Staatsreligion (auch offizielle Religion oder Staatskirche) ist eine von einem Staat gegenüber anderen Religionen bevorzugte Religion. Der Begriff Staatskirche wird mit dem Christentum assoziiert, manchmal mit einer Ausprägung wie römisch-katholisch, protestantisch oder orthodox.
Es gibt unterschiedliche Ausprägungen und Grade der Staatsreligion. Eine geringe Ausprägung wäre, wenn der Staat seine Staatsreligion lediglich finanziell gegenüber anderen Religionen bevorzugt, andere Glaubensrichtungen aber toleriert. Eine starke Ausprägung zeigt sich in der Behinderung oder dem Verbot anderer Religionen bis zum Verfolgen Andersgläubiger.
In Europa galt nach Beginn der Reformation Anfang des 16. Jahrhunderts und Kriegen zwischen Protestanten und Katholiken im Augsburger Religionsfrieden das Prinzip Cuius regio, eius religio. In manchen kommunistischen Ländern, vor allem der Volksrepublik China, unterstützt der Staat religiöse Organisationen, während andere religiöse Vereinigungen benachteiligt und unterdrückt werden. Dies wird weithin als Versuch der Regierung angesehen, alternative Autoritäten nicht entstehen zu lassen.
Anders als die späteren monotheistischen Religionen (Judentum, Christentum, Islam) hatten die antiken Volks- und Staatsreligionen nicht den Anspruch, im Besitz der allein seligmachenden Wahrheit zu sein. Daher gab es in der Antike keine Religionskriege und keine Ketzerverfolgung.
Der Katholizismus hat im Laufe des 20. Jh. auf das Konzept der Staatsreligion verzichtet, die zuletzt auch in Italien 1984 abgeschafft wurde. Die evangelischen Staatskirchen in Deutschland, die je den Fürsten unterstanden, existieren seit 1918 als Landeskirchen weiter, deren Verfassungen an demokratische Erfordernisse angepasst wurden. Die Königin von England ist zugleich Oberhaupt der Anglikanischen Kirche ("Fidei Defensor"), ohne dass diese als Staatkirche für Großbritannien bezeichnet werden kann.
Lutherische Staatskirchen existieren heute noch in Skandinavien. Die Russisch-Orthodoxe Kirche genießt seit dem Ende der Sowjetunion 1991 besonderes Ansehen in der Russischen Föderation, ohne jedoch wieder Staatskirche geworden zu sein. In Schweden wurde zum 1. Januar 2000 die Trennung von Kirche und Staat vollzogen.
Das Land mit der striktesten Auslegung der Staatsreligion ist Saudi-Arabien.
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