, spricht man auch von der impliziten Verschuldung (engl.: implicit debt; in der Politik und den Medien auch "versteckte" Schulden) die sich aus der Höhe der zukünftigen staatlichen Verpflichtungen, wie z.B. Renten- und Pensionszahlungen, ergibt. Die Berechnung der impliziten Verschuldung wird kontrovers diskutiert, da sie unter anderem von Annahmen über die Höhe der zu veranschlagenden Zahlungsströme (Cash-Flow) sowie Annahmen über die (künftige) Zinsstruktur abhängt. Eine Änderung der Sozialversicherungssysteme oder der Bevölkerungsverteilung hätte beispielsweise direkte Auswirkungen auf die zukünftigen Zahlungsströme und damit auf den Kapitalwert (den heutigen Wert) der künftigen Zahlungsströme. Aus diesem Grund beziehen sich die veröffentlichten Zahlen auf die einheitlich ermittelbare explizite Verschuldung. Im Rahmen der Diskussion über eine größere Nachhaltigkeit in den öffentlichen Finanzen existieren Vorschläge, die implizite Verschuldung in eine Generationenbilanz zu integrieren.
3.) Zinslastquote: Entsprechend dem zunehmenden Schuldenstand sind die Zinslasten gewachsen. Die Zinslastquote (Zinsausgaben in % der Gesamtausgaben) lag für den Bund im Jahr 2001 bei 16,2 %; in einigen Bundesländern noch deutlich darüber.
Zwischen 1965 und 2002 überstieg die Summe der Zinsausgaben die Summe der Neuverschuldung. Die Neuverschuldung deckte also nicht einmal die Zinsausgaben. Dieses von der Bundesbank als "Teufelskreis einer Schuldendynamik" bezeichnete Problem hat bereits zu einem Schuldenberg geführt, der nur schwer wieder abgetragen werden kann. Selbst bei einer (unter heutigen Bedingungen unrealistischen) jährlichen Rückzahlung von 13 Milliarden Euro wäre dies in 100 Jahren nicht möglich. Diese Problematik trifft auch für viele andere europäische und nicht-europäische Staaten wie Japan und USA zu. So erklärte Prof. Reimut Jochimsen, Landeszentralbank-Direktor von Nordrhein-Westfalen, 1999: "Für die Gesamtheit der elf EWU-Länder gilt, dass die Neuverschuldung gerade ausgereicht hat, die Zinslast aus der Verschuldung zu decken. Im Zeitraum 1970 bis 1998 war die Defizitquote mit 3,57 Prozent des BIP praktisch genauso hoch wie die Zinslastquote mit 3,63 Prozent."
Die am Euro teilnehmenden Länder haben sich verpflichtet, dieselben Kriterien im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts auch nach der Euro-Einführung einzuhalten.
Diese als Maastricht-Kriterien bezeichneten Grenzen sind willkürlich gesetzt worden und werden seitens Deutschlands und auch anderer Länder seit 2002 nicht mehr eingehalten. Die 60-Prozent-Grenze stellte den zum Zeitpunkt der Maastricht-Verhandlungen (1991) durchschnittlichen Verschuldungsgrad der damaligen Beitrittskandidaten dar. Man unterstellte dabei ein durchschnittliches nominales Wachstum der Sozialprodukte von etwa fünf Prozent, das heißt drei Prozent reales Wachstum und zwei Prozent Inflation. Danach dürfte die Nettokreditaufnahme nur bei 60 Prozent der Sozialproduktzunahme (also drei Prozent) liegen, wenn der Schuldenstand gleich bleiben sollte.
Dieser Zusammenhang ist in der makroökonomischen Theorie als Barro-Ricardo-Äquivalenzproposition bekannt und beinhaltet als Kernaussage, dass sich das permanente Einkommen der Haushalte durch die Neuverschuldung (=Steuersenkung) nicht verändert und damit keine Auswirkung auf die Ausgaben (=Nachfrage) der Haushalte hat, da die Haushalte die zukünftigen Steuerzahlungen, die durch die gegenwärtige Verschuldung bedingt sind, schon in der Gegenwart durch Sparen antizipieren. In diesem Zusammenhang wird die Frage diskutiert, ob die vom Staat ausgegebenen Wertpapiere Vermögen darstellen oder einer laufenden Besteuerung entsprechen, da die Wirtschaftssubjekte erkennen, dass die Wertpapiere mit den zukünftigen Steuererhöhungen zurückgezahlt werden müssen. Aus diesem Grund sollte ein nicht von Ausgabenkürzungen des Staates begleiteter Anstieg des Budgetdefizits zu einem Anstieg der Sparquote in gleicher Höhe folgen.
