Der Sportfischer übt - im Gegensatz zum Berufsfischer - den Fischfang als Freizeitbeschäftigung aus. Im engeren Sinne sind insbesondere das Wettangeln und das Trophäenjagd Sportfischerei.
Allerdings ist die Sportfischerei in Deutschland in den letzten Jahren infolge eines gewandelten Umwelt- und Tierschutz-Bewusstseins in Misskredit geraten. Laut Tierschutzgesetz ist das Fangen und Töten von Wirbeltieren, also auch Fischen, ausschließlich aus „vernünftigen Gründen“ erlaubt. Als „vernünftiger Grund“ gilt die Verwertung der gefangenen Fische zum tierischen oder menschlichen Verzehr. Sportfischerei ist demzufolge sowohl nach der Sache, wie auch als Bezeichnung auf dem Rückzug. Im allgemeinen Sprachgebrauch haben sich die Begriffe Angler oder Angelfischer durchgesetzt.
Siehe auch: Angeln (Fischfang), Fischereigesetze, Fischerprüfung, Fischereischein
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