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Sportbootführerscheine sind Befähigungs- und Berechtigungsnachweise (ab Sportküstenschifferschein: Zertifikat) für das Führen von Sportbooten. Abhängig vom Geltungsbereich sowie der Nutzungs- und Antriebsart des Fahrzeugs sind in Deutschland unterschiedliche Sportboot-Führerscheine erforderlich. Sbf.br.JPG

Amtliche Sportbootführerscheine (Deutschland)


Die Prüfungsabnahme, die Erteilung, die Ausstellung und die Verwaltung übernehmen entweder Prüfungsausschüsse, die Verwaltungsstelle oder der Koordinierungsausschuß des Deutschen Segler-Verbandes e.V. (DSV) und/oder des Deutschen Motoryachtverbandes e.V. (DMYV). Diese Organe handeln im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Dem Inhaber des Sportbootführerscheins wird sowohl eine Fahrerlaubnis erteilt als auch ein Führerschein ausgestellt und ausgehändigt. Ein Führerschein stellt immer den Auszug über eine existente Fahrerlaubnis dar. Er dokumentiert lediglich die Existenz einer Fahrerlaubnis. Es handelt sich um einen Lichtbildausweis, der mit Auflagen (z. B. Sehhilfe) versehen werden kann. Sportbootführerscheine kann man - wie den Kfz-Führerschein- als Ausweis verwenden. Sie sind ebenso während des Führens mitzuführen. Das Nichtmitführen oder der Nichtbesitz kann als Ordnungswidrigkeit nach der jeweiligen Verordnung (Sportbootführerscheinverordnung Binnen, ~See usw.) mit einem Bußgeld geahndet werden. Es handelt sich nicht um seemännische Patente sondern um Fahrerlaubnisse.

Sportbootführerschein-Binnen (SBF-Binnen)

Amtliche Erlaubnis zum Führen eines Sportfahrzeugs auf Bundeswasserstraßen im Geltungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung zu nichtgewerblichen Zwecken. Es wird unterschieden, ob der Inhaber ein Motorboot, ein Segelboot oder ein Surfbrett führen darf. Ab einer Motorleistung von 3,68 kW ist der SBF-Binnen (Motor) Pflicht. Der Führerschein berechtigt zum Führen von Fahrzeugen mit einer LüA (Länge über Alles ohne Ruder und Bugspriet) von unter 15 m mit max. 12 Personen an Bord.

Für Segelboote ohne Motor gibt es in Deutschland keine bundesweit geregelte Führerscheinpflicht. Landesrechtlich geregelte Führerscheinpflichten gibt es - auch ausserhalb von Bundeswasserstraßen, etwa auf Binnenseen - zum Beispiel für die Gewässer in Berlin (ab 3 m² Segelfläche) und im Bundesland Sachsen (ab 6 m² Segelfläche). Für den Bodensee ist ab 12 m² Segelfläche das Bodenseeschifferpatent D vorgeschrieben. Im Übrigen ist es Sache der Eigentümer (z. B. Stadtverwaltung) eines Gewässers, eine Führerscheinpflicht zu erlassen. Ausserdem verlangen viele gewerbliche Bootsverleiher die Vorlage des Führerscheins.- Ein Kuriosum eigener Art stellt die Binnenalster in Hamburg dar. Zwar traut man sozusagen jedem Hamburger auch ohne Führerschein von Geburt an zu, segeln zu können - aber nur mit vereinfachten Vorfahrtsregeln: Es gilt rechts vor links.