Die Kritiker dieser neoklassischen Theorie argumentieren hingegen, dass eine Steuersenkung durchaus nachfragewirksam sein kann, da sie die Liquiditätsbeschränkung (Unfähigkeit zur Aufnahme von Krediten) vieler Haushalte entschärft, weil ihnen mehr liquide Mittel zur Verfügung stehen. Empirische Untersuchungen zeigen, dass die Barro-Ricardo-Äquivalenz nicht uneingeschränkt gültig sein kann, da die Anfang der 1980er Jahre in den USA durchgeführte Steuersenkung nicht zu einem Anstieg der Sparquote führte (die Sparquote sank von ca. neun Prozent im Jahr 1981 auf unter fünf Prozent 1990). Zudem widersprechen sich die These der mangelnden Nachfragewirkung nach Barro-Ricardo und der angeblichen Belastung zukünftiger Generationen, da jedem Schuldtitel in Generation A ein Vermögenstitel (Gläubiger in derselben Generation A) gegenübersteht (siehe auch Geldvermögen). Werden die Schulden dann später durch Steuererhöhungen ausgeglichen, findet wiederum nur ein Tausch von Vermögenspositionen innerhalb der nachfolgenden Generation B statt. Die Vorstellung, eine zukünftige Generation B würde daher an die inzwischen verstorbene Generation A zurückzahlen müssen, ist daher vermögenstheoretisch fraglich.
Kritiker dieser Analyse wenden ein, dass ein solcher Vermögenstausch nur auf aggregierter Ebene beobachtbar ist, da für den einzelnen Steuerzahler die zukünftig entstehenden Steuerverpflichtungen mengenmäßig nicht mit den Gläubigerpositionen zusammenfallen. Kritisiert wird hierbei v. a. eine soziale Ungerechtigkeit, da fast ausschließlich reiche Bevölkerungsschichten als Gläubiger von Staatsschuldtiteln profitierten, jedoch auch ärmere Bevölkerungsschichten steuerpflichtig seien. Des Weiteren wird eingewendet, dass nicht nur Inländer Staatsschuldtitel hielten. Die Mittel für an ausländische Gläubiger zurückzahlbare Schulden müssten von zukünftigen inländischen Steuerzahlern aufgebracht werden, ohne dass ein Tausch von Vermögenspositionen stattfindet.
Das Ausmaß der Verdrängung wird in der Theorie von den drei großen Schulen (Keynesianer, Monetaristen, Neoklassiker) stark unterschiedlich beurteilt, weiterhin kann die Zentralbank diesen Effekt einer expansiven Fiskalpolitik durch eine expansive Geldpolitik neutralisieren (Monetisierung des Budgetdefizits).
Die Befürchtungen hinsichtlich der Verdrängung beruhen aber auf falschen Annahmen über die Funktionszusammenhänge der Kapitalmärkte. Richtig ist: in dem gleichen Umfang wie sich der Staat (zusätzlich) verschuldet (Ausgabenüberschüsse macht) , erzielen andere Wirtschaftssubjekte (zusätzliche) Einnahmen. Die staatlichen Ausgabenüberschüsse (Verschuldung) entsprechen exakt den Einnahmenüberschüssen (Sparen) der anderen. Es gibt daher keine Verdrängung von Investitionen und keine Effekte auf die Zinsen.
Jedoch besteht bei einer hohen Staatsverschuldung ein starker Anreiz der Regierung, das Zinsniveau künstlich niedrig zu halten und Zusatzeinnahmen durch die Ausweitung der Bargeldmenge zu schaffen. Beide Maßnahmen führen zu Inflation. Vielfach enden Situationen, in denen Staaten überschuldet sind in Hyperinflation und Währungsreform.
Zur Überwindung einer Nachfragelücke soll der Staat einen Konjunkturaufschwung v. a. über eine "Anschubfinanzierung" (durch höhere Staatsausgaben oder Steuersenkungen) ermöglichen. Hierbei hat nach ursprünglicher keynesianischer Deutung die Verschuldung jedoch nur einen temporären Charakter, da dem Defizit später ein höheres Steueraufkommen gegenüberstehen soll. Eine dauerhafte Verschuldungspolitik wäre nach Keynes demnach nur bei fortwährender Nichtüberwindung der Wachstumsschwäche denkbar.
