Spezialbanken sind Kreditinstitute, die nur einzelne Produkte des Bankgeschäftes anbieten, die in Deutschland durch das Kreditwesengesetz definiert sind. Im deutschsprachigen Raum sind Universalbanken mit ihrem Angebot der gesamten Leistungspalette der Standard im Bankgeschäft. Im angloamerikanischen Rechtsgebiet sind Spezialbanken üblich.
Im wesentlichen sind drei Spezialisierungen üblich:
- Bausparkassen sind Institute, die ein Zwecksparen hinsichtlich des Erwerbs von Grundstücken und Immobilien ermöglichen.
Außerdem zählt man folgende Banktypen zu den Spezialbanken:
- Direktbanken: Bankgebühren sollen möglichst gering gehalten werden über direkte Kommunikationskanäle.
- Wertpapiersammelbanken übernehemen die Aufbewahrung, Verwaltung und den Giralverkehr von Wertpapieren für Banken.
- Kreditinstitute mit Sonderaufgaben: Im erweiterten Sinne gehören auch Kreditinstitute mit Sonderaufgaben für die öffentliche Hand zu den Spezialinstituten. Hier wäre zum Beispiel die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu nennen. Weitere Beispiele sind, IKB Deutsche Industriebank, AKA Ausfuhrkreditgesellschaft und Liquiditätskonsortialbank. Bis zu den 1980er gab es im deutschen Rechtsraum auch eine Anzahl von Außenhandelsbanken, die auf die Abwicklung von Import- und Export-Finanzierungen und die Abwicklung des hier aus resultierenden Dokumentengeschäftes spezialisiert waren. Teilweise wurden auch staatliche Förderprojekte im Bereich der Entwicklungshilfe über diese Banken abgewickelt. Heute ist deren Zahl verwschwindend klein.
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