Voraussetzungen und Erwerb
  • Allgemein
    • Lebensalter: Segeln/Surfen mind. 14 J.; Motor mind. 16 J.
    • Tauglichkeit: Ärztliches Zeugnis (Sehfähigkeitstest/Allgemeiner Gesundheitszustand)
    • Zuverlässigkeit: KFZ-Führerschein oder Führungszeugnis
    • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten
  • Prüfungen
    • Theorie - Aufgaben: Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, Seemannschaft, Fahrzeugführung (freitextlicher Fragebogen und ggf. mündliche Prüfung)
    • Praxis - Aufgaben: Manöver und Knotenkunde

Literatur (SBF-Binnen)
  • Sportbootführerschein Binnen - Segel/Motor, Mit offiziellen Prüfungsfragen; Heinz Overschmidt, Ramon Gliewe, Delius-Klasing Verlag, Bielefeld, ISBN 3-7688-0657-X, 11. Auflage 2004
  • Sportbootführerschein Binnen - Segel - Motor, Mit offiziellen Prüfungsfragen; Axel Bark, Delius-Klasing Verlag, Bielefeld, ISBN 3-7688-0979-X

Sportbootführerschein-See (SBF-See)

Der SBF-See ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von motorisierten Booten, welche für Sport- und Freizeitzwecken gebaut wurden und für max. 12 Personen zugelassen sind ( siehe See-Sportbootverordnung), auf den Seeschifffahrtsstraßen (3-Seemeilen-Zone und Fahrwasser innerhalb der 12-Seemeilen-Zone). Er ist vorgeschrieben beim Führen von Fahrzeugen mit einer Motorleistung von mehr als 3,68 kW zu nichtgewerblichen Zwecken.

Voraussetzungen und Erwerb
  • Allgemein
    • Lebensalter: mindestens 16 Jahre
    • Tauglichkeit: Ärztliches Zeugnis (Sehfähigkeit/Allgemeiner Gesundheitszustand)
    • Zuverlässigkeit: KFZ-Führerschein oder Führungszeugnis
    • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten
  • Prüfungen

Die theoretische Prüfung ist in zwei Teile gegliedert, ein theoretischer Fragenteil und ein Kartenteil, in welchem man navigatorische Grundkenntnisse anhand einer Seekarte beweisen muss. Bei beiden Prüfungsteilen sind die Fragen samt Musterantworten vorab bekannt und im Handel erhältlich. In der Prüfung werden 33 der bekannten Fragen gestellt, die innerhalb von 75 Minuten ohne Hilfsmittel zu bearbeiten sind. Die Antworten werden, wenn sie komplett richtig sind, mit 2 Punkten, wenn sie nur teilweise richtig sind, mit einem Punkt bewertet. Es sind also 66 zu erreichende Punkte möglich. Wenn man mehr als 55 Punkte erreicht hat, ist man von der mündlichen Prüfung befreit. Wenn man weniger als 55, aber mehr als 43 Punkte erreicht hat, ist eine mündliche Prüfung erforderlich. Wenn man 43 oder weniger Punkte erreicht, hat man die Prüfung nicht bestanden. Darüber hinaus wird in einer praktischen Prüfung Grundkenntnisse im Umgang mit einem Motorboot geprüft. Obwohl es sich um den amtlichen Schein für Seeschifffahrtsstraßen handelt, ist es nicht erforderlich, die praktische Prüfung auf einer Seeschifffahrtstraße (also auf Nord- oder Ostsee) abzulegen: Die regionalen DSV-/DMYV-Prüfungsausschüsse bieten auch auf Binnengewässern Prüfungsmöglichkeiten für den SBF-See.

Der SBF-See bescheinigt die gesetzliche Mindestqualifikation, die der Führer eines Sportbootes unter Motor auf Seeschifffahrtsstraßen benötigt. Die Kenntnisse in Navigation und Schiffahrtsrecht, welche für das Befahren von Küsten- und Hochseerevieren erforderlich sind, sind weitaus umfangreicher als sie bei dem Sportbootführerschein See vermittelt werden. Obwohl man z.B. mit diesem Schein die Erlaubnis erhält, in Gezeitenrevieren zu fahren, wird die Gezeitenkunde nicht gelehrt und geprüft. Da man keinen amtlichen Schein benötigt, um ein Segelfahrzeug ohne Motor auf Seeschifffahrtstraßen zu führen, wird während der SBF-See-Prüfung keine Segeltheorie oder -praxis abgefragt.