Ob eine hohe Staatsverschuldung zu mehr Wachstum führt, scheint mit Blick auf den starken Anstieg der Staatsverschuldung des letzten Jahrzehnts und die gleichzeitig sehr niedrigen Wachstumsraten fraglich, zumal die Zinsforderungen der Gläubiger bereits höher sind als die jährliche Neuverschuldung. Durch die von den Gläubigerforderungen verursachte Liquiditätskrise des Staates muss der Staat wiederum mehr Schulden bei ihnen aufnehmen. Mit immer schneller aufeinander folgenden Privatisierungen, Steuererhöhungen und Sparmaßnahmen an Sozialem werden die wachsenden Zinsforderungen der Gläubiger dann bedient. Somit werden die ursprünglichen Ziele der Schuldenpolitik (entweder a) keynesianische Ankurbelung oder b) Finanzierung aktueller Staatstätigkeit, ohne dafür Steuern erheben zu müssen) ad absurdum geführt, da nach einer kontinuierlichen Verschuldung beides nicht mehr möglich ist.
Beispiel:
Unter der Voraussetzung, dass die Banken die sinkenden Zinsen der Zentralbank (EZB) als prozentuale Vergünstigung auf gewährte Kredite übertragen und nicht etwa als Bonus auf umlaufschädigende Kapitalguthaben, gilt auch die Senkung von Leitzinsen die Last der Staatsverschuldung dämpfend. Dies ist in der Regel jedoch nicht der Fall, es werden dann zumeist nur höhere Kredite gewährt, aber bei weiter gleich bleibenden, quantitativ mitwachsenden Zinsforderungen.
Die Gegner des "Keynesianer" folgern daraus, dass der Staat sparen sollte, um somit die Staatsverschuldung zurückzudrängen. Dieser Versuch kann aber durch das so genannte Sparparadoxon vereitelt werden.
b) Das antizyklische Defizit beinhaltet weitere Haushaltsfehlbeträge, die sich aus der Kreditfinanzierung aktiver stabilitätspolitischer Maßnahmen ergeben. Die antizyklische Verschuldung, die zunächst über das konjunkturbedingte Defizit hinausgeht, dient der Erhöhung der staatlichen und privaten Nachfrage mit dem Ziel einer Rückkehr zur Normalauslastung des Produktionspotentials.
c) Das strukturelle Defizit entspricht der Neuverschuldung, die bei unveränderter Ausgabenplanung und Steuerstruktur auch in einer normal ausgelasteten Wirtschaft vorliegen würde. Es handelt sich um den Teil des Budgetdefizits, der bei Vollbeschäftigung (aber nicht in der Rezession) abgebaut werden kann, ohne das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht zu gefährden.
In der Ablehnung der strukturellen Defizite sind sich Finanzwissenschaftler und Politiker heute weitgehend einig. Eine Ausnahme bildet allenfalls die Kreditfinanzierung staatlicher Investitionen, die oftmals unabhängig von der konjunkturellen Lage als gerechtfertigt angesehen wird. Diese Auffassung, die auch dem Artikel 115 GG zugrunde liegt, basiert auf der Vorstellung, dass die Kosten öffentlicher Investitionen mittels der Verschuldung den zukünftigen Nutznießern angelastet werden können. Die Zins- und Tilgungsverplichtungen entsprechen im Zeitablauf jedoch keineswegs dem Nutzen der Investitionen und noch weniger den realen Konsumlasten der jeweiligen Generation. Als Instrument einer intertemporalen Verteilungspolitik ist die Staatsverschuldung daher kaum geeignet.
Die automatischen Stabilisatoren verbessern ganz entscheidend die Voraussetzungen für einen Aufschwung. Sparen zum konjunkturell falschen Zeitpunkt destabilisiert dagegen die Wirtschaft, verursacht zusätzliche Produktions- und Beschäftigungsverluste und reißt damit neue Löcher in den öffentlichen Haushalt. Infolge des tendenziell rückläufigen Sozialprodukts besteht sogar die Gefahr einer wachsenden Neuverschuldungsquote. Eine wegen der Maastricht-Kriterien scheinbar unausweichliche rigorose Sparpolitik führt sich dann selbst ad absurdum.
