Bundeshaus_-_Ständeratssaal_-_001.jpg Der Ständerat (franz. Conseil des États, ital. Consiglio degli Stati, rätoroman. Cussegl dals Stadis oder Cussegl dals Chantuns) ist die kleine Kammer des Schweizer Parlaments. Der Name kommt von Stand, der alten Bezeichnung für die Schweizer Kantone.
Da es im Ständerat mehr altgediente Politiker gibt als im Nationalrat, wird er in der Umgangssprache auch mit dem ursprünglich Berndeutschen Wort Stöckli («Altenteil») benannt.
Die Wortprotokolle (Protokoll) des Ständerates werden im Amtlichen Bulletin der Bundesversammlung und auf einer Website noch am selben Tag veröffentlicht (siehe entsprechenden Weblink).
So war im Kanton Bern bis 1979 das Kantonsparlament, der Grosse Rat, für die Wahl zuständig. Mit der Zeit hat sich allerdings eine Vereinheitlichung des Wahlverfahrens ergeben. Mit Ausnahme des Kantons Jura, der seine Ständeräte mittels Proporzwahl bestimmen lässt, werden die Ständeräte heute in allen Kantonen mittels Majorzwahl durch das Volk gewählt. Der Ständerat des Kantons Appenzell Innerrhoden wird an der Landsgemeinde gewählt; im Kanton Neuenburg können sich auch Ausländer an den Ständeratswahlen beteiligen.
Weiterhin unterschiedlich ist der Zeitpunkt der Wahl. In den meisten Kantonen findet diese heute jedoch am selben Tag statt wie die Nationalratswahl. Ausnahmen bilden die Kantone Zug und Graubünden, welche ihre Vertreter ein Jahr vor der Nationalratswahlen wählen, und Appenzell Innerrhoden; hier findet die Wahl im April vor den Nationalratswahlen statt.
Eine vorzeitige Auflösung des Ständerates ist nur im Falle einer vom Volk beschlossenen Totalrevision der Bundesverfassung möglich. Die vorzeitige Abwahl eines seiner Mitglieder ist nicht vorgesehen. Nur beim vorzeitigen Rücktritt eines Ständerates oder einem Todesfall findet für den Rest der Amtsperiode eine Ersatzwahl statt.
Zahlen für 2003 (in Klammern 1999):
Die beiden Kammern Ständerat und Nationalrat sind politisch völlig gleichwertig – ein Beschluss ist nur gültig, wenn er von beiden Kammern in derselben Fassung verabschiedet wurde. Alle Geschäfte werden nacheinander von beiden Räten behandelt. Die Ratsvorsitzenden legen gemeinsam fest, welcher Rat ein Geschäft zuerst behandelt («Erstrat»).
Können sich National- und Ständerat nach der ersten Behandlung nicht auf einen gemeinsamen Text einigen, so findet ein Differenzbereinigungsverfahren statt, wobei das Geschäft zwischen beiden Räten hin und her pendelt. Nach drei erfolglosen Durchgängen wird die Einigungskonferenz einberufen. Wird der Vorschlag der Einigungskonferenz von einer der Parlamentskammern abgelehnt, ist das Geschäft gescheitert. Weitere Erläuterungen zum Prozedere: siehe Gesetzgebungsverfahren (Schweiz).
Ständerat und Nationalrat zusammen bilden die Vereinigte Bundesversammlung, die für Wahlen und bei einigen anderen besonderen Anlässen zusammentritt.
Politik (Schweiz) | Parlament (Europa)
Ständerat | Swiss Council of States | Conseil des États suisse | Consiglio degli Stati | Kantonsraad
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