Meist ist der SBF nicht ausreichend, um als Skipper eine Yacht zu führen, da die aktuelle Rechtslage zusätzlich von einem Schiffsführer verlangt, dass er ein Funkbetriebszeugnis entsprechend der Seefunkanlage an Bord besitzt.

Der ausschließliche Besitz des SBF-See ohne weitere Qualifikationen kann im Falle eines Unfalls im ungünstigen Fall durch das Seeamt als mangelnde Qualifikation bemängelt werden. Das kann weitreichende Auswirkungen z. B. bzgl. des Versicherungsschutzes haben.

Literatur (SBF-See)
  • Sportbootführerschein See, Mit amtlichen Fragenkatalog; Heinz Overschmidt, Axel Bark, Delius-Klasing Verlag, Bielefeld, ISBN 3-7688-0736-3, 25. überarbeitete Auflage 2004
  • Der amtliche Sportbootführerschein See, Mit den Prüfungsfragen und -antworten; Kurt Graf / Dietrich Steinicke, Delius-Klasing Verlag, Bielefeld, ISBN 3-7688-1496-3, 15. Auflage 2003

Sportküstenschifferschein (SKS)

Skss.JPG | Skss-Zertifikat.JPG Der SKS ist der amtliche, freiwillige, empfohlene Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in Küstengewässern (alle Meere bis 12 sm Abstand von der Festlandküste). Der Sportküstenschifferschein ist ein reiner Befähigungsnachweis, er erweitert nicht die Berechtigungen, welche man mit dem Sportbootführerschein See erworben hat.

Voraussetzungen und Erwerb
  • Allgemein
    • Lebensalter: mindestens 16 Jahre
    • Besitz des SBF-See
    • Nachweis von 300 sm auf Yachten in Küstengewässern
  • Prüfungen
  • Theorie - Aufgaben: Navigation (auch Kartenaufgaben), Seemannschaft, Schifffahrtsrecht und Wetterkunde (Freitextlicher Fragebogen und ggf. mündliche Prüfung)
  • Praxis - Aufgaben: Manöver, Knotenkunde u. a.

Der Prüfungsstoff des SKS ist deutlich umfangreicher als der des SBF-See.

Die theoretische Prüfung ist in zwei Teile gegliedert, ein theoretischer Fragenteil und ein Kartenteil, in welchem man umfangreiche navigatorische Kenntnisse anhand einer Seekartenaufgabe nachweisen muss. Auch Fragen zu Strom und Gezeiten werden hier gestellt. Bei dem Fragenteil sind die Fragen samt Musterantworten vorab bekannt und im Handel erhältlich. Der Kartenteil ist nicht veröffentlicht und daher nicht vorab bekannt. Allerdings sind vergleichbare Musteraufgaben im Handel erhältlich. Bei Nichterreichen einer bestimmten Punktzahl kann es auch eine mündliche Nachprüfung geben. Darüber hinaus werden in einer praktischen Prüfung umfangreiche Kenntnisse bzgl. der Führung einer seegängigen Yacht geprüft. Zwischen der theoretischen und der praktischen Prüfung dürfen maximal 24 Monate liegen.

Der SKS ist alternativ auch in einer Variante nur unter Motor ausstellbar, in dem Falle wird die Prüfung auf einem Motorboot und nicht auf einer Segelyacht abgenommen, auch die Prüfungsfragen unterscheiden sich. Die Variante "mit Motor und unter Segel" ist jedoch mit Abstand die gebräuchlichste.

Der SKS entspricht im Grundsatz dem früheren Segelschein BR des DSV.