Voraussetzung für die beschäftigungspolitische und fiskalische Effizienz der Globalsteuerung ist die Vermeidung von Verdrängungseffekten im privaten Sektor. Die Staatsverschuldung kann über Zinssteigerungen die privaten Investitionen beim Vorliegen von Kapitalmangel hemmen. Die Bedeutung derartiger Verdrängungseffekte ist jedoch bei Unterbeschäftigung und offensichtlichem Kapitalüberschuss relativ gering einzustufen. Sofern die Stückkosten in der Produktion stabil bleiben, wirkt der Nachfragezuwachs nicht inflationär, sondern setzt einen expansiven Multiplikator- und Akzeleratorprozess in Gang, der mit Produktions- und Beschäftigungssteigerungen einhergeht. Es gibt für die Zentralbank keinen Grund, einen Aufschwung bei weitgehend stabilen Preisen durch höhere Zinsen zu behindern.
Monetäre Grenzen kommen allenfalls durch eine Lohnpolitik ins Spiel, die auch in der Rezession Lohnerhöhungen über den Produktivitäts-Fortschritt hinaus durchsetzt und damit eine kosteninduzierte Inflation verursacht. Wenn die Zentralbank darauf mit einem restriktiven Kurs reagiert, kommt es zu konjunkturell unerwünschten Zinssteigerungen. Eine erfolgversprechende Globalsteuerung muss deshalb lohn- und geldpolitisch abgesichert werden. Wenn dies gelingt, lassen sich Verdrängungseffekte jedoch weitgehend vermeiden.
Die relativ hohe Arbeitslosigkeit in Deutschland geht auch darauf zurück, dass die Makropolitik in den beiden Rezessionen 1981 und 1993 prozyklisch wirkte. Das Beispiel USA zeigt gerade im Vergleich dazu, wie erfolgreich eine gemäßigt keynesianische Strategie sein kann. Zu Beginn der neunziger Jahre war die Finanzpolitik dort bereit, die automatischen Stabilisatoren bei schwacher Konjunktur uneingeschränkt wirken zu lassen. Im nachfolgenden Aufschwung wurde die finanzpolitische Konsolidierung vorangetrieben, und derzeit versucht die US-Regierung, die konjunkturelle Erholung mit Steuersenkungen und Ausgabenprogrammen zu beschleunigen. Ein direkter Vergleich mit der Situation in Deutschland erscheint jedoch schwierig, da die Möglichkeiten zur Globalsteuerung durch die im Stabilitäts- und Wachstumspakt festgelegten Kriterien eingeschränkt sind. Weiterhin muss die Europäische Zentralbank die Bedingungen in allen Ländern der Eurozone berücksichtigen, was eine aktive gemeinsame Konjunkturförderung durch expansive Fiskal- und Geldpolitik erschwert.
Die Tabelle gibt den staatlichen Schuldenstand (im Gegensatz zur jährlichen staatlichen Neuverschuldung) relativ zum jeweiligen BIP aus dem Jahre 2005 wieder. StaatlNeuverschbis2004.PNG]]
| Staat (ausgewählte) | Staatlicher Schuldenstand im Verhältnis zum nominalen BIP 2005 (Schuldenstandsquote) | - | Japan | 161,9 % | - | Italien | 108,6 % | - | Belgien | 94,9 % | - | Deutschland | 68,6 % | - | USA | 66,6 % | - | Österreich | 64,3 % | - | EU-25 | 64,1 % | - | Schweiz | 55,5 % | - | Niederlande | 54,0 % | - | Schweden | 50,6 % | - | Spanien | 44,2 % | - | Großbritannien | 43,1 % | - | Quelle: Bundesministerium für Finanzen, Monatsbericht des BMF 2006, Januar; Eurostat |
|---|
Historisch waren Kriege und Wirtschaftskrisen die wesentlichen Antriebskräfte für steigende Verschuldung. Die Phase des Wirtschaftswachstums vom Ende des 2. Weltkriegs bis Anfang der 1970er Jahre ermöglichte in den meisten Industrieländern einen Schuldenabbau. Danach ist die Verschuldung in fast allen OECD-Ländern bis 1996 rasant angestiegen; seitdem sinken sie leicht. Wichtiger Grund für den starken Anstieg deutscher Staatsschulden in den 1990er Jahren war die Wiedervereinigung. Der Durchschnitt der OECD-Staaten lag 2001 bei 64,6% (bei starken Unterschieden: Australien 20,9%, Japan 132,6%, Deutschland 60,2% nach OECD-Kriterien).
