Beim Akkord- bzw. Stücklohn ist die Entlohnung von der Menge der produzierten Waren oder Dienstleistungen abhängig. Der Akkordlohn kann angewandt werden, wenn es sich um regelmäßig wiederkehrende Tätigkeiten handelt, welche ein eindeutig bestimmbares Ergebnis haben. Das Produktionsergebnis muss sich durch den Arbeiter beeinflussen lassen.
Die Gefahr beim Akkordlohn besteht sowohl in der Reduktion der Qualität des Ergebnisses als auch in der Gefahr der Überanstrengung der Arbeiter. Siehe hierzu auch Taylorismus.
Akkordzuschlag: Dies ist ein prozentualer Zuschlag, der etwa 15 bis 25 % des Mindestlohnes ausmachen kann. Der Arbeitnehmer kann davon ausgehen, dass der Mindestlohn - unabhängig von seiner Leistung - immer gezahlt wird. Aus dem garantierten Mindestlohn und dem Akkordzuschlag wird der Akkordrichtsatz ermittelt.
1. Ermittlung des Akkordrichtsatz
2. Ermittlung des Minutenfaktors
3. Ermittlung des Akkordsatz
4. Ermittlung des Stundenverdienst über den Zeitgrad
5. Ermittlung des Stundenverdienst über den Leistungsgrad
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"Akkordlohn".
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