Literatur (SKS)
  • Sportküstenschifferschein + Sportbootführerschein See; Rolf Dreyer, Verlag Delius Klasing, 2004, ISBN 3-7688-1137-9
  • Sportküstenschifferschein + Sportbootführerschein See; Axel Bark, Verlag Delius Klasing, 2006, ISBN 3-7688-1136-0

Sportseeschifferschein (SSS)

Der SSS ist der amtliche, freiwillige, empfohlene Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in küstennahen Seegewässern (alle Meere bis 30 sm sowie die gesamte Ost- und Nordsee, Ärmelkanal, Bristolkanal, Irische und Schottische See, Mittelmeer und Schwarzes Meer). Dieser Führerschein ist zum Führen von gewerblich genutzten Sportbooten mit max. 12 Mann Besatzung und von Traditionsschiffen mit 15 bis 25 m Rumpflänge und mehr als 25 Mann Besatzung in küstennaher Fahrt vorgeschrieben.

Voraussetzungen und Erwerb
  • Allgemein
    • Lebensalter mind. 16 J.
    • Besitz des SBF-See
    • Nachweis von 1.000 sm auf Yachten in küstennahen Seegewässern nach Erwerb des Sportbootführerscheins See als Wachführer oder dessen Vertreter, bzw. 700 sm ohne Nennung einer Funktion wenn zuvor die Prüfung zum Sportküstenschiffer abgelegt wurde.
  • Prüfungen
    • Theorie - Aufgaben: Navigation, Seemannschaft, Schifffahrtsrecht, Wetterkunde (Freitextlicher Fragebogen und ggf. mündliche Prüfung)
    • Praxis - Aufgaben: Manöver, Radar u. a.

Der Prüfungsstoff des SSS ist nochmals deutlich umfangreicher als der des SKS.

Wiederum findet eine theoretische Prüfung statt, bei der keinerlei Fragen vorher bekannt sind. Der Prüfling kann prinzipiell aus nahezu allen Fragen des Schifffahrtsrechts, der Seemannschaft, der Navigation (außer astronomischer Navigation) und der Wetterkunde geprüft werden. Daher ist die Prüfung sehr umfangreich und zeitaufwändig. Oft wird die theoretische Prüfung daher in zwei Teile aufgeteilt. Auch die wiederum auf einer seegängigen Yacht durchgeführte praktische Prüfung ist deutlich umfangreicher als die des SKS und umfasst z. b. auch Radar-Kenntnisse. Zwischen der theoretischen und der praktischen Prüfung dürfen maximal 36 Monate liegen.

Auch der SSS ist alternativ in einer Variante nur unter Motor ausstellbar.

Der SSS entspricht im Grundsatz dem früheren Segelschein BK des DSV.

Literatur (SSS)
  • Sportseeschifferschein;Dietrich von Haeften und Harald Schultz, Verlag Delius Klasing, 2006, ISBN 3-7688-1165-4

Sporthochseeschifferschein (SHS)

Der SHS ist der freiwillige, empfohlene Führerschein zum Führen von Yachten sowie Ausbildungs- und Traditionsschiffen "mit Antriebsmaschine" oder "mit Antriebsmaschine und unter Segel" in der weltweiten Fahrt (alle Meere).

Voraussetzungen und Erwerb
  • Allgemein
    • Lebensalter mindestens 18 Jahre
    • Besitz des Sportseeschifferscheines
    • Nachweis von 1.000 sm auf Yachten im Seebereich nach Erwerb des Sportseeschifferscheins als Skipper, Coskipper oder Wachführer (im Gegensatz zum SSS genügt stellvertretende Wachführung nicht). Die Prüfung darf bereits bei Nachweis von 500 sm abgelegt werden, die Scheinausstellung erfolgt dann bei Nachweis der noch fehlenden Meilen.
  • Prüfung
    • Theorie-Aufgaben: Navigation (v. a. astronomische Navigation, Schifffahrtsrecht (u.a. internationales Seerecht), Wetterkunde (u. a. tropische Wirbelstürme)
    • Praxis-Aufgabe: Handhabung des Sextanten (ca 10 min. Man soll die 3 gängigen Fehler erklären/überprüfen und meist eine Vertikal-Winkel-Messung vornehmen)
    • Mündliche-Prüfung: Handhabung von Yachten (Organisatorische, technische und seemännische Aspekte der Führung von Yachten; Fahren in schweren Wetter; Verhalten in wirbelsturmgefährdeten Gebieten) Dieser Prüfungsteil ist noch sehr neu, der DSV ist noch dabei Erfahrungen zu sammeln. Nach Angaben eines Prüfers soll hierbei hauptsächlich überprüft werden, ob der Kandidat überhaupt noch aktiv segelt.