Verschuldung ist nicht nur eine Erscheinung der Industrienationen, sondern noch extremer der Entwicklungsländer und ganzer Wirtschaftsräume (siehe: Verschuldungskrise).
Nominal hat laut CIA World Factbook 2005 die USA mit 7,401 Billionen Dollar die höchste Staatsverschuldung, darauf folgen Japan mit 7,242 Billionen Dollar und Deutschland mit 1,596 Billionen Dollar. In der Schweiz liegt sie bei 184 Milliarden Dollar. Österreich hat eine Verschuldung von 165 Milliarden Dollar. Während Liechtenstein keine Verschuldung kennt, hat Luxemburg 2006 erstmals eine Staatsverschuldung.
Die Bonität oder Kreditwürdigkeit der umlaufenden Staatsanleihen der entwickelten Länder wird von den privaten internationalen Rating-Agenturen sehr hoch eingeschätzt. Die meisten Industrieländer erhalten für ihre Staatsanleihen von den Rating-Agenturen das höchstmögliche Rating Aaa (Moody's), AAA (Standard & Poor's) und AAA (Fitch Ratings), Stand Dezember 2005, so die Länder Österreich, Finnland, Frankreich, Deutschland, Irland, Niederlande und Spanien. Schlechtere Ratings erhielten Belgien (Aa1 nach Moody's), Griechenland (A1 nach Moody's), Italien (Aa2 nach Moody's) und Portugal (Aa2 nach Moody's). Damit liegt Griechenland mit A1 (Moody's) oder A (Standard & Poor's) noch eine Ratingstufe über derjenigen Stufe A-, bis zu welcher hinunter die Europäische Zentralbank Staatsanleihen als Sicherheiten bei Rückkaufvereinbarungen hinzunehmen bereit ist.
Die Wachstumsrate betrug in den Jahren 1991 bis 1998 ~10,6% p.a.
Die Wachstumsrate betrug in den Jahren 1998 bis 2003 ~ 2,8% p.a.
Die Abflachung im Jahr 2000 rührt von den UMTS-Erlösen.
| Jahr | Bruttokreditaufnahme (Mrd. €) | Nettokreditaufnahme (Mrd. €) | Staatsverschuldung (Mrd. €) | Defizitquote (% des BIP) |
|---|---|---|---|---|
| 1998 | 120,4 | 32,7 | 1.153 | 2,2 |
| 1999 | 150,3 | 31,7 | 1.183 | 1,5 |
| 2000 | 132,4 | 19,8 | 1.198 | -1,3 |
| 2001 | 134,1 | 6,5 | 1.203 | 2,8 |
| 2002 | 179,1 | 51,7 | 1.253 | 3,5 |
| 2003 | ? | 62,9 | 1.326 | 4,0 |
| 2004 | ? | 61,7 | 1.395 | 3,7 |
| 2005 | ? | 49,6 | 1.448 | 3,3 |
Die Bundesrepublik Deutschland sowie die deutschen Bundesländer erhalten von den internationalen Rating-Agenturen regelmäßig die höchstmögliche Kreditwürdigkeit zugesprochen mit dem Rating AAA.
Im Jahr 2002 betrugen die Schulden privater Haushalte 1535 Mrd. Euro, die Schulden der Unternehmen 3142 Mrd. Euro. Das Nettogeldvermögen aller Unternehmen lag im negativen Bereich bei -1241 Mrd. Euro, das des Staates bei -1061 Mrd. Euro. Spiegelbildlich dazu lag das Nettogeldvermögen privater Haushalte und der Versicherungen und Banken bei 2380 Mrd. Euro. (Quelle: Bundesbank)
Im Gegensatz zu Industrienationen, die nur gelegentlich und dann allenfalls mäßig extern verschuldet sind, haben Entwicklungsländer praktisch immer hohe Auslandsschulden.
Government debt | Deuda pública | Dette publique | Debito pubblico | Staatsschuld | Dług publiczny | Dívida governamental | Statsskuld | 国债
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