Im Verwaltungsrecht der deutschsprachigen Staaten ist die Staatskanzlei die Behörde, die administrative und Stabsfunktionen für den Regierungschef oder das Staatsoberhaupt wahrnimmt.
In das Aufgabengebiet der Behörde fallen die Verleihung von Staatspreisen, die Organisation von Protokollangelegenheiten sowie die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. In der Staatskanzlei werden Politik und Aktivitäten der einzelnen Landes- bzw. Staatsministerien koordiniert und kontrolliert.
Zentraler Grundsatz der Beamten- und Angestelltentätigkeit ist die Unabhängigkeit von einer bestimmten Partei. Deswegen bleiben die meisten Mitarbeiter auch nach einem Regierungswechsel beschäftigt. Nur hohe Positionen wie die eines Staatssekretärs werden jeweils für die Dauer einer Legislaturperiode besetzt.
Siehe auch: Bayerische Staatskanzlei, Sächsische Staatskanzlei
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"Staatskanzlei".
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