Als Staatskirche werden Kirchen bezeichnet, die von der Regierung zur offiziellen Religion des Staats bestimmt wurden. Diese Regelungen betreffen das ganze Staatsgebiet. Fälschlicherweise werden häufig die Begriffe Staats- und Volkskirche synonym verwandt.
Eine Kirche kann sich als Staatskirche auf das Gebiet eines Staates oder Teilstaates beschränken (z.B. Church of England, reformierte Kirche des Kantons Zürich) oder sie kann in mehreren Staaten offizielle Kirche sein (z.B. vormals die Katholische Kirche in Spanien, in Italien und Belgien).
Historisch waren in vielen Fällen Staatsangehörigkeit und Kirchenmitgliedschaft identisch, und einige Staatskirchen sahen Mission als prinzipiell verzichtbar.
Staatskirchen haben gewöhnlich gewisse staatliche Privilegien (Steuern, Ansehen der Geistlichen), sind aber auch an gewisse Regeln des Staats gebunden. Das Ausmaß der Privilegien und Einspruchsrechte des Staats kann je nach Land und Zeit sehr unterschiedlich sein, z.B. in den deutschen Landeskirchen und im Cäsaropapismus
Staatsreligion hat die gleiche Bedeutung wie Staatskirche, kann sich aber auch auf nichtchristliche Religionen beziehen.
Einzelne Länder
Armenien
Das erste Land, das das Christentum offiziell als Staatskirche einführte, war
Armenien (König
Trdat III.) im Jahr
301. Heutzutage gibt es eine Trennung einerseits, andererseits aber auch Zusammenarbeit, zum Beispiel gibt es in den armenischen Streitkräften, wie auch in der
Bundeswehr, Militärgeistliche.
Römisches Reich
Vom
4. Jahrhundert abgesehen, gab es im
Römischen Reich immer eine einheitliche
Staatsreligion - bis
314 den
Kaiserkult, nach
391 den Katholizismus als
Reichskirche.
Die Entstehung der katholischen Staatskirche geht auf Erlasse des Kaisers Theodosius zurück, der 391 jeden heidnischen Kult verbot -- nur das Judentum durfte unter gewissen Bedingungen weiter bestehen. In der Folge dieser Gesetze genießen katholische Priester steuerliche Privilegien.
Machtverlust und Untergang des Weströmischen Reiches hatten einen Bruch im staatskirchlichen Denken zur Folge. Augustinus schrieb sein epochales Werk De civitate Dei, das von einem prinzipiellen Dualismus zwischen irdischem Staat und Staat Gottes ausgeht.
Im byzantinischen Osten entwickelt sich in der zweiten Hälfte des ersten Jahrtausends der Cäsaropapismus. Das Papsttum ist im Abendland seit dem 11. Jh. dem kaiserlichen Führungsanspruch entgegengetreten. Der Katholizismus beanspruchte also einen Vorrang seiner geistlichen Autorität vor den weltlichen Gewalten.
Slawische Länder
Auch die später gegründeten
östlich-orthodoxen Kirchen sehen sich als die Kirche auf dem entsprechenden Staats- oder Volksgebiet und waren in der Geschichte oft eng mit der Regierung verbunden. Aber auch ohne Verbindung zur weltlichen Macht (
Griechisch-Orthodoxe Kirche unter türkischer Herrschaft, viele andere unter dem
Kommunismus) verstehen die östlich-orthodoxen Kirchen bis heute das Staats- bzw. Volksgebiet als identisch mit der Ausdehnung der Kirche.
Georgien
Seit
1991 ist die
Georgische Orthodoxe Apostelkirche in
Georgien, die zu den
östlich-orthodoxen Kirchen gehört, wieder Staatskirche.
Griechenland
Die
Griechisch-Orthodoxe Kirche, welcher über 90% der Griechen angehören, ist laut Staatsverfassung von
Griechenland auch heute noch eine Staatskirche, auch wenn das Verhältnis zwischen Kirche und Staat nicht immer ohne Spannungen ist. Alle ihre
Bischöfe müssen vom griechischen
Parlament bestätigt werden. Die Griechisch-Orthodoxe Kirche spielt auch durch ihren ausgedehnten Landbesitz noch eine wichtige Rolle.
Frankreich
Mit dem Übertritt zum
Katholizismus errichtet
Chlodwig in
Franken ein katholisches Reich - auch seine Untertanen werden selbstverständlich
katholisch. In
Frankreich blieb der Katholizismus bis zur
französischen Revolution Staatsreligion.
Deutschland
In der
Reformationszeit wurde mit dem Prinzip
cuius regio, eius religio (Wem das Land gehört, der bestimmt die
Konfession) der Territorialherr auch der jeweils oberste Kirchenherr.
Mit dem
Reichsabschied von Speyer 1526 ging die kirchliche Herrschaft in den protestantischen Gebieten von der katholischen Kirche auf die protestantischen Fürsten über, ab
1555 die gesamte kirchliche Rechtsprechung und die Einsetzungsrechte. Theologisch wurde die lutherische Kirche jedoch nicht vom Fürsten definiert.
Martin Luther trat dieser Form von weltlicher Kirchenherrschaft entgegen, (siehe:
Zwei-Reiche-Lehre).
Heute ist im Art. 140 Grundgesetz — im Rückgriff auf Art. 137 Abs. 1 der Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919 — festgeschrieben, daß keine Staatskirche besteht. Ungeachtet davon ist das Verhältnis von Staat und Kirche in Deutschland nicht laizistisch, sondern auf Kooperation angelegt.
Monaco
Im Fürstentum
Monaco an der französischen
Mittelmeerküste (
Côte d’Azur) nahe der italienischen Grenze ist die katholische Kirche nach wie vor gesetzlich festgelegte Staatsreligion.
Schweiz
In der
Schweiz entschieden die einzelnen
Kantone als selbständige republikanische Staaten darüber, ob sie sich der Reformation anschließen wollten oder nicht (stellenweise sogar die einzelnen Dörfer).
Heute sind in den meisten Kantonen der Schweiz die
reformierte, katholische und
christkatholische Kirche staatlich anerkannt.
Skandinavien
Dänemark und
Norwegen haben seit der
Reformation bis heute lutherische Staatskirchen, in
Schweden wurde die Staatskirche
1999 abgeschafft.
Großbritannien
Die
Church of England war von ihrer Entstehung her Staatskirche von
England. Der König ist bis heute offiziell das Oberhaupt der Kirche und ernennt
Erzbischöfe und Bischöfe auf den Rat des
Premierministers. Erzbischöfe und Bischöfe sitzen im englischen
Oberhaus. Dies gilt auch für
Schottland, wo die
presbyterianische Kirche als Staatskirche gilt.
Österreich
Im
Österreich des
18. Jahrhundert verfügte
Joseph II. das Staatskirchentum in Gestalt des
Josephinismus.
USA
In den
USA ist die Etablierung einer Staatskirche auf Bundesebene gesetzlich untersagt. Gleichwohl gab es in einigen US-Staaten des
19. Jahrhunderts eine politische Protektion von bestimmten Kirchen und ihrer Angehörigen -- zum Beispiel der
Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage ("
Mormonen") in
Utah, die mit entsprechender
Loyalität der Kirchen einherging. Unterschwellig besteht dies teilweise bis heute fort, obwohl das Oberste Gericht der USA oft im Sinne der
Trennung von Kirche und Staat geurteilt hat.
Christentumsgeschichte | Staatskirchenrecht
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