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Ein Staatsanwalt (StA) ist Beamter bei einer Staatsanwaltschaft und als solcher ein Organ der Rechtspflege.

Er ist zunächst zuständig für das Ermittlungsverfahren, er entscheidet, ob er den Beschuldigten wegen einer Straftat vor Gericht anklagt, und fungiert nach einer öffentlichen Klage in der Hauptverhandlung als Anklagevertreter. Im Falle einer Verurteilung des Angeklagten übernimmt die Staatsanwaltschaft als Strafvollstreckungsbehörde die Vollstreckung der verhängten Strafe. Diese Aufgaben sind allerdings in weitem Umfang auf die bei der Staatsanwaltschaft tätigen Rechtspfleger übertragen.

Aufgaben


Im Ermittlungsverfahren ermittelt die Staatsanwaltschaft alle be- und entlastenden Umstände, die einen Beschuldigten betreffen.

In der Praxis werden die Ermittlungen überwiegend durch die Polizei, aber auch durch den Zoll oder die Steuerfahndung, durchgeführt, zum Teil in der Funktion als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft. Diese Behörden haben auf Grund ihres wesentlich größeren Personalbestandes und ihrer Sachausstattung wie Kriminaltechnik, Funk, Dateien und Sammlungen rein tatsächlich ein erhebliches Übergewicht bei ihren Ermittlungsmöglichkeiten. Der Staatsanwalt ist jedoch „Herr des Ermittlungsverfahrens“: In strafprozessualen Angelegenheiten sind Staatsanwälte der Polizei gegenüber weisungsberechtigt. Die Polizei muss alle strafprozessualen Maßnahmen der Staatsanwaltschaft mitteilen. An jeder Staatsanwaltschaft sind deshalb für eilbedürftige Entscheidungen Bereitschaftsstaatsanwälte bestimmt, die auch außerhalb der Geschäftszeiten rufbereit sind.

Der Staatsanwalt kann jedoch auch selbst ermittelnd tätig werden, insbesondere persönlich Beschuldigte oder Zeugen vernehmen. Nach Kapitalverbrechen und bei strafrechtlichen Großlagen wie etwa Banküberfällen ist oft ein Staatsanwalt am Tatort zugegen. Auch bei wichtigen Durchsuchungen, vor allem in Wirtschaftsstrafsachen, ist der Staatsanwalt häufig mit vor Ort. Er kann bei Gefahr im Verzug unter anderem Durchsuchungen, körperliche Untersuchungen und vorläufige Festnahmen anordnen und durchführen.

Der Staatsanwalt entscheidet schließlich, wie das Ermittlungsverfahren beendet wird: Durch Einstellung des Verfahrens oder durch Erhebung der öffentlichen Klage vor Gericht. Kommt es vor Gericht zu einer Hauptverhandlung, nimmt der Staatsanwalt als Vertreter der Anklagebehörde auch an dieser teil.

Stellung


In der Gewaltenteilung nimmt der Staatsanwalt eine Doppelfunktion ein: Zum Einen ist er als Ermittelnder der Exekutive zuzuordnen; zum Anderen in seiner gerichtlichen Funktion Teil der Judikative.

Anders als Richter sind Staatsanwälte weisungsgebunden ( Gerichtsverfassungsgesetz) und unterliegen uneingeschränkt der Dienstaufsicht durch Vorgesetzte ( GVG). Einem Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft eines Landes sind übergeordnet:

Diesen Vorgesetzten muss der sachbearbeitende Staatsanwalt in bestimmten Fällen über das Verfahren und seine durchgeführten oder geplanten Maßnahmen berichten, beispielsweise in Verfahren, die sich gegen Politiker richten oder aus anderen Gründen weitere Kreise beschäftigen können. Das Weisungsrecht der vorgesetzten Stellen wird allerdings durch das Legalitätsprinzip und die Bindung an geltendes Recht beschränkt. Insbesondere die Strafbarkeit der Verfolgung Unschuldiger ( Strafgesetzbuch) und der Strafvereitelung im Amt ( StGB) begrenzen das Weisungsrecht.

Einstellungsvoraussetzung für Staatsanwälte ist die Befähigung zum Richteramt und damit die erfolgreiche Teilnahme an den beiden juristischen Staatsprüfungen. Staatsanwälte erhalten wie Richter Bezüge nach der Besoldungsordnung R. In einigen Bundesländern gilt für Staatsanwälte und Richter die gleiche Laufbahn, wobei ein Wechsel zwischen den Ämtern möglich und erwünscht ist. In diesen Ländern gibt es auch den Staatsanwalt als Gruppenleiter, ein zwischen dem einfachen Staatsanwalt und dem Oberstaatsanwalt angesiedeltes Beförderungsamt.

Auf Bundesebene werden Staatsanwälte beim Bundesgerichtshof durch die Bundesanwaltschaft gestellt.

Vor Gericht tragen Staatsanwälte eine Robe.

Literatur


  • Raoul Muhm, Gian Carlo Caselli (Hrsg.): Die Rolle des Staatsanwaltes. Erfahrungen in Europa. Vecchiarelli Editore Manziana, Rom 2005, ISBN 88-8247-156-X (teilweise in deutscher, englischer, französischer, italienischer und spanischer Sprache)

Weblinks


Staatsanwaltschaft | Strafverfahrensrecht | Beruf (Rechtspflege)

Anklager | Prosecutor | 検察官 | Statsadvokat | 檢察官

 

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