Mit dem Begriff Städtebau, der die bauliche Entwicklung von Städten und Gemeinden bezeichnet, ist im Zusammenhang mit behördlichen Aufgaben die Nutzung von Grund und Boden und die örtliche Planung angesprochen. Die der kommunalen Selbstverwaltung unterliegende städtebauliche Planung wird durch die Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) näher geregelt. Danach sollen Bauleitpläne eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Dargestellt werden z.B.: Gewerbeflächen, Wohnbauflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Flächen für den überörtlichen Verkehr, Wald, Flächen für die Landwirtschaft usw. Da der Flächennutzungsplan im Unterschied zum Bebauungsplan keine Satzung ist, enthält er für den Bürger keine verbindlichen Regelungen. Für Behörden und die Gemeinde selbst sind die Flächennutzungsplandarstellungen allerdings bindend. Die aus dem Flächennutzungsplan zu entwickelnden Bebauungspläne enthalten die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Sie setzen für Teile des Gemeindegebietes die für jedermann verbindliche Bodennutzung detailliert fest. Bebauungspläne können u.a. Festsetzungen enthalten über Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen, die Bauweise und die Verkehrsflächen.
"Städtebau" befasst sich, im Gegensatz zur Architektur, nicht mit Entwurf oder Gestaltung von einzelnen Gebäuden, sondern mit Ensembles, Siedlungen oder öffentlichen Räumen. Städtebau ist damit der gestalterische Teil der Stadtplanung.
Die Gestalt der Stadt wird bestimmt durch politische, soziale, wirtschaftliche und technische Bedingungen der jeweiligen Zeit. Häufig werden dabei ältere Strukturen aus der Landschaft oder aus früheren Nutzungen beibehalten und dabei überformt. Ein möglicher Zugang zum Städtebau ist eine Betrachtung der Stadt durch die Zeit. Ein anderer Ansatz ist die Betrachtung der städtischen Morphologie, also eine Zusammenschau von verschiedenen Stadtformen, ihre Entstehungsbedingung und den damit verbundenen räumlichen Eigenarten. Unter Stadtmorphologie wird auch die spezifische Form des Stadtgrundrisses, der Straßen-, Bau- und Parzellenstrukturen verstanden.
Die während der Industrialisierung durch das rasante Stadtwachstum entstandenen Vorstädte waren in den Augen der Zeitgenossen räumlich schematisch und monoton. Camillo Sitte, ein wichtiger Vertreter des 'künstlerischen Städtebaus' kritisierte diesen Schematismus und stellte die mittelalterliche Stadt mit ihren vielfältigen Raumfolgen als Beispiel dagegen.
In der Folge entwickelten sich unterschiedliche Ansätze zu gestalterischen Bewältigung von Stadträumen. Die Disziplin des Städtebaus ist zu Beginn des 20. Jahrhundert in verschiedenen technischen Universitäten zur Architekturausbildung hinzugefügt worden.
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