Der SHS entspricht im Grundsatz dem früheren Segelschein C des DSV.

Literatur (SHS)
  • Sporthochseeschifferschein; Damm, Irminger, Schultz, Wand; Verlag Delius Klasing, 2006, ISBN 3-7688-1820-9
  • Sporthochseeschifferschein; Kumm, Lübbers, Schultz; Verlag Delius Klasing, 2006, ISBN 3-7688-0809-2

Traditionsschifferschein (TSS)

Zusatzeintrag in den Sportseeschifferschein oder Sporthochseeschifferschein, welcher das Führen von Traditionsschiffen bis 55 m Rumpflänge mit mehr als 25 Mann Besatzung in den Fahrgebieten des SSS oder SHS erlaubt.

Die praktische Qualifizierung zum Traditionsschiffer erfolgt durch Borddienstzeiten oder Fahrzeiten auf Traditionssegelschiffen, welche durch das Führen eines Erfahrungsnachweises dokumentiert werden. Die Aufgaben des Erfahrungsnachweises müssen vollständig behandelt und die Ausführung mit Einzelnachweisen belegt werden! Die Ausführung der Aufgaben des Praxis-Trainingsnachweises soll nach 4 Jahren abgeschlossen sein.

Bodenseeschifferpatent (BSP)

Siehe Bodenseeschifferpatent.

Verbandsführerscheine des DSV


Jüngstensegelschein

Auszug aus der Jüngstensegelschein-Vorschrift des Deutschen Segler-Verbandes vom 24. März 1973 in der Fassung vom 31. August 2003

Der Deutsche Segler-Verband erteilt durch seine Verbandsvereine oder die von ihm anerkannten Segelschulen Jüngstensegelscheine, die als Befähigungsnachweis zur Führung von altersgerechten Segelbooten dienen. Der Jüngstensegelschein wird mit Vollendung des siebzehnten Lebensjahres ungültig. Der Jüngstensegelschein gilt nur für Segler in ausgewählten, begrenzten Revieren unter fachkundiger Aufsicht und berechtigt zur Teilnahme an Regatten, die auch für Inhaber von Jüngstensegelscheinen ausgeschrieben sind. Bezüglich der Auswahl des Reviers muss dafür gesorgt werden, dass dieses von der geographischen Lage und der Art des übrigen Schiffsverkehrs her für das Jüngstensegeln geeignet ist.

Für die Erteilung eines Jüngstensegelscheins müssen folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein:

  • a) Alter: Die Prüfung zum Jüngstensegelschein kann abgelegt werden nach Vollendung des siebenten Lebensjahres und bis zur Vollendung des vierzehnten Lebensjahres.
  • b) Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.
  • c) Deutsches Jugendschwimmabzeichen in Bronze, beziehungsweise 15 Minuten Dauerschwimmen im schwimmtiefen Wasser.

Sportsegelschein

Der Sportsegelschein ist ein Spezifikum für Regattasegler. Die Führerscheine "A" (Binnenfahrt), "R" (Revierfahrt)", "BR" (Küstenfahrt), "BK" (Große Küstenfahrt) und "C" (Seefahrt) werden seit einigen Jahren (ca. 1999) nicht mehr ausgestellt. Sie wurden durch die amtlichen Sportbootführerscheine ersetzt. Auf Regatten des DSV muss entweder der dem Fahrtgebiet entsprechende Verbandsführerschein oder ein Sportbootführerschein vorliegen.

Die Ausbildungen sind bei Segelschulen bzw. Motorbootfahrschulen im In- und Ausland möglich; Prüfungen sind meistens auch im Ausland möglich.

Siehe auch


Weblinks


Segeln | Wassersport | Ausweis

 

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